Rede · Flemming Meyer · 14.11.2003 Konsequenzen aus dem „Kopftuch-Urteil“

Egal ob es ein Kopftuch ist oder ein Kruzifix - religiöse Symbole haben in staatlichen Schulen nichts zu suchen – jedenfalls nicht außerhalb des Religionsunterrichts. Die öffentlichen Schulen sind zur religiös-weltan­schau­lichen Neutralität verpflichtet. Neutralität in der Schule heißt aber nicht, dass alle Religionen sich dort gleichwertig äußern dürfen, sondern dass wir in öffentlichen Schulen gar keine religiösen Glaubensbekenntnisse sehen wollen.

Es muss eine strikte Trennung von privaten Überzeugungen und Schule stattfinden. Dabei ist es nachrangig, ob der Glauben aus einer religiös-politischen Motivation zu Markte getragen wird, oder ob es nur ein privater Akt der Glaubensausübung und Traditionspflege ist, wie Verfechter des Kopftuches argumentieren. Entscheidend ist die Wirkung auf und für die Schulkinder – und die ist unabhängig von der persönlichen Motivation.

Mit dem Kopftuch wird der persönliche Glauben in einer Art ausgelebt, die das äußere Erscheinungsbild der Person insgesamt prägt. Noch komplizierter wird die Situation aber dadurch, dass das Kopf­tuch auch als weltanschaulich-politische Aussage be­trach­tet werden kann, die sich bewusst von einem laizistischen Staatsverständnis abgrenzt. Angesichts der Erstarkung des politischen Islamismus in den letzten Jahrzehnten – und das hat nichts mit vor oder nach dem 11. September zu tun, das möchte ich unterstreichen – müssen wir ein deutliches Signal setzen. Blauäugig ist, wer nicht erkennt, dass die Fahne des Pluralismus von Islamisten hoch gehalten wird, weil sich so ihre Zielsetzungen – die mit Pluralismus sehr wenig zu tun haben – besser erreichen lassen.

Es geht nicht nur um freie, private Glaubensausübung, wenn die Klägerin in Karlsruhe, Frau Ludin, sagt, sie könne in der Schule ohne Kopfbedeckung keine Männer treffen, weil sie dann als Frau „unrein“ wäre. Das Selbstbild, das dahinter steht, ist ihre Privatsache. Aber die Frage ist, welche Konsequenzen das Tolerieren dieser Geschlechterrollen für das Leben in der Schule hat. Welches Signal vermitteln wir gläubigen Männern, die als Väter auch mit nichtsmuslimischen Lehrerinnen zu tun haben? Können wir noch Respekt für diese „unreinen“ Frauen erwarten, wenn wir andererseits das Kopftuch als Symbol dieses Weltbildes akzeptieren? Und wel­ches Signal senden wir jungen Mädchen, die von zu Hause aus gedrängt werden, ein Kopf­tuch zu tragen?

Es ist bemerkenswert, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2001 in einem Urteil darauf hingewiesen hat, dass den Frauen das Tragen des Kopftuchs durch eine Vorschrift des Korans auferlegt ist, die nur schwer mit der Botschaft von Toleranz, Respekt vor dem Andersdenkenden, Gleichbehandlung und Nicht­diskriminierung zu vereinbaren ist - einer Botschaft die in einer Demokratie jede Lehrkraft ihren Schülerinnen und Schülern vermitteln soll, so der Menschenrechtsgerichtshof.

Trotzdem: Wir unterstellen keiner kopftuchtragenden Muslimin, dass sie mit dem Stoff schon zwangsläufig ein Glaubensbekenntnis zu fundamentalistischem Islamismus und Frauenunterdrückung ablegt. Deshalb sollten wir auch bestimmt nicht der türkischen Vorgehensweise nacheifern, wo jegliches Tragen von Kopftüchern in offiziellen Zusammenhängen verboten ist, weil das Tuch per se als politische, anti-laizistische Meinungsäußerung gilt. Ich möchte gar nicht bewerten ob dieses für die Türkische Republik eine angemessene Vorgehensweise ist oder nicht; dort lebt man unter anderen Rahmenbedingungen.

Für uns in Schles­wig-Hol­stein sollte es aber ausschließlich um Personen gehen, die eine besondere Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche haben. Dies trifft weder auf kopftuchtragende Schülerin noch auf eine kopftuchtragende Sachbearbeiterin in der Landesverwaltung zu. Deshalb müssen wir uns gut überlegen, welche Gruppen ein Kopftuchverbot berücksichtigen muss.

Gerade weil es viele offene Fragen gibt, muss dieser Antrag in den Ausschuss überwiesen werden. Dort müssen wir klären, was unser heutiges Recht schon hergibt. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem explizit eine öffentliche Debatte gefordert. Wir kommen also nicht umhin, selbst die Betroffenen anzuhören. Vor allem muss der Antrag aber in den Ausschuss, weil wir nur eine überparteiliche Lösung dieser Frage akzeptieren können. Ein Kopftuchverbot muss einstimmig beschlossen werden.

Noch schöner wäre es natürlich, wenn wir zu eine bundeseinheitliche Regelung kommen könnten. Allerdings sehe ich wenig Grundlage für einen Konsens, wenn die süddeutschen Län­der das Gebot der Neutralität so interpretieren, dass die Religion des „christlichen Abendlandes“ gleicher ist als andere. Denn um eines geht es uns garantiert nicht: darum, die leidige Leitkulturdebatte mit anderen Mitteln fortzusetzen. Natürlich wollen wir gläubige Muslimas als Lehrerinnen in unseren Schulen. Und natürlich müssen unsere Kinder lernen, andere Kulturen und Religionen zu tolerieren. Ich glaube nur nicht, dass das Kopftuch hierzu einen Beitrag leisten kann – im Gegenteil.

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