Rede · Flemming Meyer · 16.12.2011 Lars Harms zu TOP 40 + 70 - Bericht zur Geldwäsche und zum Glücksspiel

In Sachen Glücksspiel macht die Landesregierung wahrlich keine gute Figur: Zum einen lässt sich da der ein oder andere politisch Verantwortliche auf Kosten der Lobby hofieren. Zum anderen ist das Verfahren zum Glücksspielgesetz von Hektik und Pannen begleitet und hat im Ergebnis dazu geführt, dass sich Schleswig-Holstein in dieser wichtigen Sache aus der Gemeinschaft der Länder ausschließt. Nicht zuletzt bestätigt auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zur Rechtmäßigkeit der Glücksspielabgabe in Schleswig-Holstein den Eindruck, dass hier unsauber gearbeitet wurde. Und ganz grundsätzlich hat der SSW wiederholt davor gewarnt, dass die weitgehende Liberalisierung zu mehr Spielern und damit auch zu mehr Spielsüchtigen führen wird. Eine traurige Gewissheit, an der leider auch das von CDU und FDP vorgelegte Spielhallengesetz nichts zu ändern vermag.

Dass heute - mit Blick auf den Zusammenhang zwischen Geldwäsche und Glücksspiel - weitere Ungereimtheiten, oder besser: Unsauberkeiten, deutlich werden, passt also gut ins Bild. Vor dem Hintergrund des auslaufenden Staatsvertrags halten wir es jedenfalls für sehr verwunderlich, dass dieses Problem nicht mitgedacht wurde. Dabei ist der Zusammenhang zwischen Glücksspielangeboten und dem Tatbestand der Geldwäsche seit langem bekannt. Vor allem für den Bereich der Online-Casinos wird von Experten immer wieder darauf hingewiesen, dass trotz modernster Technik kaum kontrolliert werden kann, wer wann wie viel Geld einsetzt. Dass aber auch der wachsende legale Onlineglücksspielmarkt unzählige weitere Möglichkeiten bietet, um noch dazu völlig anonym sein Geld zu waschen, ist ganz einfach erschreckend. Für den SSW steht deshalb fest: Unabhängig davon, für wie viele Anbieter dieser Bereich zukünftig geöffnet wird, ist zu befürchten, dass das Ausmaß der Geldwäsche zunehmen wird. Aus diesen Gründen ist die Nachfrage der Grünen absolut berechtigt.

Wir müssen leider feststellen, dass das bisher in Deutschland geltende Verbot von Online-Glücksspielen weder Anbieter noch Spieler wirksam abschreckt. Natürlich darf man sich da nichts vormachen: Nicht nur bei Online-Wetten sondern auch in Online-Casinos wird seit Jahren Geldwäsche betrieben. Und dass es hier nicht um Peanuts geht, dürfte angesichts der Umsätze in dieser Branche klar sein. Offensichtlich hat man vor dem Problem bisher lieber die Augen verschlossen, statt zu handeln. Diese Tatsache ist aus Sicht des SSW mehr als enttäuschend. Wir hätten es für das Mindeste gehalten, dieses Problem in Verbindung mit der notwendigen Neuordnung des Glücksspiels anzugehen.

Dabei ist klar, was passieren muss, um Geldwäsche zumindest zu erschweren: Neben der Suchtgefahr müssen die verschiedenen Glücksspielformen genau auf die jeweilige Möglichkeit, illegal Geld zu waschen, geprüft werden. Im Anschluss müssen dann schnellstmöglich die entsprechenden Änderungen im Geldwäschegesetz des Bundes her. Die gerade beschlossenen gehen nicht weit genug. Es muss dringend eine Lösung für sowohl den Online-Sportwetten-Markt wie auch für den Online-Casino-Bereich her. Und dabei darf es keine Sonderwege Schleswig-Holsteins geben, indem Spiele zugelassen werden, die anderswo in Deutschland verboten sind.
Die von den Grünen in Ihrem Berichtsantrag aufgeworfenen Fragen zielen daher in die richtige Richtung. Wir erwarten vor allem, dass die Landesregierung die Aufnahme von Sportwett- bzw. Pokeranbietern und von Online-Casinos und Spielhallen als Verpflichtete in das Geldwäschegesetz vorantreibt. Hierzu kann es keine Alternative geben. Denn eine wirksame Bekämpfung der Geldwäsche wird nur gelingen, wenn wir möglichst alle Anbieter in allen Glücksspielbereichen in die Pflicht nehmen. Leider hat es die Landesregierung weder in Verbindung mit ihrem Glücksspielgesetz noch mit ihrem Gesetz für die Spielhallen geschafft, diese wichtige Aufgabe auch nur anzugehen. Klar ist, dass eine weitgehende Liberalisierung die Probleme um die Geldwäsche nicht gerade verkleinern werden. Der Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag aller anderen Länder ist aus Sicht des SSW überfällig. Und ein Spielhallengesetz wird seinem Zweck nur gerecht, wenn die Spielhallen gleichzeitig als Verpflichtete in das Geldwäschegesetz aufgenommen werden. Denn neben dem Schutz der Spieler muss auch die Geldwäsche wirksam bekämpft werden.

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