Rede · Jette Waldinger-Thiering · 07.01.2021 Corona-Lockdown Notwendige Maßnahmen mit Perspektive zum Schutz aller

In den verschiedensten Einrichtungen haben Pflegekräfte und Ärzte zum Teil übermenschliches geleistet. Ihr Einsatz ist beachtlich und lässt sich nicht hoch genug wertschätzten. Ihnen gilt unser spezieller Dank.

 

 

Presseinformation

Kiel, den 07.01. 2021

Es gilt das gesprochene Wort


Jette Waldinger-Thiering zu TOP 1 - Regierungserklärung zu: „Mit Vernunft und Weitblick handeln: Solidarisch und optimistisch in das Jahr 2021“ (Drs. 19/2672)

Wir als SSW halten es für richtig und auch geboten, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag heute zusammenkommt, um über den aktuellen Bund-Länder-Beschluss zu diskutieren. Diese Notwendigkeit sehen wir gerade vor dem Hintergrund der weitgreifenden Beschlüsse und dass das Parlament hierzu gehört werden muss. Das ist unser Selbstverständnis und Anspruch als Politik. 
Vor gut einem Monat haben wir, in einer Aktuellen Stunde die Nachgipfelkommunikation zum Coronamanagement von Bund und Ländern diskutiert. Es ging um die Beschlüsse, die bis zum 10. Januar 2021 gelten, die seinerzeit auch für Schleswig-Holstein getroffen wurden. 
Zugegeben, wir sind keine begeisterten Anhänger eines Teil- oder Total-Lock-Downs, denn solche Beschlüsse haben erhebliche Auswirkungen auf alle Teile der Gesellschaft sowohl für die Wirtschaft als auch für das soziale Leben. Es ist eine Belastung und Zumutung der wir uns durchaus bewusst sind. Aus dem Grund wurde für den Zeitraum der Feiertage explizit Ausnahmen erlassen, um familiäres Zusammenkommen zu ermöglichen. 
Wir haben seinerzeit die getroffenen Beschlüsse mitgetragen, weil wir die Auffassung geteilt haben, dass die Fallzahlen keine anderen Maßnahmen zugelassen haben. Auch wenn wir in Schleswig-Holstein mit den Inzidenzwerten relativ gut davor standen mussten bundesweit weitergehende Maßnahmen ergriffen werden. Wir müssen erreichen, dass die Fallzahlen wieder in einen Bereich zurückfinden, damit unsere Gesundheitsbehörden die Rückverfolgung nachvollziehen können. Aber auch um unser Gesundheitssystem vor einem Kollaps zu bewahren. Nun sind wir bundesweit in der Situation, dass die Fallzahlen immer noch zu hoch sind und wir zur Zeit nicht abschätzen können, wie sich die Lockerungen an den Feiertagen auswirken werden. Klar ist aber und darauf verweisen die Expert*innen: die Zahlen sind immer noch zu hoch. Wir müssen leider erkennen; die bisher ergriffenen Maßnahmen haben nicht den erwünschten Effekt erzielt.
Zudem wird verstärkt darauf hingewiesen, dass das Virus mutiert ist. Zwar gibt es zur Zeit keine Hinweise auf schwerere Krankheitsverläufe bei Infektionen mit der neuen Variante und die Impfstoffe sind soweit bekannt auch wirksam. Aber die Gefahr, die von der neuen Variante ausgeht liegt in ihrer erhöhten Reproduktionszahl sowie in der von ihr ausgehenden höheren Übertragbarkeit. Das sind Erkenntnisse, die uns in der Form im Dezember so nicht gesichert vorlagen, die wir jetzt aber berücksichtigen müssen, um den Eintrag und die Verbreitung von Virusvarianten möglichst zu begrenzen. Damit sind sie maßgeblich bei den neuen Beschlüssen mit eingeflossen. Das bedeutet auch, dass ein mutierendes Virus uns in weiten Teilen weiterhin auf Sicht fahren lässt. Eine Forderung nach langfristigen Maßnahmen und moderaten Beschlüssen sind daher nur schwer umsetzbar. Wir müssen immer wieder neu lernen und die Beschlüsse und Maßnahmen überprüfen und sie gegebenenfalls anpassen. Und genau in dieser Situation befinden wir uns jetzt.
Der neue Bund-Länder-Beschluss stellt uns alle vor eine noch größere Herausforderung und verlangt uns noch mehr ab, als bisher. Das gilt für alle gesellschaftlichen Bereiche. Im familiären Bereich wird es zu weiteren Einschränkungen kommen, indem die privaten Zusammenkünfte weiter verschärft werden, mit maximal einer weiteren Person neben dem eigenen Haushalt. Denn ich glaube, dass der soziale Kontakt gerade in diesen Zeiten nicht zu vernachlässigen ist. 
Um die Infektionsketten zu brechen und die Ansteckungswege zu minimieren ist das Instrument des Home-Office – dort wo es machbar ist – anzuwenden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vermeiden so den Kontakt zu anderen am Arbeitsplatz. Zudem verringert sich die Ansteckungsgefahr durch die Nicht-Nutzung von ÖPNV oder SPNV. Das ist nicht neu und so hat die Corona-Pandemie bereits den Arbeitsalltag vieler Menschen erheblich verändert. Dort, wo es möglich ist, arbeiten Beschäftigte von zu Hause aus. Home-Office, mobiles Arbeiten und generell flexiblere Arbeitsmodelle haben mit einem Schlag erheblich an Bedeutung gewonnen und werden wohl auch nach Überstehen der akuten Krise mindestens als Ergänzung beibehalten werden. Damit gehen sowohl Vor- als auch Nachteile einher – und es werden neue rechtliche Fragen aufgeworfen, vor allem im Steuerrecht und in puncto Arbeits- und Gesundheitsschutz. Aus dieser Ausgangssituation heraus hatten wir vom SSW ja zur Landtagssitzung im August 2020 das Thema „Home-Office steuerlich berücksichtigen“ auf die Tagesordnung gesetzt. Inzwischen hat der Bund ja tatsächlich die steuerliche Home-Office-Pauschale beschlossen. Eine Pauschale ist in dieser Situation sicherlich am ehesten praktikabel, dennoch muss man nachschauen, ob wirklich viele Betroffene von der Ausgestaltung profitieren. So sollen Arbeitnehmer für 2020 und 2021 bis zu fünf Euro pro Tag von der Steuer absetzen können, um die erhöhten häuslichen Nebenkosten durch das Arbeiten zu Hause auszugleichen. Maximal soll dies für 120 Tage gelten, insgesamt also bis zu 600 Euro. Immerhin findet sich im Steuerrecht jetzt auch der Begriff „Home-Office“. Die Pauschale ist zwar auf zwei Jahre befristet, aber es wird sich ja hoffentlich eine längerfristigere Regelung anschließen. Hier haben wir für die Nutzerinnen und Nutzer von Homeoffice eine steuerrechtliche Klarheit und das ist gut so. 
Daher ist der Appell jetzt an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gerichtet, die Möglichkeiten des Homeoffice weiter in Betracht zu ziehen und die Möglichkeiten dafür gegebenenfalls auszuweiten. Dieser Appell findet die volle Unterstützung des SSW. 

