Rede · Flemming Meyer · 20.05.2010 Kleinstunternehmen von der Jahresabschlusspflicht befreien

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Politik gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der Krise abzufedern. Es wurden Milliardenschwere Konjunkturpakete geschnürt und auch wenn der SSW nicht mit allen Maßnahmen einverstanden war, so war es aus unserer Sicht richtig und notwendig, dass sich die Politik der Aufgabe gestellt hat, um mit Hilfe von Konjunkturprogrammen gegenzusteuern. Maßgeblich war für uns, dass antizyklische Impulse gegeben werden. Soll heißen: Wenn die Wirtschaft auf der Kippe steht, kann der Staat sie sehr wohl vor dem Absturz bewahren, wenn die Eingriffe zum richtigen Zeitpunkt kommen und zielgenau und zeitlich befristet sind.

Damit wäre ich bei zwei der vorliegenden Anträge.
Die Bundesregelung Kleinbeihilfen wurde im Rahmen der Konjunkturpakete aus bereits genannten Gründen eingeführt. Diese Bundesregelung wurde ausdrücklich mit Genehmigung der EU-Kommission eingeführt und bis Ende dieses Jahres befristet.
Es handelt sich dabei um staatliche Beihilfen, um Unternehmen, die aufgrund der Krise in Schwierigkeiten geraten sind, zu unterstützen. Damit verbunden sind klare Regeln zur vorübergehenden Gewährung solcher Beihilfen.
Die Forderung von CDU und FDP, die Regelung für Kleinbeihilfen unbefristet weiterlaufen zu lassen, macht deutlich, dass sie den Sinn einer solchen Rettungsmaßnahme nicht verstanden haben. Es hat seinen Grund, dass diese Regelung mit einer Befristung versehen ist. Wäre dies nicht der Fall, würde es sich dabei um ein Subventionsprogramm handeln und widerspräche damit dem prinzipiellen Verbot staatlicher Beihilfen. Dauerhafte Subventionen lehnt der SSW aber ab.
Die Regelung für Kleinbeihilfen wurde seinerzeit, zur Behebung beträchtlicher Störungen im Wirtschaftsleben eingeführt. Angesichts der derzeitigen Wirtschaftsprognosen und der derzeit zu verzeichnenden Steuerzuwächse ist nicht davon auszugehen, dass die beträchtliche Störung ewig andauern wird. Daher ist es nur richtig, dass das Programm ausläuft. Was CDU und FDP fordern, ist Subventionspolitik für Unternehmen und dem werden wir so nicht zustimmen.

Kommen wir nun zum Antrag über die Wertgrenzen. Auch hierbei handelt es sich um einen Teil des Konjunkturpaketes, das ebenfalls mit einer zeitlichen Befristung versehen ist.
Wir haben seinerzeit die Anhebung der Wertgrenzen begrüßt, da darin die Chance liegt, dass die Gelder in der Region ausgegeben und verdient werden können. Darüber hinaus sollte die bundesweit einheitliche Anhebung der Wertgrenzen dazu beitragen, den bürokratischen Aufwand in der Krisensituation zu verringern, damit Aufträge schneller vergeben werden können. In der gegebenen Situation ist diese Maßnahme richtig.
Auf der anderen Seite bergen zu hohe Wertgrenzen die Gefahr, den überregionalen Wettbewerb zu erschweren und dass es zu „Hoflieferantentum“ und Korruption führt.
Wer sich aber die Wertgrenzen der Länder vor der Einführung des Konjunkturpaketes ansieht stellt fest, dass dies durchaus unterschiedlich gehandhabt wurde. Aber sie waren alle weit unter den derzeitigen Grenze und dafür hat es auch Gründe gegeben. Die Frage ist daher, wie hoch dürfen die Wertgrenzen überhaupt sein?
Auch in anderen Bundesländern wird bereits diskutiert, welche Grenzen ab 2011 gelten sollen - aber dies sollten wir im Ausschuss näher erörtern. Auf jeden Fall können sie nicht so hoch sein, wie sie derzeit noch sind.

Mit dem dritten vorliegenden Antrag greift die Koalition den Vorschlag der EU-Kommission auf, kleine Unternehmen von der Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses zu befreien. Die Zustimmung auf EU-Ebene wird derzeit nur noch als Formalie angesehen.
Begünstigt wären danach kleine Unternehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Bilanzsumme bis zu 500.000 Euro, Umsätze bis zu 1.000 000 Euro und bis zu 10 Beschäftigte.
Sollte der Vorschlag durchgehen, ist es an den Mitgliedstaaten, von der Befreiungsmöglichkeit des Jahresabschlusses Gebrauch zu machen.
Es bestünde für Kleinstunternehmen aber weiterhin die Pflicht, die Bücher ordnungsgemäß zu führen und eine Gewinn- und Verlustrechnung zur Ermittlung der Steuer zu erstellen. Unternehmen, die sich dafür entscheiden einen Jahresabschluss zu machen, werden dies auch weiterhin tun können.
Das bedeutet, dass hiervon wirklich die „kleinen“ Handwerksbetriebe profitieren könnten, wenn ihnen diese Hürde genommen würde. Dies würden wir begrüßen.

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