Rede · Flemming Meyer · 22.11.2007 Religionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holstein


Der SSW begrüßt, dass wir durch die Große Anfrage der CDU zum „Religionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holstein“ die Gelegenheit erhalten, uns mit dem wichtigen Thema der Religions- und Wertevermittlung an unseren Schulen zu befassen.

Das Fach Religion hat innerhalb des schulischen Fächerkanons eine besondere Stellung, denn der Religionsunterricht fällt anders als andere Unterrichtsfächer nicht unter die alleinige Gestaltungsfreiheit der Länder. Sie stimmen sich hingegen sowohl im inhaltlichen als auch im personellen Bereich mit den beiden großen christlichen Kirchen ab. Durch die Forderung des Grundgesetzes, dass „der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ erteilt werden muss, kann die jeweilige Kirche somit Einfluss auf den schulischen Unterricht nehmen. Dies ist in jedem Bundesland in einem Staatsvertrag z.B. im Falle des evangelischen Religionsunterrichts in Schleswig-Holstein zwischen dem Land und der nordelbischen Kirche geregelt. Aus der Großen Anfrage geht zudem hervor, dass es auch Verhandlungen zwischen der Landesregierung und der Katholischen Kirche über den Abschluss eines Staatskirchenvertrages gibt.

Der Religionsunterricht ist also keine Religionskunde. Er vermittelt grundsätzlich nur den Glauben der Glaubensgemeinschaft, durch den er erteilt wird. Das heißt für Schleswig-Holstein, dass wir an unseren Schulen überwiegend einen evangelischen Religionsunterricht haben, weil über 60% der Schülerinnen und Schüler evangelisch sind. Die Grundkonzeption des Religionsunterrichts ist mit anderen Worten der konfessionell gebundene Bekenntnisunterricht. Gleichwohl ist es so, dass sich die Unterrichtsinhalte weiter entwickelt haben, denn philosophische, ethische und interreligiöse Fragen nehmen heute einen breiten Raum im Religionsunterricht ein. – Und das ist aus Sicht des SSW ein ganz entscheidender Punkt, der leider in der vorliegenden Anfrage überhaupt nicht thematisiert wird. Dort geht es – leider, möchte ich hinzufügen – in erster Linie um die ganz normalen Problemstellungen des schulischen Alltages: um Wochenstunden und Stundentafeln, um die Versorgung mit Lehrkräften, um Lehrerbildung und Fortbildungsangeboten. Ich will die Notwendigkeit dieser Informationen nicht klein reden, hätte mir aber gewünscht, wenn mit den gestellten Fragen einen Spatenstich tiefer gegraben worden wäre.

Der Religionsunterricht wird gewöhnlich durch Lehrkräfte erteilt, die die Lehrbefähigung in evangelischer oder katholischer Religion besitzen. Aus der Großen Anfrage geht aber auch hervor, dass auch kirchliche Lehrkräfte eingesetzt werden – eine Möglichkeit, die insbesondere von der Katholischen Kirche genutzt wird. Denn während es im ganzen Land nur 35 evangelische Lehrkräfte im Unterrichtsfach Religion gibt, beteiligen sich 130 katholische Lehrkräfte am Religionsunterricht der ca. 5 % katholischen Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen, die Anspruch auf katholischen Unterricht haben. Mit anderen Worten: Sie sind für den Großteil des Unterrichts zuständig. Insgesamt ergibt sich aber aus der Großen Anfrage, dass das zukünftige Angebot an Lehrkräften für den Religionsunterricht durch die steigenden Studierendenzahlen an der CAU Kiel und der Universität Flensburg gedeckt werden kann. Der künftige Bedarf an kirchlichen Lehrkräften hält sich also in Grenzen.