Aber wir müssen uns im klaren darüber sein, dass nicht alle Eltern die Möglichkeit haben werden, im Homeoffice zu arbeiten. Das heißt, wir brauchen weiterhin den Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen. Letzteres werden wir ja noch gesondert in dieser Tagung besprechen, daher werde ich jetzt nicht weiter auf die Schulen eingehen. Der Betrieb der Kitas läuft in Schleswig-Holstein zur Zeit auf Notbetreuung. Soll heißen, zur Zeit stehen den Eltern ca. 30% der Kita-Kapazitäten zu Verfügung. Das ist aus Sicht des SSW eindeutig zu wenig. Wer nicht im Homeoffice arbeiten kann, braucht die Kita für sein Kind. Aber auch wer im Homeoffice ist, weiß wie schwer es ist konzentriert zu arbeiten, während die Kleinen um einen herumturnen. Die Kinder können nicht unterscheiden zwischen Arbeit im Homeoffice und der allgemeinen Verfügbarkeit der Eltern. Daher ist zumindest die neue Regelung des zusätzlichen Kinderkrankengeldes – 10 beziehungsweise 20 Tage – eine Maßnahme, um über den Januar hinweg zu kommen. Das ist zwar gut, aber für uns als SSW steht fest, für die Zeit spätestens nach dem 31. Januar brauchen wir eine flächendeckende und praktikable Lösung für alle Eltern. Für uns darf es dabei keine Unterscheidung bei den Eltern geben zwischen Systemrelevant oder nicht oder wer sich im Homeoffice befindet. Mit Blick auf die weiteren Wintermonate fordern auch die Landeselternvertreter der KiTa-Eltern eine Perspektive für die Wiedereröffnung ab Februar und ein klares und verlässliches Gesamtkonzept für die KiTas und die Familien. Das ist das Ziel des SSW für unsere Eltern, aber auch für die Kinder. 
Darüber hinaus muss dem Kita-Personal das tägliche Angebot gemacht werden Schnelltests wahrnehmen zu können. Das wäre aus Sicht des SSW ein gangbarer Weg, um die Kitas weitestgehend offen zu halten und um hohe Inzidenzen zu verhindern. Ein letzter Punkt im Zusammenhang mit den Kitas ist die Frage zu den Elternbeiträgen. Hier sind wir der Auffassung, solange es ein Betreuungsverbot gibt, sind Eltern für die Zeit von den Beiträgen zu befreien. Das muss dann auch rückwirkend für den Dezember gelten.

