Rede · Jette Waldinger-Thiering · 22.02.2023 Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung!

„Das Recht auf Sicherheit und körperliche Autonomie von Mädchen und Frauen in Schleswig-Holstein muss geschützt werden!“

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 24 - Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung! (Drs. 20/702)

Vor einigen Wochen, am 06.Februar, war der „Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung“. 
Ein Tag, der auf das Leid hunderttausender Mädchen und Frauen auf dieser Welt aufmerksam machen soll. Denn obwohl dieses Thema keine große Aufmerksamkeit in unserem Alltag findet, ist es trotzdem bittere Realität für viele Mädchen und Frauen – auch in Deutschland, auch in Schleswig-Holstein. 
Schätzungen zu Folge sind in 17 europäischen Ländern 190.000 Mädchen akut bedroht Opfer einer Genitalverstümmelung zu werden. 600.000 Frauen in Europa leiden an den Folgen eines solches Eingriffes. Weltweit sprechen wir von 200 Millionen betroffenen Mädchen und Frauen. 

Dass wir heute gemeinsam ein Zeichen gegen die Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen setzen ist wichtig. 
Das Recht auf Sicherheit und körperliche Autonomie von Mädchen und Frauen in Schleswig-Holstein muss geschützt werden! 

Wir reden hier von einer schweren Menschenrechtsverletzung und einer Form der Gewalt gegen das weibliche Geschlecht. 
Die Genitalverstümmelung hat keinen gesundheitlichen Nutzen und betroffene Personen leiden oft ein Leben lang unter den Folgen. Der Eingriff zieht oft körperliche und seelische Folgen nach sich und den Frauen wird damit unter anderem das Recht auf eine freie und selbstbestimmte Sexualität genommen. 

Aber nur darüber reden wird Betroffenen nicht helfen. Wir müssen auch handeln. 

Es fehlen medizinische Erkennungs- und Behandlungskompetenzen und kultursensible Angebote für Betroffene und Angehörige. Und besonders mangelt es an einem ausreichenden Schutz von potenziell gefährdeten Mädchen. 

Betroffene Berufsgruppen wie pädagogische, medizinische, juristische und behördliche Fachkräfte müssen verstärkt für dieses Thema sensibilisiert werden. 
Genauso muss die weibliche Genitalverstümmelung eine größere Rolle in der Ausbildung von Gynäkolog*Innen und Hebammen spielen. 
Denn wenn sich eine betroffene Frau Hilfe sucht, dann muss sie diese bekommen. Unkompliziert, niedrigschwellig, kultursensibel. 

Und wenn ein Mädchen bedroht ist Opfer eines solchen Eingriffes zu werden, dann muss sie unkompliziert Hilfe finden können. Und wir müssen sie schützen. 

Deshalb wollen wir, dass in Schleswig-Holstein Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen niedrigschwellig angeboten werden. 
Auch die Einrichtung eines Einzelhilfefonds für betroffene Mädchen und Frauen kann diese massiv entlasten und ihnen auf dem Weg zu einem selbstbestimmten Leben ohne Schmerzen verhelfen. 
Außerdem müssen die Taten, ganz unabhängig davon, ob diese im Ausland oder hier vor Ort passieren, konsequent strafrechtlich verfolgt werden!

Dieses Thema fordert aber auch eine enge internationale Zusammenarbeit. Die weibliche Genitalverstümmelung muss in der gesamten EU unter Strafe gestellt werden. Die EU-weite Vorschrift für die Kriminalisierung der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen ist ein erster Schritt in diese Richtung. Genauso wie die Stärkung der Gesundheitserziehung und der Rechte von Kindern in der EU und die konsequente Umsetzung von Rechtsvorschriften in allen Mitgliedsstaaten. 

Der 6.Februar ist nun schon um. Für betroffene Mädchen und Frauen spielt das Thema der weiblichen Genitalverstümmelung ein Leben lang, jeden Tag eine Rolle. Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, der Verstümmelung von weiblichen Genitalien innerhalb und außerhalb der EU ein Ende zu setzen – heute können wir mit Schleswig-Holstein anfangen.

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