Pressemitteilung · 01.07.2022 Regionale Unternehmen nicht im Stich lassen

Die SSW-Fraktion hat ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz in den Landtag eingebracht, das regionale Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrung durch Konzerne ohne Tarifbindung schützen soll. "Das war nie wichtiger als jetzt", sagt Fraktionschef Harms.

Bereits 2004 wurde ein Tariftreuegesetz auf initiative des SSW in Schleswig-Holstein eingeführt, und 2013 wurde dann in Schleswig-Holstein das sogenannte Tariftreue- und Vergabegesetz eingeführt. Demnach durften öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten tarifgerechte Löhne und Leistungen gewähren und Mindeststandards zum Klima- und Umweltschutz einhielten. 

Auf diese Weise wollte die damalige Küstenkoalition einen fairen Wettbewerb sichern, in dem Vergaben nicht auf dem Rücken von Beschäftigten, Klima und Umwelt gewonnen werden.

Der Jamaika-Koalition war das angeblich zu bürokratisch, weshalb sie das Gesetz 2019 wieder abschaffte. "Mit der gleichen Begründung hätte man auch den Sozialstaat abschaffen können", ärgert sich SSW-Fraktionschef Lars Harms. Die Konsequenzen trügen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen im Land, die bei öffentlichen Ausschreibungen von großen Konzernen ohne Tarifbindung unterboten würden.

"Wenn ein kleines schleswig-holsteinisches Unternehmen noch einen großen öffentlichen Auftrag bekommen will, muss es sich in anderen Bundesländern bewerben, weil es hier keine Chance hat. Das kann es doch nicht sein", sagt Harms.

Deshalb hat er jetzt einen neuen Anlauf für ein Tariftreuegesetz genommen. "Wo öffentliche Gelder fließen, müssen gute Arbeit und Klimaschutz gewährleistet sein. So wie es in vielen anderen Bundesländern auch längst der Fall ist", so SSW-Politiker Harms.

Das von Kritikern oft vorgebrachte Argument, ein Tariftreuegesetz würde kleine und mittlere Unternehmen mit überbordender Bürokratie belasten, kauft er nicht. "Zunächst müssen Unternehmen lediglich schriftlich zusichern, dass sie geforderte Standards erfüllen. Dokumentationen sind erst dann erforderlich, wenn der Verdacht besteht, dass die Angaben nicht der Wahrheit entsprechen. Und das finde ich auch nicht vermessen, denn wir reden hier schließlich über Steuergelder", sagt Lars Harms.

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