Rede · Flemming Meyer · 19.02.2014 Nachwuchs in unseren Rathäusern eine Chance geben

Das Amt von Landräten und Bürgermeistern wirkt gelegentlich etwas altbacken. Leider, muss man in diesem Fall sagen. Denn in den Rathäusern bei uns im Land und nirgendwo sonst wird entschieden, wie sich unsere Städte in den nächsten Jahrzehnten entwickeln und auch aussehen werden. Und auch ein Landrat oder eine Landrätin hat so einiges auf der To-Do-Liste. Die Landräte sind Leiter der Kreisverwaltung, bereiten unter anderem die Beschlüsse des Kreistags vor und sie sind vor allem die gesetzliche Vertretung des Kreises. Ein echter Fulltimejob eben.
Dank rot-grün-blau und auch Piraten dürfen 16-Jährige bei uns im Land zur Kommunalwahl wählen gehen. Diese Jugendlichen sind voll urteilsfähig. Im Zusammenhang mit der Wählbarkeit eines entsprechenden Kandidaten stellen sich nicht nur die jungen Leute folgende Frage: Warum muss dann der entsprechende Bürgermeister- oder Landratkandidat bei einer Direktwahl mindestens 27 Jahre sein? Das ist eine wie ich finde beachtliche Altersgrenze. Mit dem vorliegenden Antrag würde diese Grenze auf 21 Jahre gesenkt werden. Ich bin überzeugt davon, dass wir den jungen Menschen eine Chance geben sollten. Das sollten wir nicht nur tun, um den Wünschen der jungen Erwachsenen nach zu kommen, sondern aus dem Interesse an einer lebendigen Demokratie heraus. Wenn sich junge Erwachsene aufstellen lassen können, dann würde es vielleicht auch dazu beitragen, dass Image dieser Ämter zu verändern. Von daher können wir vom SSW diesem Antrag mit grundlegender Sympathie begegnen. Mit dem 21. Lebensjahr gilt die strafrechtliche Verantwortlichkeit als Erwachsener und man ist voll Geschäftsfähig. Warum soll man dann nicht Landrat, Bürgermeister oder Oberbürgermeisterin werden können? In Randers, in Dänemark, wurde schon ein 25-jähriger zum hauptamtlichen Bürgermeister gewählt. Warum sollte so etwas bei uns in Schleswig-Holstein nicht funktionieren? Und auch in vier anderen Bundesländern, hat man in der letzten Zeit die bisherige Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte abgesenkt. Schleswig-Holstein hält im bundesweiten Vergleich, mit der Beschränkung auf 27+ den absoluten Spitzenwert. Im zuständigen Ausschuss müsste man diese Fragen einmal aufnehmen und prüfen, wo eine angemessene Altersgrenze zu definieren wäre. Das gleiche Prinzip gilt natürlich auch für die hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten. Auch hier müsste man prüfen, wo eine entsprechende Altersgrenze angemessen wäre oder ob eine Altersbegrenzung überhaupt noch gerechtfertigt und zeitgemäß ist. Ich bin mir sicher, dass wir in diesen Fragen, gemeinsam mit den Akteuren vor Ort eine vernünftige Lösung finden werden.

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