Pressemitteilung · 26.01.2005 Mit dem SSW gibt es keine Studiengebühren

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Verbot von Studiengebühren unzulässig ist, erklärt die Vorsitzende der SSW-Landtagsgruppe, Anke Spoorendonk:

"Wir bedauern, dass der Weg zu Studiengebühren jetzt frei ist.  Dies ändert aber nichts an unserer Haltung: Bildung muss weiterhin ein kostenloses Gut bleiben, um die soziale Gerechtigkeit zu wahren und um den Wirtschaftsstandort zu stärken. Deshalb wird es mit dem SSW keine Studiengebühren in Schleswig-Holstein geben."

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Wer gehörlos ist, hat in Schleswig-Holstein bislang keinen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Doch für Hilfsmittel wie Gebärdensprachdolmetscher entstehen hohe Kosten. Der SSW fordert schon lange, ein wichtiges Signal für gesellschaftliche Teilhabe zu setzen und ein Gehörlosengeld einzuführen. Nun hat die Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf (Drucksache 20/4515) vorgelegt.

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