Rede · 16.11.2000 Leistungsfähigkeit der Landwirtschaftskammer

Wir wissen, das die schleswig-holsteinische Landwirtschaftskammer innovativ und fortschrittlich ist. Wenn wir das Niveau halten wollen, müssen wir die Landwirtschaftskammer finanziell ausreichend ausstatten. Dies ist besonders mit Hinblick auf die zukünftig immer höher werdenden Anforderungen auf dem europäischen Markt wichtig.

Doch wer seine Chancen nutzen will, muss sich ständig anpassen und verbessern. Daher ist es wichtig, dass Schleswig-Holstein einen Wissensvorsprung vor anderen Bundesländern hat. Aus diesem Grund muss die Landwirtschaftskammer leistungsfähig und innovativ bleiben, um Betriebe entsprechend beraten zu können und um ein gutes Versuchswesen aufrechterhalten zu können. Gerade die Tätigkeit in der Forschung, im Versuchswesen, unterscheidet die Landwirtschaftskammer von anderen Kammern. Diese Forschung, die kennzeichnend für Schleswig-Holstein ist, ist durch nichts zu ersetzen. Schon deshalb ist sie auf ausreichende Finanzmittel angewiesen, damit unsere Landwirtschaft auch in Zukunft konkurrenzfähig bleibt, dies gilt sowohl für den nationalen und internationalen Markt.

Uns ist durchaus bewusst, dass das Land notwendigen Sparzwängen unterliegt. Dies hat auch die Landwirtschaftskammer erkannt und auch anerkannt. Gleichwohl will sie Planungssicherheit haben. Dies ist ein verständliches Anliegen, das wir nur unterstützen können.
Im neuen Landwirtschaftskammergesetz müssen wir festlegen, welche Aufgaben die Kammer in Zukunft haben wird und welche der derzeitigen Aufgaben in Zukunft von anderen Institutionen wahrgenommen werden sollen. Ohne diese Festlegung kann die Kammer nicht wissen, welche Aufgaben sie künftig mit den geringeren Mitteln erfüllen soll. Daher muss parallel zu den Haushaltsberatungen so schnell wie möglich auch eine Änderung des Landwirtschaftskammergesetzes einhergehen. Ansonsten hat auch die Politik keine echten Entscheidungsparameter. Die Aufrechterhaltung der derzeitigen Aufgaben bei gleichzeitig geringeren Mitteln ist aus Sicht des SSW nicht zumutbar. Daher ist es unsere Aufgabe vorher festzulegen, mit welchen Aufgaben man die Landwirtschaftskammer künftig betrauen will, bevor die Kürzungen eintreten. Hier sollte die Politik wenigstens von den Planungen der Landesregierung in Bezug auf die zukünftigen Aufgaben der Landwirtschaftskammer unterrichtet werden, damit man im Vorwege weiß, wohin die Reise geht.

Die finanzielle Planungssicherheit der Landwirtschaftskammer ist besonders wichtig für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die einen Anspruch auf Gewissheit in dieser Sache haben.
Wenn Aufgaben und Finanzmittel festgelegt werden, muss dies auch für die kommenden Jahre gelten. Es ist der Landwirtschaftskammer nicht zuzumuten, dass sie jährlichen Planungsunsicherheiten unterliegt. Hier müssen eventuell neben den gesetzlichen Regelungen zusätzlich auch noch vertragliche Regelungen getroffen werden, um die notwendige Planungssicherheit zu erhöhen.
Daher unterstützen und begrüßen wir auch den Antrag der F.D.P.

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