Kommen wir nun zu dem Beschluss, der aus Sicht des SSW, zur härtesten Maßnahme des neuen Beschlusskataloges gehört. Die Länder werden aufgefordert, in Landkreisen mit einer Inzidenz von über 200, lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zu ergreifen. Was damit explizit gemeint ist, geht aus dem Beschluss nicht weiter hervor. Klar ist aber, dass es dort dann eine Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort geben wird, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Hier möchte ich ganz klar sagen, diese Maßnahme ist ein erheblicher Eingriff in die Bewegungsfreiheit und damit ins Grundrecht. Ich kann die Maßnahme nachvollziehen, aber ich möchte deutlich machen, dass wir damit wohl den bisher härtesten Schritt einleiten im Kampf gegen Corona. Wir können daher auch froh sein, dass wir zur Zeit solche hohen Inzidenzwerte in Schleswig-Holstein nicht haben und hoffentlich brauchen wir diesen Schritt nicht in Betracht zu ziehen. Ich hoffe, dass dieser Kelch an uns vorüber geht. Aber, zur Ehrlichkeit gehört auch, dass wir es für Schleswig-Holstein eben auch nicht ausschließen können. Darum sehen wir es als geboten an, diesen Schritt zu wählen, um die Ausbreitung des Virus in den Hotspots und darüber hinaus zu verhindern.

Bereits aus der Impfstrategie geht hervor, dass Alten- und Pflegeheime besondere Berücksichtigung erfahren müssen. Gerade die Ausbrüche und hohen Inzidenzwerte in manchen Einrichtungen – auch bei uns im Land – machen die besondere Beachtung notwendig. Daher sind dort nochmal besondere Schutzmaßnahmen zu treffen, die über die bisherigen Hygienekonzepte hinausgehen. Diese Vorsichtsmaßnahmen müssen solange Bestand haben, bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den jeweiligen Einrichtungen abgeschlossen sind. Wichtig sind dabei insbesondere die Vorkehrungen und Tests für das Personal und die Besucherinnen und Besucher. Das sollte nach unserer Auffassung nicht nur bei erhöhten Inzidenzwerten gelten, sondern generell. 
Wir dürfen unsere älteren Mitmenschen nicht wieder in die Situation bringen, dass sie keinen Besuch empfangen dürfen. Die Maßnahmen im Frühjahr haben uns das gelehrt.
Daher begrüßen wir, dass Bund, Länder, Hilfsorganisationen, die kommunalen Spitzenverbände sowie die Bundesagentur für Arbeit sich dieses Themas angenommen haben, um die Schnelltest in den Einrichtungen flächendeckend zu ermöglichen. Das diese Initiative auch Anwendung bei den Einrichtungen der Eingliederungshilfe erfährt, erfreut uns ganz besonders, denn auch dort haben wir vulnerable Personenkreise, die wir schützen müssen. Eine Frage wäre dann auch, inwieweit Psychiatrien von der Initiative mitgedacht sind? Die Anhörung hier im Parlament hat gezeigt, dass Kinder und Jugendliche auch unter den Corona-Maßnahmen leiden und Schäden davontragen können. Prof. Jauch-Chara hat darauf hingewiesen, dass Kinder, die weniger als 20 m2 zur Verfügung haben deutlich gefährdet sind und sich daraus Ängste entwickeln können. Aber das sollten wir im Sozialausschuss vertiefen, mir lag aber daran, auf unsere psychiatrischen Einrichtungen hinzuweisen und dass wir dort auch den Bedarf sehen.

