Rede · Flemming Meyer · 28.08.2003 Juristenausbildungsgesetz

Vermutlich werden die wenigsten Menschen es besonders aufregend finden, dass wir hier im Landtag über die Ausbildung der Juristen diskutieren. Ich finde es aber wichtig, dass allen innerhalb und außerhalb dieses Hauses bewusst ist: Hier geht es um mehr als die Regelung einer beruflichen Ausbildung. Es geht um einen Berufsstand, deren Vertreter teilweise sehr große Verantwortung für andere Menschen bekommen – sei es nun, in dem sie als Staatsdiener Einfluss auf unsere Gesellschaft bekommen oder als Richter Entscheidungen mit sehr schwer­wiegenden Konsequenzen für einzelne Menschen fällen. Wir alle sollten ein großes Interesse daran haben, dass diese Menschen optimal für diese Tätigkeiten ausgebildet sind.

Bereits im April diesen Jahres haben wir uns mit der Juristenausbildung beschäftigt. Damals hat die Justizministerin den heute vorliegenden Gesetzentwurf angekündigt. Der vorgelegte Bericht der Justizministerin wurde im Innen- und Rechtsausschuss diskutiert. Da bereits im Juli die erwarteten bundesrechtlichen Vorgaben in Kraft traten, muss jetzt auch das Land Schleswig- Holstein diesen Rahmen ausfüllen. Dies geschieht mit der heutigen ersten Lesung des Juristenausbildungsgesetzes.

Auch in der neuen Ausbildung bleibt es bei der Zweistufigkeit. Die reformierte Ausbildung orientiert sich aber stärker an der anwaltlichen Tätigkeit und aber auch an den tatsächlichen, praktischen Erfordernissen. Das Ausbildungsziel orientiert sich weiterhin am Bild des Einheitsjuristen. Hinzu kommt aber der obligatorische Erwerb weiterer Schlüsselqualifikationen, außerdem gibt es die Schwerpunktsetzung. Das begrüßen wir alles, denn angesichts der schon eingangs erwähnten Bedeutung dieses Berufsstandes ist sowohl die Praxisnähe wie auch die vertiefte Kenntnis besonderer Zusammenhänge eine wichtige Voraussetzung.

Zu begrüßen ist auch, dass der Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen vorgesehen ist. Allerdings ist es noch offen, wie die juristische Fakultät an der Christian Albrechts Universität die neuen Aufgaben erfüllen soll. Gerade die Schlüsselqualifikationen – wie z. B. die Mediation, die Rhetorik und insbesondere die Sprachkompetenz – erfordern Personalressourcen, die sowohl juristisches Fachwissen haben als auch den juristischen Schwerpunkt lehren können. Hierfür müssten sicherlich Lehraufträge erteilt werden. Ich wage zu bezweifeln, dass die Antwort der Justizministerin auf diese offene Frage – dass auch die Universität die Freiheit des neuen Gesetzes nutzen sollte – ausreichend ist.

Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht unproblematisch, dass die Schwerpunktbereiche nach § 5 von der Universität per Satzung festgelegt werden, dass diese Satzung aber auch ausdrücklich vorsehen kann, dass bei Kapazitätsproblemen kein Anspruch auf Teilnahme in einem bestimmten Schwerpunktbereichsstudium besteht. Diese Satzung ist zwar genehmigungspflichtig, offensichtlich werden die Probleme aber schon einkalkuliert.

Nach § 6 können auch Lehrveranstaltung im Rahmen der fachspezifischen Fremdsprachenausbildung angeboten werden. Dies begrüße ich ausdrücklich. Gerade wir im Grenzland erleben immer wieder, dass Probleme über Sprachgrenzen und Rechtsordnungen hinweg immer noch an großen Verständigungs- und Verständnisproblemen scheitern können. Zwar bietet das internationale Privatrecht eine Grundlage zur Lösung von grenzüberschreitenden Problemen, aber es sind die tatsächlichen Problemstellungen, die auf unterschiedlichen Rechtsverständnissen beruhen, die Probleme bereiten können. Deshalb hoffen wir natürlich, dass die Sprachenausbildung nicht nur das Englische oder das Spanische umfassen, sondern auch den skandinavischen Sprachraum berücksichtigen. Hier könnte sich die Universität Kiel ein Alleinstellungsmerkmal erarbeiten.

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