Rede · Flemming Meyer · 29.02.2008 Schwarzarbeit in Schleswig-Holstein


Man darf der FDP gratulieren, dass die Antwort der Landesregierung auf ihre Große Anfrage zur Schwarzarbeit ausgerechnet in dieser Landtagssitzung debattiert wird, wo wir uns ja schon in einer Aktuellen Stunde mit der Steuerhinterziehung in Liechtenstein und anderswo beschäftigt haben. Denn natürlich ist die immer noch weit verbreitete Schwarzarbeit in Schleswig-Holstein, an der sich ja alle Schichten der Bevölkerung beteiligen, genauso abzulehnen wie die Steuerflucht der reicheren Schichten.

Auch die Schwarzarbeit ist mitnichten ein Kavaliersdelikt, wie es uns ja viele immer noch weismachen wollen. Aber man darf sich nicht wundern, dass der so genannte „Kleine Mann“ oft keine Hemmungen hat, sich der Schwarzarbeit zu bedienen, wenn er immer wieder erfährt, dass Teile der Eliten in Deutschland sich ungeniert aus dem solidarischen System abgemeldet haben und alles mögliche unternehmen, um ihre Steuern nicht in Deutschland zu zahlen.

Damit verteidige ich keineswegs die Schwarzarbeit. Aber ein Erklärungsmuster ist durchaus das Argument, „wenn die da oben es dürfen, warum wir hier unten nicht auch“.

Allerdings gibt es natürlich auch einige schwarze Schafe die - zum Beispiel mit illegalen ausländischen Arbeitskräften - Schwarzarbeit im ganz großen Stil betreiben. Dazu muss erwähnt werden, dass durch das am 1. August 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung erstmals eine klare Definition von Schwarzarbeit festgelegt worden ist.

Aus dieser Definition folgt zum Beispiel, dass „Werk- und Dienstleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner, aus Gefälligkeit sowie im Wege der Nachbarschaftshilfe oder Selbsthilfe sofern sie nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet ist“, keine Schwarzarbeit ist. Diese Klarstellung im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz war überfällig, obwohl eine 100%-Abgrenzung zur Schwarzarbeit in einigen Fällen immer noch schwierig sein kann.

Dabei sind die Folgen der Schwarzarbeit gerade für die vielen rechtschaffenen Unternehmen fatal, weil dadurch ein ungleicher Wettbewerb stattfindet. Wer keine Steuern und Abgaben zahlt, hat einen großen Wettbewerbsvorteil, das sagt sich von selbst.

Der Umfang der Schwarzarbeit ist natürlich schwer zu ermitteln, da es naturgemäß keine statistischen Erhebungen darüber gibt. Das gilt laut Antwort der Landesregierung auch für Schleswig-Holstein. Wir wissen nicht, wie groß das Problem hier bei uns im Lande genau ist. Aber wir wissen im Grunde schon, dass es kein kleines Problem ist. Die Landesregierung verweist dann auch in ihrer Antwort auf die Große Anfrage auf verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen über die Größe der Schattenwirtschaft in der Bundesrepublik.

Während der anerkannte Professor Friedrich Schneider den Umfang auf zwischen 16 % und 15 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) jährlich schätzt, geht die Forschungsabteilung der Roockwool-Foundation nur von Zahlen zwischen 4% und 3% des BIP aus. Wenn Professor Schneider Recht hat, dreht es sich um fast 350 Milliarden Euro, aber auch bei der niedrigsten Schätzung reden wir noch von über 70 Milliarden Euro. Dabei ist klar, dass nicht nur die Unternehmen geschädigt werden, die sich an Recht und Gesetz halten, sondern dazu kommt auch, dass die Einnahmeverluste bei Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsträgern durch das Ausmaß der Schattenwirtschaft im mehrstelligen Milliardenbereich liegen. Allerdings liegen der Landesregierung auch über die tatsächlich entstandenen Steuerausfälle durch die Schwarzarbeit keine genauen Zahlen vor.

