Rede · Sybilla Nitsch · 27.09.2024 Lernmittelfreiheit auch bei digitalen Endgeräten

„Alle Bereiche der Bildung müssen von den Chancen der Digitalisierung profitieren. Krisenmomente wie die Corona Pandemie haben deutlich gemacht, dass eine digitale Grundversorgung die Voraussetzung für ein gerechtes und modernes Bildungssystem ist.“

Sybilla Nitsch zu TOP 28 - DigitalPakt Schule weiterführen und entschlossen in die Umsetzung bringen (Drs. 20/2477)

Nicht zum ersten Mal begrüßen wir als SSW den Antrag der Koalition und hoffen, dass man in Berlin doch noch erkennt, dass die von der KMK geforderte Summe für die Digitalisierung notwendig ist, um den Digitalpakt aufrecht zu halten.
Grundsätzlich sind wir uns bei der Digitalisierung der Bildung ja alle einig, der Digitalpakt muss umfangreich und flächendeckend weitergeführt werden.
Es lief in der Vergangenheit nicht immer alles reibungslos. Am Anfang stockte der Mittelabfluss aufgrund der hohen bürokratischen Hürden. Nun ist das Verfahren einfacher geworden und die Mittel sind weitestgehend abgeflossen. Trotzdem gibt es aufgrund der unterschiedlichen Antragstellung noch große Unterschiede In Bezug auf die digitale Ausstattung der einzelnen Schulen.
Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir jetzt dran bleiben. An der digitalen Aufrüstung unserer Schulen führt kein Weg vorbei, und zwar flächendeckend, damit weder einzelne Schülergruppen noch Schularten noch Standorte abgehängt werden und eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen den Schülerinnen und Schülern entsteht, da ihre Schulen unterschiedlich gut digital ausgestattet sind.
Deshalb sehen wir als SSW die Digitalisierung der Schulen als wichtigen Teilaspekt um Chancengleichheit in der Bildung herzustellen. Alle Bereiche der Bildung müssen von den Chancen der Digitalisierung profitieren.  Krisenmomente wie die Corona Pandemie haben deutlich gemacht, dass eine digitale Grundversorgung die Voraussetzung für ein gerechtes und modernes Bildungssystem ist.
Allerdings macht eine digital gut ausgestattete Schule nur Sinn, wenn die Schülerinnen und Schüler auch alle kostenlose Endgeräte zur Verfügung gestellt bekommen.
Deshalb fordern wir immer wieder einen umfassenden Ausbau der Lernmittelfreiheit und höhere Landeszuschüsse für digitale Bildung. Lernmittel sind Arbeitsmaterialien, die Schülerinnen und Schülern zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht benötigen. Dies umfasst auch digitale Endgeräte. Weil Eigenanteil und Leihgebühren oftmals Bildungshürden darstellen, wollen wir die Kosten für Eltern und Schülerinnen und Schüler so niedrig wie möglich halten. Das alles kostet einfach viel Geld.
Leider hat uns die Pandemie auch gezeigt, dass es schwierig ist Maßnahmen im Bildungsbereich bundesweit abzustimmen. Wir brauchen eine verbesserte Bund-Länder- Kooperation im Bildungsbereich, die auf Dauer angelegt ist und nicht nur auf die Umsetzung einzelner Investitionsprogramme abzielt. Nur wenn Bund, Länder, Kommunen und Schulträger an einen Tisch kommen, kann es gelingen, ein gangbarer Weg dafür aufzuzeigen, wie wir Schule in ganz Deutschland zukunftsfähig gestalten können und wir alle Kinder gleichen Zugang zu guter Bildung bekommen.
Die große Aufgabe der Digitalisierung in den Schulen ist eine große Aufgabe und vom Land allein nicht zu bewältigen. Der DigitalPakt Schule ist nur ein Beispiel für die notwendige Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Schulbereich.
Klar ist aber auch, dass eine gute Kooperation auf Augenhöhe stattfinden muss. Die Länder müssen die Hoheit über den Bildungsbereich behalten. Wir wollen keine Einheitsschule für ganz Deutschland. Allerdings muss der Bund einen qualitativen Anspruch formulieren können, der lautet: jedes Schulkind überall in Deutschland hat Anspruch auf gute Bildung in einer guten Schule.
Letztendlich sollte der Digitalpakt 2.0 und das Startchancen-Programm nur der Anfang sein. Bund und Länder müssen kooperieren, um das Ruder Bundesweit im Bereich Bildung noch mal rumzureißen.

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