Rede · Flemming Meyer · 26.04.2018 Mehr Informationen statt Kaffeesatzleserei

Flemming Meyer zu TOP 20 - Grundwasser schützen: Düngeverordnung nachbessern und effizient umsetzen!

„Wenn wir also belastbare Aussagen haben wollen über die Effizienz der Düngeverordnung, dann geht das natürlich nur, wenn das Land die dafür notwendige Personal- und Sachausstattung vorhält. Alles andere wäre Kaffeesatzleserei.“

Die Düngeverordnung gilt bundesweit seit Juni 2017. Die mit der Änderung einher gehenden Verschärfungen sind das Ergebnis eines schwierigen politischen Kompromisses. Damit setzt Deutschland nunmehr die EU-Nitratrichtlinie um. Das ist auch gut so, denn über Jahrzehnte ist es der Landwirtschaft in Deutschland nicht gelungen die Stickstoffüberschüsse ausreichend zu reduzieren. Es war seinerzeit klar, dass etwas geschehen musste, denn die bisherigen Regelungen waren nicht ausreichend, um Gewässer und andere Ökosysteme vor Nährstoffeinträgen und –Belastungen zu schützen. Vorliegende Messdaten haben seit langem auf die Probleme hingewiesen, die mit dem Stickstoffüberschuss und der Auswaschung einhergehen. Der sich daran entzündete Streit zwischen Landwirtschaft, Politik, Umweltverbänden und Wasserwerkern um eine schärfere Düngeverordnung lief bereits seit Jahren. Zudem wurde ein EU-Vertragsverletzungsverfahren eröffnet und damit wurde von außen der Druck nochmal erhöht, dass etwas geändert werden muss. 

Mir liegt daran, dass wir uns die Historie zur aktuellen Düngeverordnung nochmal vor Augen führen, denn die Historie zeigt, dass die Novellierung eine unabdingbare Notwendigkeit war –sie war aber auch eine politisch schwierige Geburt.

Für uns als SSW war immer wichtig, dass eine Verschärfung an verschiedenen Punkten ansetzen muss, um das Grund- und Oberflächenwasser besser zu schützen. Die Überschüsse müssen reduziert werden. Dafür müssen wir die Stickstoffabgabe begrenzen. Aber auch die technischen Voraussetzungen zur Ausbringung und Einarbeitung sind zu verbessern. 

Ich sehe aber auch, dass die Landwirtschaft mit der Düngeverordnung vor großen Herausforderungen steht, bei denen wir sie nicht alleine im Regen stehen lassen dürfen. 

Nichts desto trotz sehe ich uns mit der aktuellen Düngeverordnung auf einem guten Weg, um die Ziele zu erreichen. 

Hierfür brauchen wir dann aber auch aussagekräftige Zahlen, das ist klar. So sehe ich auch den ersten Absatz des SPD-Antrages. Ohne eine Evaluierung der Maßnahmen, könnten wir keine Rückschlüsse ziehen. Das sollten wir also voranstellen, bevor wir über eine weitere Verschärfung reden. Nachbesserungen dürfen wir nicht außer Acht lassen, aber lasst uns erstmal sehen, wo wir mit dem landen was wir jetzt haben.

Wie gesagt, wir brauchen Untersuchungen, um entsprechende Rückschlüsse ziehen zu können. Dies muss dann über einen längeren Zeitraum geschehen. Nur so bekommen wir verlässliche Zahlen, die uns weiterbringen. 

Das sage ich, gerade vor dem Hintergrund der Problematik, vor der die Landwirte in den letzten Monaten gestanden haben, in Bezug auf die Ausbringung der Gülle. Hier könnte ich mir durchaus vorstellen, dass aktuelle Zahlen diesbezüglich nicht wirklich aussagekräftig sind. 

Bevor wir also über Nachbesserungen reden, sollten wir uns im Ausschuss näher mit dem Thema näher befassen. Es hilft doch niemandem, wenn wir jetzt über ungelegte Eier reden, denn es gibt derzeit keine belastbaren Zahlen, die Rückschlüsse zulassen, dass die Düngeverordnung in seiner jetzigen Form unzureichend ist, um den Gewässerschutz zu verbessern. 

Wenn wir also belastbare Aussagen haben wollen über die Effizienz der Düngeverordnung, dann geht das natürlich nur, wenn das Land die dafür notwendige Personal- und Sachausstattung vorhält. Alles andere wäre Kaffeesatzleserei.

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