Erfreulicherweise gehen beiden Untersuchungen und auch die Landesregierung davon aus, dass die Schattenwirtschaft in Schleswig-Holstein von 2003 bis 2006 deutlich zurückgegangen sein dürfte. Diese Tendenz wird auch an den rückläufigen Fallzahlen und Bußgeldern erkennbar. Für das Jahr 2007 aber wird von einem Anstieg der Schwarzarbeit ausgegangen. Laut Landesregierung ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer der Grund für diese Entwicklung.

Warum nun hat es in den dazwischen liegenden Jahren so einen markanten Rückgang der Schwarzarbeit gegeben? Eine Erklärung ist die, dass der Bund und die Länder zusammen mit den Kommunen seit einigen Jahren viele Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Illegalen Arbeit in Gang gesetzt haben. Neben dem schon erwähnten Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ist insbesondere auch die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden stark verbessert worden. Ein wichtiger Punkt war auch der Ausbau der gegenseitigen Mitteilungs- und Informationspflichten der verschiedenen zuständigen Behörden.

Auch haben die Kreise, kreisfreie Städte und Städte mit über 20.000 Einwohnern die Aufgabe bekommen, das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vor Ort umzusetzen. Dazu sind seit 2005 vier gemeinsame Steuerfahndungsstellen in Elmshorn, Flensburg, Kiel-Süd und Lübeck als Partnerstellen für die Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle der Zollverwaltung eingerichtet worden. Die vielen Maßnahmen und auch die öffentliche Diskussion im Zuge der Umsetzung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes haben also nach Angaben der Landesregierung ihre Wirkung nicht verfehlt.

Ein anderer wichtiger Punkt des Rückgangs der Schwarzarbeit ist laut Landesregierung in einer vereinfachten Sozialgesetzgebung - zum Beispiel durch die Änderungen bei den Mini-jobs nicht zuletzt im Haushalt - und auch durch Bürokratieabbau zum Beispiel durch die Handwerksreform zu sehen. Es ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass die Erhöhung der steuerlichen Abzugmöglichkeiten bei Renovierungen oder Reparationen im Hause zu einem Rückgang der Schattenwirtschaft geführt haben.

Leider haben viele Kreise und Kommunen in Schleswig-Holstein in Zusammenhang mit den finanziellen Problemen der letzten Jahre die personelle Ausstattung für die Schwarzarbeitsbekämpfung wieder reduziert. Hier müssen wir alle gemeinsam aufpassen, dass dadurch nicht das falsche Signal – besonders an die Hintermänner der organisierten Schattenwirtschaft – gesendet wird.

Der SSW kann daher auch die Anregung der Landesregierung unterstützen, die die Kommunen und auch das Handwerk dazu ermutigt, über neue Zusammenarbeitsvereinbarungen nachzudenken und auch neue Formen der gegenseitigen Unterstützung in der Bekämpfung der Schwarzarbeit zu etablieren.
Sicherlich ist es nicht von der Hand zu weisen, dass ein einfacheres Steuersystem und insbesondere niedrigere Steuern zu einem Rückgang der Schwarzarbeit führen würden. Aber zu welchem Preis würde dies geschehen? Eine moderne Gesellschaft hat nun mal ein komplexes Steuersystem. Der SSW tritt auch weiter dafür ein, dass die öffentliche Hand finanziell ausreichend ausgestattet ist, um den vielfältigen Aufgaben eines Sozialstaates zu genügen.

Unser Fazit ist also, dass in den letzten Jahren viel getan worden ist seitens des Gesetzgebers und der Behörden, um die Schwarzarbeit zu reduzieren. Aus gesellschaftspolitischer Sicht müssen wir auch in Zukunft am Ball bleiben und nicht nachlassen, um der Schattenwirtschaft in Schleswig-Holstein Herr zu werden.

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