Rede · Flemming Meyer · 08.11.2018 Kita-Verbesserungen können nicht schnell genug kommen

Flemming Meyer zu TOP 12 + 24 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen und Einführung einer verpflichtenden Kita-Datenbank

„Echte Wahlfreiheit - nicht irgendwann sondern schnellstmöglich“

Zum Thema Kita möchte ich für den SSW eins vorab festhalten: Eine gute Bildung für unsere Kleinsten ist unabdingbar und etwas, wofür wir uns immer eingesetzt haben. Deshalb begrüßen wir die umfassende Kita-Reform, die CDU, Grüne und FDP voranbringen wollen, ausdrücklich. Es ist gut und richtig, dass die Koalition diese Politik fortsetzt, und sich vor allem um Qualitätsverbesserungen bemüht. Hier haben Sie genauso unsere Unterstützung, wie bei der Weiterführung der Kita-Datenbank. Uns ist aber wichtig, dass nicht nur die groben pädagogischen Konzepte erfasst werden. Es muss auch ermittelt werden, welche Einrichtungen Angebote zu Minderheiten- und Regionalsprachen machen, und wie diese angenommen werden.

Auch mit Blick auf die Kitafinanzen ist klar, dass es sich um ein sehr kompliziertes System handelt. Eine faire und transparente Neuregelung zu schaffen, ist ein wirklich dickes Brett. Die Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit der Elternbeiträge, zu der die Regierung bis zum Kita-Jahr 2020/21 kommen will, ist wichtig. Aber sie kann für uns nur ein Zwischenschritt sein. Der SSW fordert, dass alle frühkindlichen Bildungsangebote für Eltern kostenfrei sein müssen. 

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass in Sachen Kita-Reform viel Geduld gefragt ist. Hier sitzen nun mal viele Akteure mit sehr unterschiedlichen Interessen am Tisch. Aus Sicht vieler Familien können Verbesserungen aber nicht schnell genug kommen. Diesem Anspruch kann die Politik längst nicht überall gerecht werden. So viel ist klar. Aber zumindest dann, wenn es um wirklich grundlegende Dinge geht, kann ich die Perspektive der Eltern sehr gut nachvollziehen. Für den SSW ist klar: Wenn zum Beispiel kein Betreuungsplatz zur Verfügung steht, oder wenn es nur Angebote gibt, die sich nicht mit dem Job vereinbaren lassen, muss schnell gehandelt werden. Der Verweis auf das Jahr 2021 hilft den Betroffenen wenig.

Trotz aller Bemühungen und trotz der immer höheren Ausgaben für unsere Kitas dürfen wir uns nichts vormachen: Viele Menschen stehen vor genau diesen grundlegenden Problemen. Statt pädagogischer Details beschäftigt sie die Frage, ob ihr Kind überhaupt betreut werden kann. Auch die Bürgerbeauftragte weist in ihrem aktuellen Bericht darauf hin, dass der Betreuungsbedarf im U3-Bereich bis heute nicht gedeckt ist. Und dass, obwohl wir den Ausbau auch hier gemeinsam und sehr intensiv vorangetrieben haben. Ich denke, schon hier wird deutlich, dass es durchaus noch Lücken gibt, die wir dringend schließen müssen. 

Der SSW will, dass wirklich alle Eltern von Kitakindern einen Betreuungsplatz finden, wenn sie ihn brauchen. Und wir wollen, dass sie dabei ein echtes Wunsch- und Wahlrecht haben. Sie sollen ihr Angebot möglichst frei wählen können. Je nach gewünschter Betreuungszeit oder pädagogischem Konzept. Und vor allem in Fällen, in denen sie zur Arbeit pendeln und ihr Kind am Arbeitsort statt am Wohnort unterbringen müssen, brauchen sie einen klaren Betreuungsanspruch. Weil es aber gerade hier immer wieder hakt, haben wir den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Nicht nur Standort- und Wohnortgemeinde, sondern die betroffenen Eltern selbst, sollen einen einklagbaren gesetzlichen Anspruch bekommen. Dieser Schritt ist auch deshalb so wichtig, weil wir damit einen entscheidenden Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. 

Vor diesem Hintergrund freut mich natürlich, dass auch die Koalition dieses Ziel verfolgt. In einer Kurzübersicht zur Kitarefom wird zumindest angekündigt, dass das neue Strukturmodell auch die Wahrnehmung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern stärken wird. Statt der heute benötigten Genehmigung für eine Betreuung außerhalb der Wohnortgemeinde, soll es „zukünftig echte Wahlfreiheit“ geben. Die Kapazitäten hierfür sollen sich in den kommenden Jahren schrittweise anpassen. Über den Bedarfsplan und entsprechend der Elternnachfrage. Wir meinen aber, dass man im Sinne der Eltern und Kinder nicht noch Jahre warten sollte. Und deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. 

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