Rede · Flemming Meyer · 22.11.2007 Keine Kürzung der Unterkunftskosten für Hartz IV


Basierend auf der Veränderung der Zahlen der Haushalte beziehungsweise der Bedarfsgemeinschaften hat die Bundesregierung beschlossen, durch die Einbringung eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Sozialgesetzbuches den Anteil des Bundes an den Unterhaltskosten von Hartz IV-Beziehern zu senken. Im Rahmen von Hartz IV übernimmt der Bund die Kosten für das Arbeitslosengeld I und II, während die Kommunen für die Unterhalts- und Wohnkosten der ALG II- Empfänger zuständig sind. Bisher stand die Bundesregierung im Wort, dass  sie 31,8% dieser Kosten übernimmt und den Kommunen zurück erstattet. Doch dies soll nun anders werden, weil Bundesfinanzminister Steinbrück unbedingt bald einen ausgeglichenen Bundeshaushalt vorlegen will. So sind im Bundeshaushalt für 2008 nur noch 3,9 Mrd. Euro statt der notwendigen 4,3 Mrd. Euro vorgesehen.

Der Bund begründet die geplante Kürzung seiner Zahlungen für die Unterhalt- und Wohnkosten damit, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bundesweit um 3,7 % gesunken ist. Die Ursache hierfür ist unter anderem, dass Unter-25-Jährige nicht länger als eigenständige Bedarfsgemeinschaft anerkannt werden. Dabei ignoriert die Bundesregierung aber, dass die kommunalen Kosten für Wohnungen, Strom und Heizung im gleichen Zeitraum nach Angaben des Landkreistages um über 8 % angestiegen sind. Angesichts der steigenden Energiepreise steigen auch die Kosten der Kommunen für die Unterkunft der Arbeitslosen. Die Bundesregierung darf diese Mehrkosten nicht auf die Kreise und kreisfreien Städte abwälzen. 

Der schleswig-holsteinische Landkreistag beziffert in einem Brief vom 25. Oktober diesen Jahres die zusätzlichen Mehrkosten, die sich durch die geplante Kürzung der Beteiligung des Bundes von bisher 31,8% auf 29,2% der Kosten ergeben würde, allein für die Kreise in Schleswig-Holstein in 2008 auf mehrere Millionen Euro im Verhältnis zu 2007. Zum Beispiel müsste der Kreis Nordfriesland nach eigenen Angaben mit zusätzlichen Ausgaben von 1,69 Millionen Euro pro Jahr rechnen.

Dazu kommen dann noch die kreisfreien Städte des Landes und viele Städte und Kommunen, so dass man von einer zweistelligen Millionensumme für die Kommunen in Schleswig-Holstein ausgehen kann. Deshalb wäre eine Kürzung der Gesamtmittel durch den Bund ungerechtfertigt. Vielmehr müssen mehr Mittel für die Kommunen zur Verfügung gestellt werden, damit sie ihrer Aufgabe in diesem Bereich gerecht werden können. Die kommunalen Spitzenverbände des Bundes und der Länder hatten bereits im Jahre 2006 darauf hingewiesen, dass der gesetzlich fixierte Berechnungsmodus des Bundes nicht die tatsächliche Ausgabeentwicklung berücksichtigt und daher ungeeignet ist, eine an den tatsächlichen kommunalen Lasten orientierte Bundesbeteiligung abzubilden. Aber leider wurde dies in Berlin nicht erhört.

Als Hartz IV verabschiedet wurde, gab es ursprünglich eine Absprache zwischen dem Bund und den Kommunen, dass der Bund einen angemessenen Anteil der Wohnkosten übernimmt. Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme zum entsprechenden Gesetzentwurf gefordert, dass sich die Anpassungsformel an der Entwicklung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung orientieren müsse.  Die Haltung des Bundesrates ist somit klar und deckt sich mit den Forderungen, die wir in unserem Antrag formuliert haben. Bei einer einfachen Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf darf es aber nicht bleiben.  Hier geht es um viel Geld für unsere Kommunen und um eine gerechte Verteilung der Aufwendungen für die soziale Sicherung von Harz-IV-Empfängern. Da die Bundesregierung jetzt aber ganz offensichtlich nicht zu ihrem Wort steht, muss die Landesregierung sich dafür einsetzen, dass Schleswig-Holsteins Kommunen das bekommen, was ihnen zusteht. Der SSW fordert daher die Landesregierung auf, im Bundesrat eine Initiative einzubringen, die sich gegen Kürzungen des Bundes bei den Wohnkosten für ALG II-Empfänger wendet und die einen gerechten Berechnungsmodus zum Ziel hat. Bei einer einfachen Stellungnahme des Bundesrates darf es jedenfalls nicht bleiben. Es muss mehr geschehen. 

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