Rede · Flemming Meyer · 12.09.2007 Regierungserklärung zur Verwaltungsstrukturreform

 
Ich muss sagen, das hat die Landesregierung richtig gut gemacht.  Da werden uns und der Öffentlichkeit vier unterschiedlichste Gutachten, ein juristisches Thesenpapier und ein E-Government-Bericht zur Kreisgebietsreform vorgelegt und die Landesregierung verkauft es so, als wären fünf Gutachter der Meinung, dass eine Kreisreform jetzt unbedingt erforderlich ist. Dabei befassen sich die beiden Rechtsgutachten und das Thesenpapier gar nicht mit der Frage des „ob“, sondern des „wie“ einer möglichen Kreisfusion. Und auch das verwaltungswissenschaftliche Gutachten von Prof. Dr. Hesse steht für eine durchaus differenziertere Sicht der Dinge. Also Hut ab vor dem Spindoktoring der Landesregierung.

Dass diese Gutachten jenseits der guten PR-Arbeit kein großer Sieg der Großen Koalition sind, kann jeder nachsehen, der des Lesens mächtig ist. Das geht allein schon aus der für die Landesregierung peinlichen Mahnung von Professor Kirchhof hervor, dass „der notwendige konzeptionelle Zusammenhang zwischen den beiden Zielen der Organisationsänderung und der Aufgabenverlagerung und den dafür geplanten Maßnahmen (…) bisher noch ungeklärt“ ist. Damit trifft er den Nagel auf den Kopf. Denn auch nach mehr als zwei Jahren Diskussion und mehreren Anläufen ist es der Landesregierung nicht gelungen, eines ihrer größten Projekte vom Kopf auf die Füße zu stellen.

Es bleibt die Achillesferse der ganzen Reformdiskussion, dass weder die CDU noch die SPD klare Vorstellungen davon haben, welche Ebene zukünftig welche Aufgaben erledigen soll. Staatssekretär Schlie hat uns zwar mit Telefonbuch-dicken Listen über öffentliche Aufgaben – und jetzt auch mit einer IT-Bericht – beglückt, aber niemand kann klar sagen, wie diese Zuständigkeiten zukünftig verteilt sein sollten. An dieser Aufgabe ist die Große Koalition gescheitert. Dabei kann eigentlich jeder Verwaltungslaie verstehen, dass man die Strukturen nach den Aufgaben stricken sollte – oder wie der Architekt sagt: “Form follows function”,  die Struktur muss der Funktion folgen, alles andere wäre nicht funktional. Unsere Landesregierung bastelt aber erst eine Struktur und stopft dann die Aufgaben rein. Es ist ja auch viel einfacher, sich am Reißbrett neue Strukturen vorzustellen, als die künftige Wahrnehmung der Aufgaben.

Diese fehlenden Visionen der Landesregierung für eine neue Aufgabenverteilung zwischen Land, Kreisen und Gemeinden schwächt übrigens auch die wirtschaftlichen Berechnungen der Gutachter enorm, denn sie mussten Einspareffekte anhand äußerer Strukturänderungen berechnen, ohne zu wissen, wer zukünftig welche Aufgaben erledigen soll. Dabei sind wir uns sicher, dass der Strukturfaktor Größe letztlich einen wesentlich geringeren Effekt haben wird als eine strukturelle Änderung der Entscheidungsprozesse. Eine sinnvolle Aufgabenteilung zwischen allen drei Ebenen im Schleswig-Holstein mit klaren Zuständigkeiten und Entscheidungskompetenzen würde sich finanziell noch viel mehr auszahlen als eine reine Kreisgebietsreform.

Dies gilt umso mehr, als die Kreise die Ebene in Schleswig-Holstein sind, die noch am besten aufgestellt ist. Der Verwaltungsexperte unter den Gutachtern, Professor Hesse, bescheinigt den elf Kreisen und vier kreisfreien Städten, im Vergleich zu anderen Regionen in Deutschland und Europa zukunftsfähig und stabil zu sein. Allein durch eine bessere Arbeitsteilung der Kreise ließe sich diese Struktur so verbessern, dass weitere Einsparungen möglich sind. Ein dringendes Bedürfnis für eine Gebietsreform sieht er nur mittel- und langfristig. Deshalb ist es besonders absurd, dass sich alle Reformbestrebungen der Großen Koalition auf die Kreisebene konzentrieren, denn das Land und die Gemeinden haben es noch viel mehr nötig. Es gibt also allen Grund, sich mit dem gesamten Gefüge von Land, Kreisen und Gemeinden beschäftigen. Nur der vorurteilslose Blick auf alle Ebenen ermöglicht eine Lösung aus einem Guss.

