Rede · 18.06.2009 Initiative zur Verbraucherinformation und Lebensmittelsicherheit

Die Ergebnisse aus ordnungsbehördlichen Überprüfungen von Lebensmittel- und Gastronomiebetrieben kommen nicht direkt beim Verbraucher an - nur wenn der Betrieb auf aufgrund von massiven Verstößen geschlossen wird. Die Ergebnisse der Untersuchungen oder auch die Beanstandungen, sofern welche vorliegen, bekommt der Verbraucher nicht zu sehen. Mit anderen Worten: Keine Spur von Transparenz. Der Verbraucher hat keine Möglichkeit und keine Kriterien, anhand derer er die Entscheidungen für sich treffen kann, ob er den Betrieb als Kunde und Verbraucher aufsuchen will - oder es lieber bleiben lässt.

Das Ansinnen unseres Antrages ist, die Situation für den Verbraucher transparenter zu machen. Dies soll anhand von einfachen Darstellungen, den so genannten Smileys geschehen. Hierbei werden vier Smileys verwendet und je nachdem wie der Qualitäts- und Hygienezustand zum Zeitpunkt der Überprüfung war, zeigen sie den Betriebszustand sichtbar an. Darüber hinaus können in einem kleinen schriftlichen Bericht nähere Angaben zur Bewertung des Betriebes gemacht werden. Die Gesamtbewertung wird dann in Din-A-4-Format offen im Betrieb ausgehängt.
Mit dem Smiley-System werden den Verbrauchern die Ergebnisse der amtlichen Kontrolle verständlich bekannt gemacht. Wir wollen damit erreichen, dass für jedermann ersichtlich ist, ob der Betrieb mit Sachverstand geführt wird und ob nach den entsprechenden Vorgaben gearbeitet wird. Mit anderen Worten eine Belohnung für alle die, die gute Arbeit leisten.
Bei schlechter geführten Betrieben, wollen wir die Motivation erhöhen, ihre betriebliche Situation zu verbessern.
Nun kann es natürlich sein, dass ein Betrieb an einem Tag kontrolliert wird, an dem es innerbetrieblich gerade einmal drunter und drüber läuft und die Situation zum Kontrollzeitpunkt nicht so ist, wie sie sein soll. Diese Betriebe haben natürlich die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist die Missstände zu beheben. Damit wird verhindert, dass ein falsches Bild in der Öffentlichkeit entsteht.

Die kontrollierten Betriebe müssen das Ergebnis offen und sichtbar für den Verbraucher darstellen. Weiter werden die ausgezeichneten Betriebe auf einer Internetseite veröffentlicht, damit der Verbraucher bereits im Vorfeld die Möglichkeit hat, gezielt die ausgezeichneten Betriebe auszuwählen. Mit diesem einfachen Informationssystem hat der Verbraucher die Möglichkeit, sich ein Bild von den ausgezeichneten Betrieben zu machen und hat damit eine Entscheidungsgrundlage die Betriebe für sich zu bewerten. Damit schaffen wir eine Transparenz, die bisher so nicht gegeben ist.

Das einzige, was der Verbraucher heute mitbekommt ist, wenn ein Lebensmittel- oder Hygieneskandal dazu führt, dass ein Betrieb von Amts wegen dicht gemacht wird. Dann ist es aber schon zu spät. Unsere Kontrolleure überprüfen regelmäßig und sorgfältig alle Betriebe die Lebensmittel herstellen, verarbeiten und verkaufen. Für diese Kontrollen kann man kostendeckende Gebühren erheben.
Mit den kostendeckenden Kontrollen ist gewährleistet, dass das System keine zusätzlichen Kosten für die Kreise und kreisfreien Städte verursacht.

Wer sich mit dem Thema befasst hat, wird feststellen, dass dieses System in Dänemark bereits seit 2002 genutzt wird – und das durchaus erfolgreich. Durch das Verbraucherinformationsgesetz haben wir auch in Deutschland die Möglichkeit, dieses verbraucherfreundliche System einzuführen - und es gibt Regionen in Deutschland, in denen das System bereits erfolgreich eingeführt wurde. Daher plädiere ich dafür, dass wir in Schleswig-Holstein dieses System einführen. Stimmen Sie für unseren Antrag und im Sinne einer besseren Verbraucherinformation.

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