Rede · Flemming Meyer · 23.02.2012 Keine weitere Förderung des Flughafens Lübeck-Blankensee

Niemand kann vorhersagen, wie sich der Flughafen Lübeck-Blankensee in Zukunft entwickeln wird. Klar ist aber, dass sich der Flughafen und die Stadt um einen Investor bemühen müssen, damit das ganze Projekt überhaupt noch eine Chance hat. Zugegeben, die Stadt Lübeck befindet sich derzeit in einer verzwickten Situation. Es gibt den Bürgerentscheid, wonach die Stadt Lübeck bis Ende 2012 den Betrieb fortführen muss und es gibt die Betriebspflicht, die erfüllt werden muss. Darüber hinaus gibt es die eingefahrenen Verluste sowie sinkende Passagierzahlen.
Zugegeben, um mit einem potentiellen Investor in Verhandlung treten zu können, sind die Voraussetzungen der Stadt Lübeck nicht die besten.
Einzig, wenn der Lübecker Flughafen sich zu einer dritten Start- und Landebahn für den Hamburger Flughafen entwickelt, sehe ich eine realistische Chance, den Betrieb aufrecht zu halten. Angesichts der wachsenden Bedeutung des Hamburger Airports ist diese Chance nicht ganz abwegig. Aus diesem Grund haben wir uns auch immer für eine enge Kooperation der beiden Flughäfen ausgesprochen. Daher begrüßen wir, dass die Betreibergesellschaft verstärkt den Kontakt mit dem Hamburger Flughafen sucht.
Es ist daher wichtig, den Hamburger Airport und den Lübecker Flughafen als ein System zu verstehen. Zusammen stellen beide Flughäfen den Norddeutschen Flughafen dar. Auf dieser Grundlage müssen beide ein Flughafenkonzept erarbeiten. Dann könnte dies entsprechend in das Luftverkehrskonzept eingebracht werden.

Der Flughafen ist einzig und allein eine Sache der Stadt Lübeck. Für den SSW halte ich weiter daran fest, es ist nicht Aufgabe des Landes, sich an der Betreibergesellschaft oder an den Betriebskosten zu beteiligen. Dies gilt für Lübeck und das haben wir auch schon für Kiel Holtenau gesagt.

Ich möchte nun auf den Antrag der Grünen eingehen. Mir ist derzeit nicht bekannt, dass von Seiten des Lübecker Flughafens weitere Investitionszuschüsse aus dem Landesprogramm gefordert wurden. Generell möchte ich dazu aber sagen: Wenn es um Investitionszuschüsse für den Lübecker Flughafen geht, dann gilt für Lübeck, was auch für andere Flughäfen gilt. Die Kriterien für die Vergabe von Landeszuschüssen sind klar geregelt. Den Lübecker Flughafen von vornherein herauszunehmen, wenn er die Vergabekriterien erfüllt, ist Willkür.
Nun zum zweiten Punkt des Antrages. Der Zuwendungsbescheid wurde Anfang letzten Jahres erteilt. Dafür gab es Kriterien und die wurden erfüllt. Von daher hat der Betreiber Schutz. Nun zu fordern, dass der Zuwendungsbescheid erneut zu prüfen ist, würde einen Präzedenzfall darstellen, den wir so nicht mittragen.
Was ist denn das für ein Rechtsverständnis, das die Grünen hier an den Tag legen. Bedeutet das, wir prüfen so lange, bis uns das Ergebnis politisch gefällt? Das kann nicht sein!
Wir haben Kriterien und wer die erfüllt, hat auch Anspruch auf Rechtssicherheit. Wenn wir diese Kriterien nicht anwenden, dann verteilen wir künftig willkürlich.

Nur wenn nachgewiesen ist, dass gegen die Auflagen im Zuwendungsbescheid verstoßen wurde haben wir das Recht und die Pflicht, die Zuschüsse zurück zu fordern. Vorher nicht.

Wir stehen dazu, der Lübecker Flughafen hat seine Chance verdient. Es muss politisch dafür gearbeitet werden, dass eine feste Kooperation mit dem Hamburger Airport zustande kommt.
Daher sollten auch wir den Bürgerwillen in Lübeck akzeptieren und nicht dem Flughafen bereits im Vorfeld den Garaus machen - und schon gar nicht auf der Grundlage von solch einer Initiative die Recht und Gesetz außer Kraft setzen soll, wie die Grünen sie vorgebracht haben.

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