Rede · Flemming Meyer · 20.05.2010 Schleswig-Holstein ohne Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen

In regelmäßigen Abständen befasst der Landtag sich seit Jahren mit dem Thema Gentechnik in der Landwirtschaft. Für ein landwirtschaftlich geprägtes Land wie Schleswig-Holstein ist diese politische Diskussion von immenser Bedeutung, denn wir als Parlament haben es zum Teil immer noch in der Hand die Zukunft für unsere Landwirtschaft zu gestalten. Diesen Gestaltungsspielraum sollten wir dann auch nutzen. In diesem Sinne ist auch unser Antrag zu sehen.

Was für den einen eine Errungenschaft der modernen Technik ist, ist für den anderen ein unkontrollierbares Risiko. Die Frage ist also, wo liegt die Wahrheit? Derzeit gibt es hierzu keine endgültige wissenschaftlich untermauerte Stellungnahme die das eine oder andere ausschließt. Solange es keine Entwarnung im Bereich der Agrogentechnik gibt und es immer noch Risiken gibt, muss die politische Aufgabe sein, den Umgang mit der Agrogentechnik gesetzlich so zu regeln, dass keine Gefahr davon ausgeht für Mensch und Natur.

Aus diesem Grund bleibt derzeit für uns nur festzustellen, die sicherste Maßnahme ist das absolute Verbot von Agrogentechnik. Aus diesem Grund muss Schleswig-Holstein frei von Gentechnik in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in der Lebensmittelverarbeitung und im Handel sein.

Hamburg hat es bereits vorgemacht und einen interfraktionellen Antrag für ein gentechnikfreies Hamburg verabschiedet. Dies war auch die Intention unseres gemeinsamen Antrages. Doch leider liegen uns nun drei verschiedene Anträge zu diesem Thema vor.
Hierbei möchte ich nicht verhehlen, dass ich große Sympathie für den Grünen Antrag habe. Doch uns geht es im ersten Schritt darum, für Schleswig-Holstein klare Regeln zu schaffen, die grüne Gentechnik bei uns im Land zu verhindern.

Was den Antrag von CDU und FDP angeht, stelle ich fest, dass dort ein gewisser Widerspruch besteht. Zum einen wird die Koexistenz begrüßt unterschiedliche landwirtschaftliche Anbauformen einschließlich der Grünen Gentechnik zu gewährleisten. Was darauf schließen lässt, dass es keine Bedenken gibt Agrogentechnik anzuwenden oder zu verarbeiten. Im letzten Absatz wird dann gefordert, dass ein angemessenes Monitoring durchgeführt werden soll, auf den Flächen wo im Herbst 2007 gentechnisch veränderter Raps ausgebracht wurde.
Soll heißen: Auf der einen Seite wird insuniert, dass eine Koexistenz bereits heute möglich ist, auf der anderen Seite sind die Folgen aber nicht bekannt und müssen untersucht werden.
Ich stimme dem Antrag von CDU und FDP in dem Punkt zu, wir brauchen das Monitoring auf den Flächen, um bei einem Auftreten schädlicher Wirkungen auf die Umwelt frühzeitig reagieren und den Schaden minimieren zu können. Wenn man aber bedenkt, dass das gentechnisch veränderte Saatgut bereits 2007 ausgebracht wurde, Frage ich mich, warum hier nicht schon viel früher gehandelt wurde.

Solange wir nicht sicher sein können, wie sich die gentechnisch veränderten Organismen auf die Umwelt auswirken, müssen wir alles dafür tun, die Landwirte zu schützen, die sich weigern, gentechnisch veränderte Organismen auf ihren Flächen auszubringen. Dabei handelt es sich bei weitem um die Mehrheit unserer Landwirte. Ebenso verhält es sich bei den Verbrauchern. Die weitaus größte Mehrheit spricht sich heute gegen gentechnisch veränderte Nahrungsmittel aus.

Eine Koexistenz ist nicht möglich. Pollen werden vom Wind oder von Bienen verbreitet. Sie geraten unkontrolliert in den Naturkreislauf und können sich mit natürlichen Pflanzen kreuzen. Damit werden die benachteiligt, die gentechnikfrei arbeiten wollen, denn die Kosten bleiben an ihnen hängen, für den Nachweis gentechnikfrei zu sein.

Daher ist die Ausweisung gentechnikfreier Regionen ein deutliches Signal an unsere Landwirte, die Verbraucher und zu guter letzt auch an die Agrokonzerne, dass wir in Schleswig-Holstein gentechnikfrei sein wollen.

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