In der Antwort der Landesregierung wird darauf hingewiesen, dass es auch in Schleswig-Holstein eine immer höhere Zahl der Kirchenaustritte gibt und dass über 25% der Schülerinnen und Schüler bei den letzten Erhebungen keine Angaben zur Religionszugehörigkeit gemacht haben. Dieser Entwicklung wird durch dem Gesetzgeber Rechnung getragen, indem die Eltern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres das Recht haben, über die Teilnahme ihres Kindes am Religionsunterricht zu entscheiden. Nach der Religionsmündigkeit mit 14 Jahren können die Schülerinnen und Schüler darüber selbst entscheiden. Das heißt; wer nicht am Religionsunterricht teilnehmen will, kann als Ausgleich das Fach Philosophie belegen. Dieses Angebot nahmen in den vergangenen Jahren immerhin ca. 5% der Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein wahr. Für die Schulen ist es natürlich eine große Herausforderung, vor diesem Hintergrund ein vernünftiges Unterrichtsangebot zu gestalten, wobei es unter anderem auch darauf ankommt, den Rechtsanspruch auf Religionsunterricht mit den Forderungen nach bestimmten Klassengrößen in Einklang zu bringen.

Dies gilt natürlich auch für Schulen in Kommunen, wo wir es mit einem großen Anteil von Migratinnen und Migranten überwiegend muslimischer Herkunft zu tun haben. Es gibt in der Antwort zur Großen Anfrage leider keine konkreten Angaben darüber, wie viele muslimischen Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen unterrichtet werden. Man darf aber wohl von 5 bis 10% ausgehen, weil dies ungefähr den Anteil von „sonstiger Religionszugehörigkeit“ in der Schulstatistik aus dem Schuljahr 2006/2007 entspricht. Um dieser Bevölkerungsgruppe beim Religionsunterricht entgegen zu kommen, bietet die Landesregierung seit diesem Schuljahr an ausgewählten Grundschulen einen Islamunterricht an –zum Beispiel in der Grundschule meiner Heimatgemeinde, an der Zentralschule in Harrislee. Dies anzubieten, ist eine richtige Entscheidung der Landesregierung, die vom SSW ausdrücklich begrüßt wird.

Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen islamischen Religionsunterricht, sondern um einen Islamunterricht in Verantwortung der staatlichen Schulbehörde. Der Unterricht wird von eigens dafür ausgebildeten Lehrkräften gegeben – offiziell mit der Begründung, dass der Islam nicht im Sinne der im Grundgesetz angesprochenen Religionsgemeinschaften organisiert ist. Daher gebe es keine Vertreter des Islam in Deutschland, die dazu autorisiert sind, verbindliche und für die ganze Religionsgemeinschaft gültige Absprachen zu treffen. Nun muss man die Entwicklung abwarten, um zu sehen, wie dieser Unterricht vor Ort angenommen wird.

Damit wird aber auch zum Ausdruck gebracht, dass die Aufteilung der deutschen Bevölkerung in Katholiken und Protestanten und nur sehr wenig Anders- oder Nichtgläubigen längst nicht mehr der gesellschaftlichen Wirklichkeit entspricht. Für den SSW bedeutet dies im Umkehrschluss, dass wir nicht drum herum kommen, die Monopolstellung des katholischen und des protestantischen Religionsunterrichts in Frage zu stellen, wenn wir uns weiterhin zur Wichtigkeit des Religionsunterrichts bekennen. Und wir müssen uns fragen lassen, ob wir mit dem Religionsunterricht, der laut Lehrplan an den öffentlichen Schulen gegeben werden muss, unseren Kindern weiterhin das richtige Werkzeug an die Hand geben, wenn es darum geht, sich in einer Welt zurecht zu finden, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 verstärkt von religiösem Fundamentalismus und von religiös legitimiertem Terrorismus geprägt ist. Auch bei uns gibt es privat organisierte Koranschulen und christliche Ersatzschulen, wo es ausschließlich um das jeweilige Bekenntnis geht – und nicht um Toleranz und Verständigung oder um das Wissen um die Andersgläubigen.

Vor diesem Hintergrund sage ich aber auch klar und deutlich, dass weniger Religionsunterricht – oder eine Änderung des Religionsunterrichts - meines Erachtens nicht gleichbedeutend mit einer Reduzierung der Wertevermittlung an unseren Schulen ist, denn die Vermittlung humaner und sozialer Werte gehört zum Fundament unseres Schulsystems. Diese Werte müssen sich durch alle Fächer hindurch ziehen, sie müssen gelebt werden. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, dann haben unsere Schulen ihren gesellschaftlichen Auftrag verfehlt.

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