Rede · Flemming Meyer · 22.08.2013 Nachhaltigkeitsbeirat für Schleswig-Holstein

Mit der Agenda 21 wurde bereits 1992 von den Vereinten Nationen ein Aktionsprogramm zur nachhaltigen Entwicklung ins Leben gerufen. Sie dient als Leitfaden für alle gesellschaftlichen Organisationen, Wirtschaft und Politik.
Auch wenn wir heute nicht mehr viel von Agenda 21–Bündnissen hören, ist zu erkennen, dass sie ihre Spuren in unserem täglichen Leben hinterlassen hat. Das Bewusstsein und die Akzeptanz für nachhaltige Entwicklung und ressourcenschonendes Handeln sind in weiten Teilen der Gesellschaft verankert. Doch wir stellen immer wieder fest, dass wir vor neuen Herausforderungen stehen, die auch neue Fragen zur Nachhaltigkeit aufwerfen.
Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln beschränken sich nicht auf bestimmte Bereiche, sie sind auf all unser Handeln anzuwenden.

Der Ausstieg aus der Atomenergie und der mittelfristige Ausstieg aus den fossilen Energieträgern sowie die Einhaltung der Klimaziele sind gesellschaftliche Herkulesaufgaben die uns im 21. Jahrhundert vor neue Herausforderungen stellen. Der Ausbau der Netze oder der Ausbau der erneuerbaren Energien und Überlegungen, wie der Energieverbrauch reduziert werden kann, sind die Konsequenzen der politischen Beschlüsse zur Energiewende unter Gewährleistung der Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung. Diesen Prozess zu Begleiten und zu steuern ist Aufgabe der Politik.

Die Landesregierung wird zur Energiewende und zum Klimaschutz jährlich ein Bericht veröffentlichen, den wir im Parlament und in den zuständigen Fachausschüssen beraten und evaluieren. Die entsprechenden Schlüsse aus diesem Bericht zu ziehen ist Aufgabe der Politik.

Mit der Einberufung eines Beirates, der die Umsetzung der Energiewende begleitet und Empfehlungen zu Schwerpunkten bei der weiteren Umsetzung formuliert, schaffen wir eine zusätzliche Instanz, die als unabhängiges Beratungsgremium der Landesregierung beiseite steht. Aus diesen Empfehlungen wird auch das Parlament profitieren, um politische Entscheidungen zu Schwerpunkten der Energiewende zu treffen.
Der Beschluss einen Energiewendebeirat einzuberufen, sehe ich als Handreichung, um die Meinungsbildung bei allen politischen und gesellschaftlich Verantwortlichen zu fördern.
Entscheidungsträger ist und bleibt aber die Politik.

Energiewende und Einhaltung der Klimaschutzziele sind originäre Themen der Agenda 21. Dies gilt es wieder stärker in den Focus der Bevölkerung zu rücken. Der Energiewendebeirat könnte als Vorbild dienen, um auf lokaler Ebene ein vergleichbares beratendes Gremium einzurichten, um die jeweilige Kommune bei energiepolitischen Zukunftsfragen zu beraten.

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