Rede · Jette Waldinger-Thiering · 23.02.2024 Nicht einmal die Diagnostikverfahren im Land sind einheitlich

„Selbst wenn Frau Prien bei Herrn Lanz behauptet, es gäbe Klassen mit bis zu sechs Schulbegleitungen, so mögen dies glückliche Einzelfälle sein. Es gibt allerdings auch Schüler und Schülerinnen, die aufgrund fehlender Schulbegleitung nicht am Unterricht teilnehmen können.“

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 28+43 - Inklusion an Schulen- Bericht in der 20. Legislaturperiode“, Inklusion an unseren Schulen weiter stärken“ und Inklusion an Schulen wieder stärken (Drs. 20/1754, 20/1882 und 20/1908)

Wenn man den Bericht der Landesregierung zu Grunde liegt- sind wir in Schleswig-Holstein auf einem guten Weg zur inklusiven Beschulung.
Die Frage ist, wie es aber tatsächlich im Schulalltag mit der Inklusion an Schulen aussieht.
Die Zahlen zu den Schülern und Schülerinnen mit Förderbedarf sind nur begrenzt aussagefähig, da die landesweiten Diagnostikverfahren nicht einheitlich sind.
Das heißt, ein Kind kann in einem Kreisgebiet einen Förderbedarf diagnostiziert bekommen und somit auch inklusive Förderangebote erhalten, während an einem anderen Ort kein Förderbedarf erkannt wird und die Beeinträchtigung durch das Kind und die Schule ohne ergänzende Unterstützung kompensiert werden muss.
Deshalb freut es mich sehr, dass man hier auf landesweit geltende Diagnostikverfahren hinarbeitet.
Dadurch, dass die Schuleingangsuntersuchungen teilweise erst fünf bis sechs Monate vor der Einschulung stattfinden, wird die Vorbereitung auf eine ggf. inklusive Beschulung sehr knapp und oftmals nicht ausreichend. In gravierenden Fällen wird aufgrund fehlender inklusiver Angebote pragmatisch entschieden und direkt am Förderzentrum eingeschult.

Das zeigt, wie wichtig es ist, bereits vorher, gerne mit viereinhalb Jahren, nicht nur die Sprachentwicklung, sondern der ganzheitliche Entwicklungsstand eines Kindes zu erheben.
Auch dabei müssen einheitliche Untersuchungsverfahren gelten.

Selbst wenn bereits lange vor der Einschulung ein konkreter und gut diagnostizierter Förderbedarf feststeht und ein Antrag auf z.B. Schulbegleitung gestellt wurde, heißt das noch lange nicht, dass dann optimale Bedingungen an einer wohnortnahnen Regelschule erfüllt werden können. 
Selbst wenn Frau Prien bei Herrn Lanz behauptet, es gäbe Klassen mit bis zu sechs Schulbegleitungen, so mögen dies glückliche Einzelfälle sein. Es gibt allerdings auch Schüler und Schülerinnen, die aufgrund fehlender Schulbegleitung nicht am Unterricht teilnehmen können.
Und obwohl im Bericht auf gute Weiterbildungs- und Beratungskonzepte wie das BIS hingewiesen wird- sind diese Beratungsmöglichkeit nicht überall bekannt und somit führen selbst praktische Gründe wie fehlende Barrierefreiheit oder Sorge der Lehrkräfte dem besonderen Umgang mit einem Kind nicht gerecht zu werden, dazu, dass Kinder am Förderzentrum direkt beschult werden.
In dieser Hinsicht ist noch viel zu tun, um hinter den positiven Zahlen der inklusiven Beschulungen auch positive Schullaufbahnen zu sichern.
Die vorgestellten Konzepte zum Übergang von Schule in den Beruf wie ÜSB -Inklusiv oder STEP sind hoffnungsvoll. Die Wichtigkeit der Förderung der inklusiven Berufsausbildung wurde erkannt und ich freue mich auf weitere positive Berichte.
Um noch mal auf das Thema Schulbegleitung einzugehen, begrüße ich es außerordentlich, dass sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt hat- in Abstimmung mit den Kreisen und kreisfreien Städten perspektivisch Schulassistenz und Schulbegleitung in Poollösungen zusammenzuführen.
Denken sie hierbei bitte auch endlich daran, eine praktikable Lösung für die Schulen in freier Trägerschaft zu erarbeiten, damit auch an unseren dänischen Schulen der Bedarf an Unterstützung analog zu den öffentlichen Schulen gedeckt werden kann.
Bitte seien sie bei dieser Zielerreichung nicht zu zaghaft – die Erprobungen in den Kreisen hat doch gezeigt, dass die Pool-Lösung anzustreben ist. 
Es ist ein wichtiger Schritt zu einer inklusiven Schulstruktur, die sich auch auf den Ganztagsbereich erweitern muss.

Leider sind fünf Minuten zu kurz, um dem Thema gerecht zu werden- dennoch freue ich mich, dass wir alle das gleiche Ziel haben und deshalb stimmen wir auch allen Anträgen zu.

Weitere Artikel

Rede · Jette Waldinger-Thiering · 08.10.2026 BAföG Beantragung einfacher gestalten - Zuständigkeit einheitlich am Ausbildungsort!

„Eine vereinfachte und unbürokratische Beantragung eines angemessen hoch berechneten BAföG mit klaren und einheitlichen Zuständigkeiten könnte den Zugang zur Bildung ein wenig gerechter gestalten.“

Weiterlesen

Rede · Jette Waldinger-Thiering · 08.10.2026 Der Zweite Bildungsweg muss grundsätzlich kostenfrei sein!

„Der Zugang darf nicht von individuellen Fördermöglichkeiten abhängen. Erwachsene müssen verbindlich Zugang zu geeigneten Bildungsgängen erhalten – nicht nur, wenn zufällig Plätze frei sind. Flächendeckende und kostenlose Bildungsangebote zur Vorbereitung auf einen nachzuholenden ESA oder MSA sind eine wichtige Maßnahme, die zur Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit in unserem Land führen.“

Weiterlesen

Rede · Jette Waldinger-Thiering · 07.10.2026 Hausaufgaben als sinnvolle Ergänzung zum Unterricht gestalten!

„Hausaufgaben müssen sich an den Lernbedürfnissen und schulischen Voraussetzungen orientieren. Die Schulen und die Lehrkräfte brauchen die Freiheit, Hausaufgaben individuell und bedarfsgerecht zu gestalten. Vor allem aber müssen die Lernaufgaben für zu Hause so gestaltet sein, dass die Schüler und Schülerinnen sie grundsätzlich selbstständig bearbeiten können.“

Weiterlesen