Der Lockdown wurde verlängert und weiter verschärft. Auf diese Weise versuchen Bund und Länder, das Infektionsgeschehen, das leider unverändert dramatisch ist, halbwegs in den Griff zu bekommen – ob erfolgreich, werden wir zeitverzögert anhand der Fallzahlen sehen. Auf seine Zahlen schaut auch der Wirtschaftssektor gebannt. Die coronabedingten Maßnahmen bedeuten nicht nur eine enorme Belastung für die Menschen, sondern auch eine wirtschaftliche Katastrophe für viele Branchen, Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen. Und das, je länger sie andauern. Hinter jedem einzelnen Unternehmen stehen Menschen und damit Schicksale. Natürlich muss die Politik hier nun auch weiterhin Sicherheit und Unterstützung geben. Mehrere Milliarden-Nothilfeprogramme über das Jahr 2020, dazu das Paket der „außerordentlichen Wirtschaftshilfen“ für November und Dezember 2020, die Überbrückungshilfen I bis III – das ist schon ein gewaltiges Kompensationspaket, das da auf die Beine gestellt wurde. Und natürlich vollkommen zurecht und notwendigerweise. 
Gleichzeitig ruckelt es immer noch in der praktischen Umsetzung. Wenn Hilfen, die zum November beantragt wurden, erst im Januar des Folgejahres ausgezahlt werden, weil die Software noch nicht einsatzbereit war bzw. „aktualisiert“ werden musste, dann ist das für die betroffenen Antragsteller eine riesige Belastung. Hier muss das Verfahren zügig verbessert werden. Ein Fortschritt ist ja nun, dass die Überbrückungshilfe III des Bundes direkt bis Juni 2021 aufgelegt und deutlich ausgeweitet worden ist. Das gibt zumindest etwas Planungssicherheit. Solange Betriebe und Geschäfte auf Anordnung geschlossen bleiben müssen und Menschen de facto verboten wird, ihren Beruf auszuüben und Geld zu verdienen, solange müssen diese betroffenen Menschen nach einem einigermaßen gerechten und transparenten Konzept finanziell entschädigt werden; selbstverständlich. Gleichzeitig müssen wir uns schon jetzt damit beschäftigen, was dann nach dem Juni 2021 kommt. Corona wird noch sehr lange nachhallen und einige große Brocken, wie etwa die potenzielle Gefahr größerer Insolvenzverschleppungen und die Umstrukturierung des Arbeitsmarktes, stehen uns noch bevor. Ein womöglich jahrelanges Hilfsprogramm mit monatlichen Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe wird daher nicht leistbar sein. Denn wir müssen uns doch immer wieder vor Augen halten, dass wir hier über Finanzhilfen diskutieren, die die öffentlichen Kassen auf sehr lange Sicht belasten werden. Und die öffentlichen Kassen werden nun mal von den Bürgerinnen und Bürgern über die Steuern gespeist. Nachfolgende Generationen werden diese Summen, die wir heute ausgeben, noch über die nächsten Jahrzehnte hart erwirtschaften müssen. Gegen die Krise ansparen ist aus unserer Sicht keine Option, aber die Politik tut gut und recht daran, mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger sorgsam und planvoll umzugehen.

