Rede · 25.03.2012 Neuordnung der Universitätsmedizin

Die Zukunft der Hochschulmedizin in unserm Land gehört zu recht zu den Dauerbrennern hier im Landtag. Die erste Antwort der Landesregierung war 2010, den Studiengang Medizin in Lübeck schließen zu wollen. Der Wissenschaftsminister meinte damals noch, es sei besser, Stücke aus der Hochschultorte herauszuschneiden als die Sahne von der ganzen Torte abzukratzen.
Mit dieser Strategie ist die Landesregierung bekanntlich auf die Nase gefallen. Was blieb, war die Frage, wie es mit der Hochschulmedizin weiter gehen soll.
Daher war es trotz aller politischen Auseinandersetzungen sinnvoll, den Wissenschaftsrat um ein Gutachten zu bitten. Auf der Grundlage dieses Gutachtens haben sich nun mehr die CAU und die Uni Lübeck auf ein Konzept verständigt, das sehr verkürzt darauf abzielt, medizinische Forschung und Lehre in Kiel und Lübeck zu sichern. Beide Campi sollen eigene Vorstände erhalten und mit dem Land Zielvereinbarungen abschließen. Der letzte, nicht unerheblich Punkt in diesem Dreieck ist das UK S-H.
Die Vereinbarung der Universitäten sieht vor, dass die Verbindung künftig über eine Holding geregelt werden soll. Für den SSW zeichnet sich ab, dass mit dem vorgeschlagenen Konzept ein gangbarer Weg aufgezeigt wird. Soll heißen: Wir stehen diesem erst einmal Weg offen gegenüber – wohl wissend, dass auch hier der Teufel im Detail steckt. Es könnte ganz klar zu Problemen kommen zwischen Forschung und Lehre auf der einen und Krankenversorgung auf der anderen Seite.
Da ist es natürlich gut, dass beide Aspekte künftig im Vorstand dieser neuen Holding vertreten sein sollen. Was der SSW aber unter keinen Umständen mittragen könnte, wären Entscheidungen, die letztlich zu einer Zerschlagung des UK S-H führen würde. Wenn ich bedenke, wie viel die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten Jahren geleistet haben, um das UK S-H zu retten, dann wäre das ein nicht hinnehmbarer Weg.
Da wir seit Ende Februar wissen, dass nun auch der Wissenschaftsminister und der Vorstandsvorsitzende des UKSH der Vereinbarung beigetreten ist – „die Akteure einigen sich auf eine klare Struktur für Wissenschaft und Krankenversorgung“, heißt es so schön in der gemeinsamen Pressemitteilung – dann meldet sich bei mir natürlich die Frage, was denn der tiefere Sinn des vorliegenden Berichtsantrages ist.. Aus Sicht des SSW ist es ein Unding, dem Landtag so einen verdeckten Begrüßungsantrag unterzujubeln.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass an Stelle des Medizinausschusses künftig der erweiterte Holding-Vorstand die notwendige Koordinierung von Forschung und Lehre zwischen den Universitäten und dem UKSH wahrnehmen soll. Gleichzeitig sollen die Trägerkosten dem UKSH direkt zugewiesen werden. Wie sich dieses konkret auswirkt, ist weiterhin offen. Das gleiche gilt die Frage nach dem Abbau des Sanierungsstaus beim UKSH. Machen wir uns also nichts vor: Es bleibt noch genug zu tun.

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