Rede · Flemming Meyer · 22.08.2013 Länderübergreifender Binnenhochwasserschutz der Elbanrainer

Lang anhaltende Starkregenfälle in Mittel und Süddeutschland, mit Gebietsweise bis zu 200 Liter Wasser pro Quadratmeter, lösten in allen Flussgebieten Deutschlands Hochwasser aus. Die Wasserstände der Elbe verzeichneten neue Rekordmarken mit bisher nicht gekannten Ausmaßen auf einer Gesamtlänge von rund 250 Kilometern. Nur die kontrollierte Flutung der Havelniederung und die Deichbrüche bei Fischbeck und im Saale-Elbe-Winkel führten zu merklichen Entlastungen in den stromabliegenden Gebieten und verhinderte damit Schlimmeres. Die Bilder der Flutkatastrophe haben wir noch vor Augen.
Wenn wir an die Flut von 2002 zurückdenken, wurde seinerzeit immer vom Jahrhunderthochwasser gesprochen. Es zeigt sich aber, dass diese Annahme falsch war. Seit 2002 haben wir bereits vier Hochwasser an der Elbe gehabt. Dies sind Folgen des Klimawandels und wir müssen uns darauf einstellen, dass sich derartige Ereignisse in Zukunft häufen werden.

Es wird deutlich, dass wir schneller als bisher gedacht, Konzepte und Maßnahmen zum Schutz der Menschen in den Flussgebieten ergreifen und vor allem umsetzen müssen. Gerade Schleswig-Holstein, als Unterlieger der Elbe hat hieran ein großes Interesse. Jedoch können wir am wenigsten ausrichten. Die Vorkehrungen um künftige Hochwasser abzumildern, müssen im mittleren und oberen Verlauf der Elbe stattfinden. Die internationale Kommission zu Schutz der Elbe (IKSE) sowie die nationale Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) sind dafür die richtigen Gremien, um entsprechende Maßnahmen zu koordinieren und umzusetzen. Wir müssen also keine neuen internationalen oder nationalen Arbeitsgruppen einrichten, wie es im Antrag der Piraten formuliert ist.
Bereits 2003 wurde der „Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe“ aufgestellt, in dem wichtige grenzüberschreitende Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vereinbart wurden. Weiter wird auf europäischer Ebene an grenzüberschreitenden Hochwasserrisikomanagementplänen gearbeitet. Hierbei ist klar zu erkennen, breitere und höhere Deiche werden das Problem auch in Zukunft nicht lösen.
Hochwasser braucht Platz. Daher braucht es Überschwemmungsgebiete, damit sich das Wasser ausbreiten kann. Diese Erkenntnisse sind nicht neu. So geht es beispielsweise auch aus dem Aktionsplan hervor. Jedoch lässt es sich nur schleppend umsetzen. Die Einrichtung von Überschwemmungsgebieten führt zu Nutzungseinschnitten und zu Wertminderung der entsprechenden Grundstücke. Ein Erwerb der Grundstücke oder Entschädigungsleistungen stellen die Länder hier vor große Herausforderungen.
Hier sage ich ganz deutlich: Dies sind gemeinschaftliche Probleme, die gemeinschaftlich zu lösen sind. Wir können die Menschen in den betroffenen Regionen mit den Problemen nicht allein lassen. Hochwasserschutz und Küstenschutz sind solidarische Aufgaben und so müssen sie auch finanziert werden - egal wo. Daher ist eine finanzielle Beteiligung der Grundstückseigentümer abzulehnen.

Angesichts der zu erwartenden kürzeren Interwalle solcher Hochwasser, darf der Druck bei der Umsetzung von Maßnahmen nicht aus dem Kessel genommen werden. Im Gegenteil. Den Menschen in den betroffenen Gemeinden und Städten kann nicht zugemutet werden, dass sie in kürzester Zeit ihr Hab und Gut mehrmals verlieren.

Der Schaden in Schleswig-Holstein – insbesondere war Lauenburg betroffen - wird auf rund 28 Millionen Euro geschätzt. In einer ersten unbürokratischen Sofortmaßnahme haben das Land Schleswig-Holstein und der Bund jeweils eine Million Euro für Lauenburg und Geesthacht zur Verfügung gestellt. Nun wurde mittlerweile auch im Bundesrat eine Einigung erzielt, über die Verteilung und Verwendung der Mittel. Dies begrüßen wir. Denn wichtig ist, dass den Menschen jetzt schnell und unbürokratisch geholfen wird.

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