Rede · Flemming Meyer · 07.10.2010 Ökolandbau weiter fördern

Es ist schon absurd, wenn bundesweit im Ökosektor steigende Zahlen zu verzeichnen sind und unsere Landwirtschaftsministerin von einem Bioboom spricht, aber gleichzeitig Kürzungen im ökologischen Landbau vorgesehen sind. Nebenbei bemerkt ist Schleswig-Holstein bereits jetzt - neben Niedersachsen - Schlusslicht beim Ökolandbau. Mit 3,5% der landwirtschaftlichen Flächen liegt Schleswig-Holstein sogar unter dem Bundesdurchschnitt der bei 5,6% liegt. Dieser Negativstand wird durch die angedachten Kürzungen nur noch verfestigen. Dies kann nicht gewollt sein.

Nach den landesweiten Protesten gegen die Sparpläne der Landesregierung in diesem Bereich, gibt es nun voraussichtlich eine Fristverlängerung - zumindest bei der Umstellungsförderung. Damit ist vorübergehend gesichert, dass Landwirte mit der Umstellungsprämie zumindest für die kommenden fünf Jahre Planungssicherheit haben.
Diese Umstellungsprämie ist notwendig, damit Landwirte überhaupt den Absprung wagen können. Dies liegt einfach in der Tatsache begründet, dass ein langjähriger Umstellungsprozess notwendig ist, um als ökologisch wirtschaftender Betrieb anerkannt zu werden. Dieser Umstellungsprozess ist auch begründet, um die Anforderungen der jeweiligen Bio-Verbände zu erfüllen. Nur so kann gewährleistet werden, dass auch Bio drin ist, wo Bio drauf steht. Hier haben die Bio-Verbände gegenüber dem Verbraucher eine Verantwortung, die sie mit ihren Kontrollen und Umstellungszeiten entsprechend wahrnehmen.
Gerade der Umstellungszeitraum, der mehrere Jahre dauert, ist die schwierige Phase für die Landwirte. Daher ist es notwendig, dass der Zeitraum entsprechend überbrückt werden kann. Nach Auffassung des SSW handelt es sich hierbei um eine zeitlich begrenzte Unterstützung - die notwendig ist - damit die Umstellung bewerkstelligt werden kann.
Daher steht für uns als SSW fest, es darf nicht an der Umstellungsprämie gerüttelt werden. Das bedeutet, wenn ab dem kommenden Jahr keine Prämie für die Umstellung mehr geleistet wird, dann werden wir in diesem Bereich auch kein weiteres Wachstum verzeichnen.
Nebenbei bemerkt, ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine andere Wirtschaftsbranche gibt, in der man so vorgehen würde.
Außerdem wäre Schleswig-Holstein damit das einzige Bundesland, das auf eine Umstellungsförderung des ökologischen Landbaus verzichtet. Auf dieses Alleinstellungsmerkmal kann man nicht stolz sein. Damit manövriert Schleswig-Holstein alle umstellungswilligen Landwirte ins Abseits und verschlechtert deren Teilhabemöglichkeit am Bioboom.

Das Märchen, dass Ökolandbau über Jahre überfördert wurde, trifft nach Auffassung des SSW nicht zu und sollte auch nicht sein. Wer sich als Landwirt entscheidet, den Betrieb umzustellen, muss sich dann auch entsprechend am Markt positionieren. Das ist die grundsätzliche Haltung des SSW.

Aber aufgrund der besonders ressourcenschonenden und umweltverträglichen Wirtschaftsform, die sich am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert, erfüllt der Ökolandbau Aspekte, die über die reine Nahrungsmittelproduktion hinausgehen. Dies sieht auch die Landwirtschaftsministerin so, denn nicht umsonst hat sie in ihrer Pressemitteilung vom 8. September erklärt, dass die Umstellungsprämie in Zukunft nur noch in grundwassergefährdeten Regionen gezahlt werden soll. Wie wir wissen ist dies vom Tisch. Es macht aber deutlich, dass gerade der Ökolandbau in derartig sensiblen Bereichen prädestiniert ist, die Belange des Umweltschutzes besser zu erfüllen, als die konventionelle Landwirtschaft.
Auch aus diesem Grund ist das erklärte Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesrepublik den Anteil des Biolandbaus auf Agrarflächen auf 20% zu erhöhen.

Damit wird deutlich, dass es mittlerweile gesellschaftlicher Wille ist, Umweltaspekte in der Landwirtschaft stärker als bisher zu berücksichtigen und zu fördern. Aus diesem Grund hat die geforderte Umschichtung der Mittel in Agrarumweltmaßnahmen durchaus einen Reiz dem wir zustimmen können. Dabei ist es aber wichtig für uns, dass alle Betriebe, die sich an entsprechende Umweltauflagen halten und die Kriterien der Agrarumweltmaßnahmen erfüllen davon partizipieren können.

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