Rede · 16.11.2000 Pfandpflicht für Getränkeverpackungen

In der Diskussion um die Pfandpflicht für alle Getränkeverpackungen wird zur Zeit der Untergang des Abendlandes beschrieben. Diese Schwarzseherei ist nicht im entferntesten berechtigt. Daher möchte ich folgende Thesen aufstellen.

1. These:
Es gibt derzeit massive Marktvorteile für ökologisch nachteilige Einwegverpackungen gegenüber Mehrwegverpackungen. Dies beinhaltet auch einen Wettbewerbsnachteil für die Marktteilnehmer, die auf Mehrwegverpackungen setzen. Dieser ungerechtfertigte Vorteil darf so nicht weiter bestehen.
Einwegverpackungen spielen vor allem bei Großunternehmen eine wichtige Rolle. In mittelständischen Unternehmen sind Einweggetränkeverpackungen eher die Ausnahme, beziehungsweise sie weisen nur einen geringen Anteil an der Gesamtproduktion auf. Die kleinen und mittelständischen Unternehmen würden durch die Einführung von Pfandsystemen gestärkt werden. Dies sollte im Interesse der Betriebe in Schleswig-Holstein sein.

2. These:
Das Erheben von Pfand für alle Getränkeverpackungen wird die derzeitig gleichen Ausgangsbedingungen für Anbieter von Getränken in Einwegverpackungen untereinander nicht verändern. Da die Investitionen in Pfandsysteme für alle gleich sind, bleiben auch die zukünftigen Ausgangslagen für die „ehemaligen“ Einwegverpacker untereinander gleich.

3. These:
Die Motivation der Wirtschaft in Mehrwegsysteme zu investieren, wird sich erhöhen und damit erreichen wir das verfolgte ökologische Ziel des Mehrwegsystems. Es wird erreicht, dass man Verpackungen wiederverwerten wird, anstelle sie nur zu entsorgen. Wiederverwertung wird auf Dauer gesehen, für ein Unternehmen wirtschaftlicher sein, als die Verpackungen zu sammeln und dann unter Aufwand einer großen Logistikleistung einer reinen Entsorgung zuzuführen. Dies gilt vor allem, wenn mit einem Pfand auch eine Rücknahmepflicht verbunden ist.

4. These:
Die Rücklaufquote bei Dosen, Einwegglas und Kunstoffverpackungen wird sich steigern und damit wird sich die Verwertungsquote erhöhen. Man wird zu Hause wie gehabt sammeln und trennen und dadurch wird sich die Rücklaufquote hier nur geringfügig verändern. Aber außerhalb der eigenen vier Wände wird die Cola-Dose nicht mehr zusammen mit sämtlichem anderen Müll in den Mülleimer geworfen und wird dann auch nicht mehr auf die Halde verbracht. Aus diesen Gründen ist eine Pfandpflicht ebenfalls sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich sinnvoller.

In Schweden wird bereits Pfand auf Getränkedosen erhoben und dort ist die Welt noch nicht untergegangen. Es wurden dort Möglichkeiten geschaffen, überall an Automaten Getränkedosen abzugeben. Dort stellt es kein Problem dar, es war nur eine Frage der Gewöhnung. Daher bin ich zuversichtlich, dass ein solches Steuerungsinstrument auch in Deutschland seinen Erfolgreichen Einzug halten kann.

Die Pfandpflicht darf sich jedoch nicht nur auf bestimmte Verpackungen beziehen, sondern muss grundsätzlich für alle Getränkeverpackungen gelten. Bei der genauen Festlegung für eine Pfandpflicht sollte man sich daran orientieren, wie die Ökobilanz einer bestimmten Getränkeverpackung ausfällt. Wir sollten eine Pfandpflicht für ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen so schnell wie möglich einführen.

Daher stimmt der SSW dem Antrag von SPD und Grüne zu.

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