Rede · Flemming Meyer · 24.09.2004 Patentverwertungsagentur der schleswig-holsteinischen Hochschulen

Seit Februar 2002 gibt es die Patentverwertungsagentur Schleswig-Holstein GmbH. Sie wurde damals aus dem Boden gestampft – mit einem vom Bund gestellten Startkapital von 1 Million Euro für die Jahre 2002 und 2003. Ende 2003 gab es dann die ersten finanziellen Probleme. Damals wurden sich jedoch die Hochschulen einig darüber, Sondermittel für die PVA beim Land zu beantragen. Dadurch wurde das damalige Problem einer drohenden Insolvenz abgewandt.

Man sollte meinen, dass die PVA nicht gut funktioniert, doch das Gegenteil ist der Fall. Die Patentverwertungsagentur ist erfolgreich und erfüllt die an sie gestellten Aufgaben. Nur als Beispiel: bereits nach knapp sechs Monaten lagen der Agentur 20 Erfindungen aus den Hochschulen vor, 4 davon waren zu der Zeit bereits angemeldet und 2 kurz davor – und das alles im ersten Halbjahr. Damit lag die PVA SH schon damals gut im Ländervergleich. Das Problem bei solchen Patentangelegenheiten und der dazugehörigen wirtschaftlichen Nutzung ist, dass die Rückläufe eine gewisse Zeit auf sich warten lassen. Somit rechnet die Agentur erst 2007 bzw. 2008 mit ernsthaften Rückläufen, die die Agentur finanziell verselbständigen könnten. Das macht die Patenverwertungsagentur weiterhin abhängig von staatlicher Förderung.

Der Gesamtetat der Agentur beträgt pro Jahr ca. eine halbe Million Euro, wovon der Bund durch einem Festbetrag von 302.000 € mit 60% dabei ist. In seinem Antrag schreibt der Kollege Klug, dass die Landesförderung Ende 2004 ausläuft, während die Bundesmittel bis 2006 gesichert sind. – Daraus ergibt sich ganz klar ein Problem, denn es ist ja nicht so, dass die Patentverwertungsagentur von den Hochschulen nicht angenommen worden ist. Sie wird sich in einigen Jahren selbst tragen können. Hinzu kommt, dass bei mangelnder Landesförderung Bundesmittel verloren gehen würden.

Vor diesem Hintergrund unterstützen wir die Aufforderung der FDP zu prüfen, ob eine Landesförderung bis 2006 über den Innovationsfonds weitergeführt werden könnte. Gibt es andere Möglichkeiten, stehen wir dem auch offen gegenüber. – Soll heißen, dass wir im Ausschuss unbedingt zu einer Lösung dieses Problems kommen müssen. Dabei gibt es eine weitere Frage zu klären.

Salopp gesagt ist es so, dass das Wirtschaftsministerium die Erfolge der PVA SH gerne für sich verbucht. Mit der finanziellen Unterstützung tut es sich aber schwer. Das ebenfalls zuständige Bildungsministerium ist zwar hocherfreut über den Anklang, den die Agentur bei den Hochschulen gefunden hat. Hier sieht man die finanzielle Ansiedlung der PVA SH aber eher im Wirtschaftsministerium. – Mit dem Ergebnis, dass die Patentverwertungsagentur Schleswig-Holstein GmbH zwischen zwei Stühlen sitzt, und das darf nicht sein.

Ich fasse zusammen: es besteht also Klärungsbedarf, und es besteht die Notwenigkeit, die Arbeit der Patentverwertungsagentur abzusichern. Aus Sicht des SSW hat dies nicht nur etwas mit der Attraktivität des Hochschulstandorts Schleswig-Holstein zu tun. – Zu tun hat dieses Anliegen in erster Linie mit dem globalisierten Wettbewerb um die wirtschaftliche Nutzung von Forschungsergebnissen.

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