Rede · Flemming Meyer · 22.01.2003 Neufassung des Ausbildungszentrumsgesetzes

Die Reform der schleswig-holsteinischen Verwaltung ist eine der größten Reformprozesse der letzten Jahre, die in Gang gesetzt wurde. Mit dieser Reform soll unsere Verwaltung fit gemacht werden für die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und dem finanziellen Druck, dem unsere Verwaltungen ausgesetzt sind.
Auch wenn wir im Reformprozess noch eine ordentliche Strecke vor uns haben, befinden wir uns aber auf einem guten Weg. Und damit dies auch weiter gewährleistet werden kann, brauchen wir eine moderne und qualifizierte Verwaltungsfachhochschule.

Dieser Gedanke ist nicht neu. So hat es bereits in den 90’er Jahren Diskussionen über Studien- und Strukturreformen an der Verwaltungsfachhochschule gegeben. Und es wurde eigens dafür ein Wissenschaftlicher Beirat eingesetzt, der sich genau mit diesem Themenkomplex auseinandergesetzt hat und der bereits im März 2001 seinen Abschlussbericht vorgelegt hat. Diese Vorschläge werden nun von der Landesregierung aufgegriffen und in den uns vorliegenden Gesetzentwurf eingefügt.

Damit kommt die Landesregierung einem lang gehegten Wunsch der Verwaltungsfachhochschule endlich nach. Die lange Zeit der Ungewissheit, was nun aus der Verwaltungsfachhochschule werden soll, findet somit ein Ende. Daher begrüßt der SSW, dass das Gesetzgebungsverfahren für das Ausbildungszentrum jetzt in Gang gebracht wurde.

Eine wichtige Veränderung ist die Umwandlung der Verwaltungsfachhochschule in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und der Umwandlung der Verwaltungsakademie in eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Dies begrüßen wir, da beiden somit mehr Selbständigkeit in ihrem zukünftigen Handeln zukommen soll.

Doch aus Sicht des SSW ist die wohl wichtigste Neuerung; die weitgehende Anwendung des Hochschulgesetzes an der Verwaltungsfachhochschule. Denn dadurch ergeben sich nicht nur für die Verwaltungsfachhochschule ganz neue Perspektiven, sondern auch für die Studierenden.
Durch die Möglichkeit das Spektrum an der Verwaltungsfachhochschule zu erweitern, wird es hier künftig möglich sein, Forschungs- und Beratungstätigkeiten für die Verwaltung stärker wahrzunehmen. Somit wird das so genannte Duale Ausbildungssystem – die Verknüpfung von Theorie und Praxis – noch besser gekoppelt. Dadurch erreichen wir eine praxisnahe Ausbildung auf Hochschulniveau. Um diesen Anspruch gerecht zu werden, ist deshalb der Einfluss der Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und der Dienstherren auch künftig unablässig.
Aber auch durch die Öffnung der Verwaltungsfachhochschule wird es anderen Studierenden künftig möglich sein, in den Genuss der Studiengänge zu kommen. Wenn die Verwaltungsfachhochschule derzeit eher als „Schmiede“ für Verwaltungsmenschen gilt, wird sie durch den Gesetzentwurf aus dieser Ecke herausgenommen und zugänglicher gemacht. Dies begrüßen wir außerordentlich.

Eingangs habe ich gesagt, dass eine Reform des Ausbildungszentrumsgesetzes bereits seit den 90’er Jahren auf mehreren Ebenen diskutiert wurde. Und die damit einhergehende Unsicherheit über die Zukunft der Verwaltungsfachhochschule hat sich auch auf ihre Angestellten ausgewirkt. Doch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung dürften einige dieser Ängste genommen worden sein.
Der Gesetzentwurf zeigt aber auch, dass Diskussionen über Reformen durchaus konstruktiv sein können. So ist die Landesregierung bereits im Novellierungsprozess auf Wünsche des Verwaltungsrates eingegangen und hat diese soweit aufgenommen, dass man von Seiten des Verwaltungsrates dem Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form positiv entgegen sieht.

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