Rede · Lars Harms · 19.03.2014 Kinderpornografie konsequent bekämpfen

„Es macht Sinn, auszuloten, mit welchen Maßnahmen wir welches Ergebnis erzielen können. Dazu zählt neben der Strafverfolgung insbesondere auch die Prävention, die leider nicht immer in der Diskussion mit gedacht wird."

Die digitale Verfügbarkeit von Bilddaten haben Handel und Verbreitung von Bildern enorm erleichtert. Mit einem Knopfdruck kann man Fotos aus dem Handy einmal rund um die Welt schicken; und das in Sekundenschnelle. Liegen die Bilder als digitale Dateien vor, können sie vervielfältigt, verfremdet und weiter geschickt werden. Bilder, die einmal im Netz sind, kann man nie wieder aus dem Netz entfernen. Diese ständige und umfassende digitale Verfügbarkeit ist neben der eigentlichen Entwürdigung und Erniedrigung der Kinder eine weitere schreckliche Konsequenz digital verfügbarer pornografischer Bilder. Von digitalen pornografischen Bildern kursieren noch Jahre nach deren Erstellung Kopien im Netz. Für die Opfer des sexuellen Missbrauchs eine schreckliche Gewissheit, dass sie die entwürdigende Darstellung ihres Körpers nie werden vollständig löschen können. Ihre Würde und sexuelle Integrität werden damit dauerhaft bedroht, auch wenn seit der eigentlichen Aufnahme bereits Jahre vergangen sind. Immer wieder wird die Tat aufgefrischt und die Persönlichkeitsrechte der Mädchen und Jungen dadurch immer wieder, durch jeden Klick aufs Neue, verletzt und mit Füßen getreten. Die so genannten Konsumenten legen mit der Speicherung auf dem heimischen PC den Grundstein für die zukünftige Verbreitung der Bilder. Noch Jahre nach der Speicherung können sie nämlich diese Bilder eintauschen und damit wieder aufs Neue ins Netz einspeisen. Eine Tatsache, die für die Opfer wie ein schreckliches Damoklesschwert wirkt . Aus Respekt vor den Kindern ist es darum ein wichtiges politisches Anliegen, der Geldmaschine Kinderpornografie kräftig Sand ins Getriebe zu streuen.
Wir werden die Herstellung von Kinderpornografie nicht überall verhindern können – so sehr wir uns das auch wünschen mögen. Immer wieder wird es Menschen geben, die den sexuellen Missbrauch an einem Kind im Bild festhalten wollen, um ihn sich immer wieder vorführen zu können oder um damit Geld zu verdienen. Es wäre vermessen, wenn wir glaubten, Unrecht einfach per Gesetz abschaffen zu können. Spätestens das globale Netz setzt uns als Gesetzgeber hier Grenzen. Wir können allerdings die Verbreitung kinderpornografischen Materials in Deutschland erschweren; und zwar erheblich. Das haben wir getan, indem Gesetze verschärft wurden. Seitdem 1993 innerhalb der Pornografie-Vorschriften eine Sonderregelung für Kinderpornografie geschaffen wurde, wurden durchschnittlich alle sieben Jahre Strafen erhöht und Straftatbestände erweitert. Die Gesellschaft ist sich einig in der Ächtung dieser Taten. Daneben wurde der Verfolgungsdruck durch die Ausweitung der Zahl der Ermittler erheblich erhöht. Beides hat bereits Erfolge gezeigt. Die hessische Bundesratsinitiative verweist auf über 6.000 Hinweise, die 2012 dem BKA gemeldet wurden. 97% solcher einschlägiger Inhalte wurden gelöscht. Wir sind also auf dem richtigen Weg.
Die Suchmaschinen sind ebenfalls in diese Strategie eingebunden. Bereits im letzten Jahr hat Google damit begonnen, entsprechende Suchanfragen nach pornografischen Darstellungen von Kindern zu blockieren. Mittlerweile setzt Google Bilderkennungsprogramme ein, um kinderpornografische Bilder zu erkennen und mit einem digitalen Fingerabdruck zu versehen, was deren Verbreitung unmöglich macht.
Durch die jüngsten Ereignisse scheint das allerdings alles zur Nichtigkeit zu verkommen. Mehrere Gesetzesinitiativen wurden vorgelegt, neben der eben genannten aus Hessen legte auch die thüringische Regierung einen Entwurf vor. Eine entsprechende Initiative wird auch vom Bundesjustizminister vorbereitet und die Bundesfamilienministerin hat sich auch zu Wort gemeldet. Also: Viel los bei dem Thema. Mich beschleicht dann immer ein Unbehagen; schnelle Lösungen werden erwartet. Wir sollten aber stattdessen unaufgeregt und in aller Ruhe ausloten, mit welchen Maßnahmen wir welches Ergebnis erzielen können.
Es besteht beispielsweise nicht einmal seitens der Gerichte Einigkeit darüber, was ein kinderpornografisches Bild eigentlich ist: ist es die Darstellung eines nackten Kindes oder muss eine sexuelle Handlung bzw. deren Andeutung zu sehen sein? Genügt zum Beispiel schon das sogenannte Posing, wo das Kind Körperhaltungen einnimmt, die die Genitalien oder das Gesäß betonen? Oder muss ein vergröbernd-reißerischer Charakter der Darstellung vorliegen? Und was ist mit Jugendlichen, die nach der gesetzlichen Regelung überhaupt nicht abgedeckt sind? Sind manche Selfies nackter fünfzehnjähriger Teenager auf der Facebook-Seite pornografisch? Ist das so genannte Sexting eine Verbreitung pornografischer Inhalte, obwohl es von den Jugendlichen selbst ausgeht? Und schließlich: kriminalisieren wir nicht ganz normale Alltagssituationen, nur weil private Strandbilder digital verschickt wurden? Keine dieser Fragen ist beantwortet.
In Sachen Kinderpornografie wurden die Gesetze mehrmals geändert, so dass viele Experten bezweifeln, ob die Gerichte hinterher gekommen sind. Gleichzeitig gibt es trotzdem immer noch viele offene Fragen. Deshalb macht es Sinn, hier in aller Ruhe auszuloten, mit welchen Maßnahmen wir welches Ergebnis erzielen können. Dazu zählt neben der Strafverfolgung insbesondere auch die Prävention, die leider nicht immer in der Diskussion mit gedacht wird.


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