Pressemitteilung · 22.07.2016 Kommunale Minderheitenberichte bieten viel Nutzen bei wenig Aufwand

Kreise und Kommunen sollen künftig einmal pro Legislaturperiode einen Minderheitenbericht verfassen und parlamentarisch beraten. Dies hat der Landtag auf Initiative des SSW beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Der verfassungsverbriefte Schutz und die Förderung der Minderheiten sind nicht nur eine Aufgabe des Landes, sondern auch der Kommunen. Deshalb ist es wichtig, dass sich auch die Kommunen regelmäßig mit dem Thema Minderheiten beschäftigen. Deshalb haben wir gefordert, dass die Kommunen künftig einmal pro Legislaturperiode Minderheitenberichte anfertigen und beraten sollen. In Flensburg und Nordfriesland geschieht dies bereits heute - die Erfahrungen waren durchweg positiv, der administrative Aufwand verhältnismäßig gering. 

Ziel dieser Maßnahme ist es, dass Kommunalvertreter künftig genau sehen können, was die Kommune bereits im Minderheitenbereich unternimmt, bzw. neue Ideen entwickeln können, wie man den Schutz und die Förderung der Minderheiten vor Ort noch verbessern kann. 

Ich freue mich, dass der Landtag heute grünes Licht gegeben hat, dass wir diesen Weg gemeinsam beschreiten können. Schließlich dient die neue Regelung nicht nur der Stärkung von Minderheitenrechten als solche. Sie wird auch ganz allgemein dazu beitragen, dass die Minderheiten noch stärker als integrierter Teil der Gesellschaft wahrgenommen werden. 

Ein Video-Statement von Lars Harms zu diesem Thema können Sie hier abrufen:

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