Rede · Flemming Meyer · 12.12.2013 Kirchenstaatsverträge evaluieren

Die Kirchenstaatsverträge sind ein kompliziertes Konstrukt, welche aus historischen Gründen so gewachsen sind. Im Zusammenhang mit den Kirchenstaatsverträgen ist immer wieder die Rede von der Ewigkeitsklausel, der Unausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung, Subventionen, Privilegien sowie Garantien zugunsten der Kirchen. Sie merken schon – es ist wieder ein hochsensibles Thema, mit denen viele Bürgerinnen und Bürger einen Teil ihrer Identität verbinden. Als SSW wollen wir die Kirche als solche auch überhaupt nicht in Frage stellen. Von einem Beenden dieses Vertrages ist aus unserer Sicht auch gar nicht die Rede. Eine Kündigung können wir ohnehin nicht vornehmen. Zweifelsohne bildet der Vertrag eine wichtige Basis. Ein solcher Vertrag regelt schließlich Grundlegendes. Dabei geht es um das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen sowie das Seelsorge- und Beichtgeheimnis. Der Vertrag regelt auch die Zusammenarbeit im Bildungsbereich, die Zugriffsmöglichkeiten auf Daten, die für die Erhebung der Kirchensteuer nötig sind und vieles mehr, was den umfassenden Arbeitsbereich der evangelischen und katholischen Kirche umfasst.

Was wir jedoch in Frage stellen wollen und können, ist das gesamte Prinzip, auf dem der Vertrag aufgebaut ist. Den Vorschlag, dass eine unabhängige Kommission in Berlin deutschlandweit einmal ganz genau dieses Prinzip erörtert, können wir nur unterstützen. Denn es geht nicht nur um die Situation bei uns im Land, sondern viele Menschen in Deutschland haben ähnliche Fragen. Erst einmal müsste die bundesgesetzliche Grundlage geändert werden, erst dann könnten wir als Land nachziehen. In Bezug auf die Kommission sollte vor allem die Rechtsgrundlage sowie die jeweiligen Summen überprüft werden. Eine Finanzierungsklarheit ist durchaus erforderlich. Außerdem sollten geklärt werden, wie das Verhältnis von Staat und Kirche zum heutigen Zeitpunkt ist. Darüber hinaus müsste man sich einmal Gedanken machen, wie sich die Summen derzeit definieren und wie sie nach einem neuen Berechnungsprinzip aussehen könnten. Eine andere Frage ist die, ob man weiterhin ein Gleichheitszeichen zwischen einem Staatsbürger und einem Mitglied der evangelischen oder katholischen Kirche setzten kann. Sind diese beiden Seiten noch gleichbedeutend? Ist dieses Verhältnis noch zeitgemäß? Welchen Weg wollen wir mit den Kirchen gehen?

Das klingt jetzt wahrscheinlich widersprüchlich, aber ein säkularer Staat und ein Kirchenstaatsvertrag müssen zusammen passen, stabil sein und vor allem finanziell tragbar sein. Ein Rahmen, der aus morschen Brettern gemacht ist, nützt uns an dieser Stelle nichts. Generell sollte an dieser Stelle der Gedanke aufgenommen werden, ob es einen neuen und besseren Weg für die Unterstützung der Kirchen geben kann. Was wir uns als SSW im Landtag gut vorstellen können, ist eine Ziel und Leistungsvereinbarung mit den Kirchen. Die Landesregierung pflegt einen engen und fruchtbringenden Dialog mit den Kirchen in unserem Land. Ebenso führt sie natürlich auch mit den anderen Religionsgemeinschaften in unserem Land einen engen Austausch. Das ist auch gut so und dieser Dialog sollte auch weiterhin bestehen bleiben. Im Zuge des Dialogs mit den Kirchen, könnte man vielleicht die Frage nach einer neuen Grundlage für die Finanzierung der Kirchen einmal beraten. Dass die Erörterung dieser Fragen einen langen Arbeitsweg mit sich bringen, ist uns bewusst. Jedoch halten wir es für richtig, genau diese Debatte jetzt ganz offen anzugehen – ohne Ergebnisdruck. Wie heißt es doch so schön: Der Weg ist das Ziel. Wir würden uns eine möglichst breite Zustimmung für unseren Änderungsantrag wünschen.

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