Rede · 18.03.2010 Landesministergesetz, Landesbeamtengesetz, Abgeordnetengesetz

In der Opposition haben wir uns bereits seit vielen Jahren Gedanken gemacht, wie wir den Parlamentsbetrieb transparenter gestalten können. Dem SSW war das Vorhaben ein zentrales Anliegen. Wir haben um das Informationsfreiheitsgesetz gestritten und dafür gekämpft, weil wir der tiefen Überzeugung sind, dass Vertrauen auf Transparenz basiert. Uns war gleichzeitig klar, dass wir nur Transparenz einfordern können, wenn wir selbst bereit sind, unsere Abläufe und eben auch unsere Nebeneinkünfte offen zu legen. Alle Oppositionsparteien halten den Beginn der Legislaturperiode für den geeigneten Zeitpunkt, um das Vorhaben der Transparenz in die Tat umzusetzen. Bezüge und Nebeneinkünfte von Politikern und Regierungsmitglieder müssen öffentlich werden. Fernab des Wahlkampfgetöses ist jetzt der geeignete Zeitpunkt, um über einen Pfeiler unserer Demokratie zu sprechen und uns gemeinsam für mehr Transparenz zu entscheiden. Ich sage darum: Dem SSW geht es nicht um Einzelfälle, sondern eine neue Linie der Fairness, der sich Minister, Staatssekretäre und auch wir Abgeordneten verpflichten.

Die vorgelegten Entwürfe folgen dem Beispiel der Gesetzgebung, die sich der Bundestag gegeben hat. Außerdem beziehen sie die Landesregierung mit ein.

Vorrangig ist natürlich das Vorhaben des so genannten gläsernen Abgeordneten, weil sie uns selbst betreffen. Der SSW versteht die Bürgerinnen und Bürger im übertragenen Sinne als Arbeitgeber der Abgeordneten, deshalb sollten für uns die entsprechenden gleichen Regeln gelten, wie für Arbeitnehmer, der seinem Arbeitgeber gegenüber Nebeneinkünfte anzeigen muss.

Das Bundesverfassungsgericht hat bei der Abweisung der Klage gegen die Offenlegung der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten den Anspruch des Volkes auf Informationen bezüglich der Nebeneinkünfte höher bewertet als das Recht des Abgeordneten auf vertrauliche Behandlung seiner beruflichen Tätigkeiten. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Es sollte den Abgeordneten in Fleisch und Blut übergehen, Einblick in die Einkünfte zu gewähren. Nur so werden mögliche Interessenkonflikte, die durch Nebeneinkünfte entstehen können, offen gelegt.

Offen gelegt, nicht verboten. Ausdrücklich soll das neue Gesetz Nebentätigkeiten, deren Einkünfte möglicherweise die Höhe der Diäten übersteigen können, weder verhindern noch verteufeln. Es geht darum, dass die Bürgerinnen und Bürger genau wissen sollen, in welchen Gremien oder Unternehmen die Abgeordneten oder auch die Minister sonst noch tätig sind. Ob diese Nebentätigkeiten dann zu einem Interessenkonflikt führen könnten, kann die Öffentlichkeit dann selbst beurteilen. Aus Sicht des SSW haben die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins Anspruch darauf, zu erfahren, ob Abgeordnete ihre Entscheidungen frei treffen.

Ich bin mir sicher, dass sie das auch tun werden.


Anzeigepflicht und Selbstverpflichtungen sind ein guter Schutz und dienen der Unabhängigkeit des Parlaments. Einkünfte und Pensionen von Abgeordneten und Ministern werden in der breiten Öffentlichkeit immer wieder kontrovers diskutiert und leisten einer um sich greifenden Politikerschelte Vorschub. Selbstbedienungsladen ist dabei noch eines der harmloseren Schimpfworte. Es ist an uns, Fakten gegen Vorurteile und Halbwahrheiten zu setzen. Werden die Nebeneinkünfte offengelegt, wird diesen Diffamierungen der Boden entzogen.

Gerade darum ist es schwer zu begreifen, warum sich einzelne Fraktionen so schwer damit tun. Das Anliegen, die Nebentätigkeiten transparent zu machen, sollte eigentlich leicht umzusetzen und ein überfraktionelles Anliegen sein.

Demokratie lebt vom Vertrauen der Menschen und Vertrauen erfordert Transparenz. Vertrauen in Politiker ist aber heute ein knappes Gut geworden. Deshalb müssen sich der Landtag und die Landesregierung mit diesen neuen Verhaltensregeln die Glaubwürdigkeit wieder zurück erobern.

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