Aber wir sehen auch ein Licht am Ende des dunklen Tunnels. Die ersten Impfungen sind nun angelaufen, wenn auch holprig. Wo es hakt muss nachgebessert werden. Die Anmeldewege müssen verbessert werden. Hier darf niemand, der geimpft werden will, durch das Raster fallen, nur weil die Anmeldekapazitäten zu gering sind. Es muss deutlich nachgebessert werden, aber eine Systemänderung, wie es im Antrag der SPD gefordert wird, halten wir für kontraproduktiv. Der Aufbau eines neuen Systems lässt uns wertvolle Zeit verlieren. Ebenso sehen wir in einem adressatengerechten Einladungsverfahren zu Impfterminen die Gefahr, dass es bei der Nichtannahme eines solchen Termins zu unnötigen Leerläufen in den Impfzentren kommt. Auch das würde ein Zeitverlust bedeuten.
Der Aufbau der Impfzentren hier im Land hat gut geklappt, aber wir müssen feststellen, dass nur ein Präparat zu wenig ist. Daher ist es gut und richtig, dass der Bund und die EU hier auf verschiedene Anbieter gesetzt haben. Mit der Zulassung des Impfstoffs von Moderna, wird uns neben dem Mittel von Biontech ein weiteres Präparat im Kampf gegen Corona helfen. Und weitere werden kommen.
Bis es soweit ist gilt die Devise: jeder Tropfen zählt. Das heißt, wenn eine Ampulle für sechs oder sieben Einheiten ausreicht, dann schmeißen wir sie nicht nach der fünften Einheit weg. Verschwendung können wir uns nicht erlauben. Dass die Produktion von Impfstoffen nicht sofort in Massen anlaufen kann, erleben wir gerade. Daher ist es begrüßenswert, dass die Produktionskapazitäten erhöht werden. Aber das erfordert noch Zeit. Daher sollten wir stärker in Betracht ziehen, den Zeitraum zwischen der ersten und zweiten Impfung zu verlängern. In Dänemark ist das bereits erfolgt. Statt nach drei Wochen die zweite Impfung zu setzen, wurde der Zeitraum auf sieben Wochen verlängert. Diese Möglichkeit sollten wir zumindest noch am Anfang in Betracht ziehen. 
Wie gesagt, die Impfungen sind das Licht am Ende des Tunnels, bei uns in Schleswig-Holstein, in Deutschland und in der EU. Den Einkauf der Präparate über die EU zu steuern halten wir für sinnvoll. Damit wird gewährleistet, dass alle Länder der EU genügend Mittel bekommen. Deutschland hat mit seiner zentralen geografischen Lage durchaus ein solches Interesse. 
Der Kampf gegen Corona ist der Kampf gegen eine Pandemie. Eine weltweite Epidemie lässt sich nur erfolgreich bekämpfen, wenn wir das Problem auch weltweit lösen. Soll heißen, wir als SSW sehen auch hier eine Verantwortung, den Ländern gegenüber, die sich die Impfstoffe nicht oder nur schwer leisten können. Hier müssen wir helfen. Das sollte in unserem ureigenen Interesse sein, dass das Virus weltweit ausgemerzt wird. 

Wir wissen, dass alle angesprochenen Maßnahmen von uns allen ein hohes Maß an Verständnis, Selbstdisziplin und Rücksichtnahme erfordern. Als Politik sehen wir uns gezwungen diese Schritte zu gehen, um wieder zu nachverfolgbaren Inzidenz- und R-Werten zu kommen. Wir müssen unser Gesundheitswesen schützen. Es darf nicht kollabieren, dies gilt auch in Bezug auf die finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser, die sich durch Corona zum Teil verschlechtert hat. In den verschiedensten Einrichtungen haben Pflegekräfte und Ärzte zum Teil übermenschliches geleistet. Ihr Einsatz ist beachtlich und lässt sich nicht hoch genug wertschätzten. Ihnen gilt unser spezieller Dank. Damit sie ihre Aufgaben auch weiterhin in unserem Sinne nachkommen können, müssen wir unseren Teil leisten, indem wir einhalten was wir heute beschließen.

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