Rede · 26.08.2021 Sozialer Wohnungsbau für Mieter mit kleinem Geldbeutel muss endlich berücksichtigt werden

„Es kommt darauf an, was gebaut wird. Sozialer Wohnungsbau für Mieter mit kleinem Geldbeutel ist in den meisten Fällen nicht berücksichtigt.“

Lars Harms  zu TOP 29 - Soziale Bodenpolitik für SH: Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes voranbringen (Drs. 19/3210 (neu)))

Die Preise für Einfamilienhäuser und die Mieten für Wohnungen sind auch in Schleswig-Holstein stark angestiegen. Seit Jahren kennen die Preise nur eine Richtung, den Weg nach oben. Die Pandemie hat nochmal verstärkt aufgezeigt, wie wertvoll ein gutes Zuhause ist. Nichtdestotrotz darf Wohnen nicht zum Luxusgut werden. Land und Kommunen stehen hier vor einer schwierigen Herausforderung, die je nach Region ganz unterschiedlich und zum Teil sogar gegensätzlich ausfallen kann. In der Vergangenheit wurde eine ganze Reihe von Gesetzen verabschiedet, die in Bezug auf den Wohnungsmarkt für Entspannung sorgen sollen. Der große Durchbruch ist bisher nicht gelungen. Denn auch weiterhin dominieren Angebot und Nachfrage den Preis. Was also tun? 

Eine Möglichkeit ist, den Kauf von Immobilien nun etwas genauer zu betrachten und in diesem Zusammenhang den Kommunen mehr Möglichkeiten an die Hand zu geben. Dieser Gedanke steckt hinter dem im Juni auf Bundesebene verabschiedeten Baulandmobilisierungsgesetz. Nun sind die Länder am Zug, dies umzusetzen. Im Kern geht es um ein erweitertes Vorkaufsrecht für die Gemeinden. Das kann beispielsweise im Fall von sogenannten Schrottimmobilien erfolgen oder auch bei unbebauten Flächen. Das Gesetz verweist hier ausdrücklich nur auf Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Dieses gilt es natürlich entsprechend zu definieren. 2019 wurde dies im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse in unserem Land bereits gemacht. Einen angespannten Wohnungsmarkt hat man in einem Dutzend Gemeinden von den über 1000 Gemeinden in Schleswig-Holstein festgestellt. Das klingt erst einmal überschaubar. Dazu sei aber auch angemerkt, dass es für genau diese Gemeinden oder Städte eine teure Tasse Tee ist, dort tatsächlich auch vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Aber dieser Praxistest muss sich ja erst noch beweisen. 

Was sich auch noch beweisen muss, ist die Aussage des Bundesministers, das Gesetz sei ein Meilenstein der Wohnungspolitik. Richtig ist sicherlich, dass die Baubranche boomt und gefühlt an jeder Ecke gebaut wird. Leider ist die gewünschte Entspannung noch nicht eingetreten. Das mag auch daran liegen, was gebaut wird. Einfamilienhäuser, Hotels, gehobene Wohnungen oder anderes Gewerbe. Sozialer Wohnungsbau für Mieter mit kleinem Geldbeutel ist in den meisten Fällen nicht berücksichtigt. Für uns als SSW steht fest, dass eben genau solch ein Wohnraum nicht ohne Zutun der Politik geschaffen werden kann. Genau deshalb sind entsprechende gesetzliche Vorhaben ganz entscheidend.  Vor diesem Hintergrund ist es völlig richtig, dass der Bund nun ein ganzes Bündel an Maßnahmen beschlossen hat. 

Insgesamt kann ich feststellen, dass es in der Tat eine schwierige Beurteilung  ist, welche politische Maßnahme nun die zielführendste ist oder ob eine zusätzliche Maßnahme in diesem Fall überhaupt angebracht ist. Ich denke, wir sollten im Ausschuss noch einmal ganz in Ruhe den vorliegenden Antrag beraten, auch im Vergleich zu der bereits beschlossenen Mietpreisbremse und vor allem auch in Bezug auf die Definition eines angespannten Wohnungsmarkts. Vor allem bietet sich ein ausführliches Gespräch mit der kommunalen Familie und den Wohnungsgenossenschaften und Immobilienunternehmen an. Nur wenn wir die Gegebenheiten auch mit konkreten Zahlen und Beispielen beschreiben können, können wir tatsächlich auch über zielführende Vorgaben diskutieren. Vor diesem Hintergrund freue ich mich auf die Beratung im Innen- und Rechtsausschuss. 

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