Solange wir in Schleswig-Holstein über 1100 Gemeinden haben, bringen uns ein paar Kreise weniger nicht entscheidend voran, denn eine Struktur mit großen Kreisen und winzigen Gemeinden hängt schlichtweg nicht zusammen. Daran ändert auch die halbherzige Ämterreform der Großen Koalition nichts, durch die Verwaltung und Politik zudem weiter auseinander klaffen. Eine solide Reform der kommunalen Ebene wird es erst geben können, wenn die vielen Kleinstgemeinden sich zusammenschließen und endlich geklärt wird, welche Aufgaben die Gemeinden, die Kreise und das Land zukünftig für die Bürger wahrnehmen sollen. So lange die Landesregierung keine konkreten Vorschläge zur künftigen Aufgabenverteilung machen kann, bleibt die Gebietsreform ein Spiel für schwarze, rote und grüne Sandkastenstrategen.

An den Anfang ihrer Überlegungen haben die CDU und vor allem die SPD aber eben nicht die Frage gestellt, wie man die Aufgaben von Land, Kreisen und Gemeinden so aufteilt, dass sie am effektivsten und effizientesten erledigt werden können. Es ging von Anfang an darum, möglichst viel Saft aus der Zitrone zu pressen. Wie das geht, zeigt uns das von der SPD und den Grünen hochgehaltene Seitz-Gutachten. Ohne nach links und rechts zu gucken wird rein theoretisch berechnet, wie am meisten gespart werden kann. Die Politiker von SPD und Grünen starren gebannt auf die dreistelligen Millionensummen ohne zu fragen, was denn die Konsequenzen wären. Dabei ist es eigentlich logisch: Wenn es nur um das Geld ginge, wäre ein einziger Kreis Schleswig-Holstein die billigste Lösung. Aber es geht nicht nur um die Finanzen.

Bei einer Kreisreform geht es auch um lokale Selbstverwaltung, um demokratische Mitsprache und um einen guten, dezentralen Service für Bürger und Unternehmen. Deshalb muss ein Kompromiss zwischen den verschiedenen Belangen gefunden werden.  Es ist eigentlich bedauerlich, dass man dies gerade jenen Parteien erklären muss, die glauben, die bürgernahe und direkte Demokratie gepachtet zu haben.  Aber auch wenn unsere Argumente nicht gehört werden sollten die Befürworter einer rein ökonomisch ausgerichteten Kreisreform zumindest die Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts von Mecklenburg-Vorpommern ernst nehmen. Dies hat erst im Juli eine entsprechende Reform in unserem Nachbarland abgelehnt, wo die Regierung auch aus einem rein ökonomischen Kalkül heraus Großkreise basteln wollten.
 
Die enge wirtschaftliche Sicht des Seitz-Gutachtens wird sehr schnell in ihre Grenzen verwiesen, wenn man das Rechtsgutachten von Professor Ewer und das Thesenpapier von Prof. Kirchhof liest. Es geht eben nicht nur um Geld. Kreise lassen sich nun einmal nicht wie Unternehmen ausschließlich nach finanziellen Aspekten einrichten, denn dann könnten sie nicht mehr den Anforderungen der bürgernahen Verwaltung und der bürgernahen Demokratie gerecht werden. Das haben wir – der Landesregierung sei Dank – anhand des Greifswalder Urteils jetzt auch schwarz auf weiß durchdekliniert.

Eines ist nach der Lektüre der Gesamtheit der Gutachten also vollkommen klar: der Innenminister ist gescheitert. Sein bisher geplantes Modell mit vier Mega-Kreisen in Schleswig-Holstein ist vom Tisch, denn es hat mit bürgernaher Demokratie und bürgernaher Verwaltung nichts zu tun und ist unrealistisch. Kreise sind nun einmal keine Unternehmen, die sich rein betriebswirtschaftlich kalkulieren und fusionieren lassen.  Realistische und pragmatische Lösungen, wie die von Prof. Hesse vorgeschlagenen, haben aber durchaus eine weitere Diskussion verdient. Neben den vielen interessanten Stufen von der Kooperation bis hin zur Fusion sollte gerade die Frage der Kreisfreiheit von Flensburg und Neumünster ohne Aufregung besprochen werden – auch wenn im Norden schon nach ein paar Tagen eine emotionale Debatte um den Kreissitz begonnen hat.

