Rede · 26.05.2005 Koordinierung der Verwaltungsstrukturreform

Der SSW begrüßt die Initiative der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, weil damit buchstäblich der Finger in die Wunde gelegt wird. Der Reformbedarf ist da: Erichsen-Kommission, Landesrechnungshof und auch das Gutachten des Bundes der Steuerzahler, um nur einige Beispiele zu nennen, haben das klipp und klar gezeigt. Die Experten und die vorliegenden Expertisen sollten beim Reformprozess eingebunden werden.

Niemand hier im Hause hegt noch Zweifel, dass eine grundlegende Verwaltungsreform in Schleswig-Holstein überfällig ist. Da hört dann die Gemeinsamkeit leider schon auf. Je nach Standort wird der größte Bedarf bei einer Funktionalreform oder einer Finanzreform oder einer Gebietsreform auf Kreisebene gesehen. Die Verantwortung wird demnach jeweils einem anderen Akteur zu geschrieben, ganz nach der Devise „Hannemann geh´ du voran, du hast die größten Schuhe an“. Wie wird aus den vielen Ansätzen eine stimmige Reform und wer führt die Reform an?

Es liegt auf der Hand, wer die Verantwortung trägt: das Land. Die Landesregierung ist gefordert, den Gordischen Knoten von Aufgaben-, Kosten- und Gebietszuständigkeiten zu durchschlagen. Dies muss so geschehen, dass im gesamten Land vergleichbar tragfähige und leistungsstarke Verwaltungseinheiten mit einer direkten demokratischen Legitimation entstehen. Diese Einheiten müssen den künftigen Aufgaben gerecht werden können. Mehr oder weniger beispielhafte Insellösungen im Hamburger Randgebiet reichen bei weitem nicht aus. Schleswig-Holstein braucht eine mutige Verwaltungsreform aus einem Guss – und ich sage das bewusst - einschließlich der Gemeindeebene.

Das Engagement der Bürger für die lokale Demokratie wird aus Sicht des SSW in erster Linie dadurch bestimmt, ob man auf der gemeindlichen Ebene selber entscheiden und gestalten kann, und nicht – um es salopp zu formulieren - wie viele Pöstchen ohne wirkliche Prokura zu verteilen sind. Hier unterschieden wir uns deutlich von den Regierungsparteien.

Jetzt komme ich zu den Mängeln des Antrages der Grünen, erstens bezieht er sich nur auf die Kreisebene und zweitens nennt er keine zeitlichen Endpunkte.

Der SSW spricht sich offen für eine umfassende Kommunalreform aus, die nicht den Aufgabenmikado zwischen Landesbehörden in das Zentrum rückt, sondern nachhaltig die Demokratie vor Ort stärkt. Die Gemeinden müssen unmittelbar mehr örtliche Aufgaben erhalten und mit einer entsprechenden Finanzautonomie ausgestattet werden. Uns ist dabei bewusst – und wir verheimlichen das der Öffentlichkeit auch nicht – dass die Umsetzung dieses Zieles auch eine Gemeindegebietsreform erfordert.

Da eine Aufgabenverlagerung in etwa gleichmäßig leistungsfähige Kommunen erfordert, greift ein Verwaltungsreförmchen, das nur auf Freiwilligkeit setzt, zu kurz. Es wäre eine Illusion zu meinen, das Land hätte genug Mittel der Freiwilligkeit von Amts- und Gemeindezusammenschlüssen mit entsprechenden „Hochzeitsprämien“ flächendeckend den nötigen Nachdruck zu verleihen.

Der SSW trägt mit seinem Änderungsantrag dem komplexen Verwaltungsreformbedarf in Schleswig-Holstein Rechnung. Selbstverständlich müssen wir die Zeitschiene für ein solches Vorhaben besonders berücksichtigen. Bis zur Kommunalwahl 2008 muss die neue Struktur stehen, ansonsten hat die Große Koalition ihre Chance vertan, Schleswig-Holstein für das 21. Jahrhundert richtig zu trimmen.

Ich bitte um Zustimmung zum Änderungsantrag.

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