Wenn der Innenminister jetzt sagt, dass er von den Gutachtern in seinen Erwartungen übertroffen wurde, dann muss ich feststellen: Das, was Ralf Stegner erwartet hat, war offensichtlich nicht das, was er der übrigen Welt erzählt hat. Also entweder der Minister ist damals nicht ehrlich gewesen, oder er ist jetzt enttäuscht und nicht ehrlich oder er liest die Gutachten sehr selektiv. Für letzteres spricht, dass Herr Stegner nun die Gutachter als Kronzeugen für seine Kreisreform heranzieht, nachdem er selbst noch vor zwei Jahren die Befragung externer Experten in Frage stellte. Als der SSW im Mai 2005 die Einsetzung einer Expertenkommission beantragte, gab der Innenminister zum Besten: „An manchen Experten kann man, wenn sie sich äußern, ganz genau sehen, wer das gerade bezahlt hat.“ Ich überlasse die Bewertung der vorliegenden Gutachten denjenigen selbst, die sie gelesen haben. Aber es ist auch klar, dass wer Gutachten bestellt und nur das finanzielle Ziel vor Augen hat, der bekommt auch ein Gutachten, das engstirnig nur auf die Finanzen sieht. Ähnliches gilt natürlich auch für Rechtsgutachten.

Der SSW hat in diesem Hause beantragt, das Verfahren auf Dritte zu übertragen, die gemeinsam mehre Lösungsvorschläge vorlegen. Ich sage das, weil ich denke, dass das vorliegende Verfahren an den vielen einzelnen Expertisen krankt. Wir haben jetzt „SPD-Gutachten“, die alles für möglich halten und nur aufs Geld schauen, und wir haben „CDU-Gutachten“, die behutsamer vorgehen. Die beiden Rechtsgutachten gehen weit auseinander und die Aufgabenstellungen und Sichtweisen der beiden wirtschafts- und verwaltungswissenschaftlichen Gutachten sind so unterschiedlich, dass die Ergebnisse sich kaum verschränken lassen. Es wäre sinnvoller gewesen, es einer Gruppe von Fachleuten zu überlassen, mehrere konsistente Modelle vorzulegen, wie es zum Beispiel im Rahmen der dänischen Strukturreform geschah. Aber vielleicht lernen wir ja daraus für die nächste Verwaltungsreform – und angesichts der Ergebnisse in dieser Wahlperiode muss diese auf jeden Fall früher kommen, als wir uns wünschen.

Eines sollten wir aber unbedingt schon jetzt von unseren nördlichen Nachbarn lernen. Denn dort waren das Gutachten der Ausgangspunkt der öffentlichen Debatte und nicht deren Endpunkt. Das hat der SSW schon früher gefordert, dies wird vor allem im Gutachten von Professor Hesse ausgeführt und auch der Ministerpräsident und der Innenminister haben hat ja jetzt einen Diskussionsverlauf skizziert. Denn es kann nicht darum gehen, dass die Große Koalition sich jetzt möglichst schnell festlegt, ob wir das Modell 1, 2 oder 4 umsetzen, sondern darum, sich damit auseinanderzusetzen und die Gutachten mit der Realität zu konfrontieren. Dabei wird vieles davon abhängen, wie die Landesregierung solche Veränderungen kommuniziert. Wenn der Innenminister weiterhin nach Gutsherrenart die beste Lösung verkündet, ist ein solches Vorhaben zum Scheitern verurteilt. Eine Kreisreform kann und darf allenfalls in kleineren Schritten und mit Zustimmung der Kreise durchgeführt werden. Das heißt, dass der Landtag dem Antrag der Volksinitiative folgen sollte, den wir im folgenden Tagesordnungspunkt beraten. Wir brauchen aber nicht nur eine Diskussion mit den Kommunalverbänden, Landräten und Oberbürgermeistern, sondern auch mit der Bevölkerung. Nur ein breit angelegtes, transparentes öffentliches Verfahren kann die Akzeptanz herstellen, die eine entscheidende Voraussetzung für das Gelingen der Reform ist.

Letztlich stellt sich aber die Frage, ob die größte Verwaltungsstrukturreform seit über 30 Jahren überhaupt noch zu retten ist. Die Große Koalition hat nicht mehr die Zeit, die Frage einer Kreisgebietsreform mit der Frage einer neuen Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen dem Land und den kommunalen Ebenen zu verbinden. Es ist nur noch Flickschusterei möglich.

Unser Fazit lautet deshalb:  diese Landesregierung sollte die Finger davon lassen, damit der Schaden nicht noch größer wird. Am Ende dieser Wahlperiode wird die Große Koalition keine wesentlich optimierte Struktur der kommunalen Ebene hinterlassen. Es wird sicherlich kleinere Änderungen vom Reißbrett geben. Mehr ist aber nicht mehr drin; vieles wird unberührt bleiben.
Damit hat die Große Koalition dem Land einen Bärendienst erwiesen, denn wir brauchen eine neue Struktur und Aufgabenverteilung auf allen Ebenen in Schleswig-Holstein. Nach der ganzen Aufregung in der 16. Wahlperiode wird eine nachfolgende Regierung aber kaum große Lust verspüren, die Verwaltungsstrukturreform wieder anzupacken.

Kurz: Mit ihrer unsystematischen, chaotischen und teilweise überheblichen Vorgehensweise hat die Große Koalition eine wirklich nachhaltige Reform vergeigt.
  

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