Rede · Flemming Meyer · 08.05.2009 Soziales Europa

Das im Juli 2008 veröffentlichte „Sozialpaket“ der EU-Kommission ist zweifelsohne ein Schritt in die richtige Richtung – ein Schritt hin zu einem „sozialen Europa“. Um so bedauerlicher ist es – ich sagte es bereits in der Debatte zum diesjährigen Europabericht der Landesregierung – dass die tschechische EU-Ratspräsidentschaft den für Anfang Mai geplanten Sozial-Gipfel abgesagt und weder die Kraft noch den Willen dazu gehabt hat, eine Ersatzveranstaltung vorzuschlagen. Hauptthemen des genannten Gipfels hätten soziale und arbeitsmarktpolitische Fragen sein sollen. Wobei vonseiten der europäischen Kommission auch angedacht war, erstmals in der Geschichte der Europäischen Union einen Dialog zwischen den Staatschefs der EU und den Sozialpartnern auf europäischer Ebene zu organisieren.

Mag sein, dass José Barroso als Kommissionsvorsitzender mit so einem Gipfel in erster Linie das soziale Image der Kommission aufpolieren wollte und die Kritiker recht hatten, die befürchteten, dass man damit angesichts der steigenden Arbeitslosenzahlen in Europa viel zu hohe Erwartungen wecken würde. Anders herum ist es eine vertane Chance, die nicht gerade die Glaubwürdigkeit der Ratsmitglieder stärkt, wenn sie in Sonntags- und Wahlkampfreden die mangelnde soziale Dimension in der EU anprangern.
Für den SSW steht fest: Die Grundlage der europäischen Zusammenarbeit darf sich nicht in der Freizügigkeit von Dienstleistungen, Verkehr und Kapital erschöpfen. Stattdessen sollte die EU für eine soziale Staatengemeinschaft stehen, im dem nicht nur der Markt regiert, sondern der Sozialstaatsgedanke eine tragende Säule der europäischen Zusammenarbeit bildet. Konsequenterweise richtet sich die Große Anfrage genau auf diesen Themenbereich. Das ist nicht nur angesichts der anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament eine gute Idee.

Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist ein zentrales, soziales Ziel der EU, von dem das deutsch-dänische Grenzland jeden Tag wieder aufs Neue profitiert. Tausende Arbeitnehmer, unten ihnen viele ohne Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt, konnten in den vergangenen Jahren in Dänemark auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen.
Die Entwicklung macht deutlich, dass wir dem Ziel eines grenzüberschreitenden, gemeinsamen Arbeitsmarktes sehr viel näher gekommen sind. Zu den konkreten Problemen zählen aber immer noch die mangelnden Sprachkenntnisse. Daher fordern wir, dass die Landesregierung ihren Worten mehr Taten folgen lassen. und den Dänischunterricht weiter ausbaut. Denn die Schaffung dieser Art von Rahmenbedingungen müssen wir selbst in die Hand nehmen - wenn wir ein „soziales Europa“ wollen und das Subsidiaritätsprinzip ernst nehmen.

Der SSW unterstützt die Landesregierung in ihren Bemühungen, bilaterale Anerkennungsverfahren zumindest für die wichtigsten beruflichen Abschlüsse zu erwirken, um möglichst vielen Berufsgruppen die Möglichkeit zu geben, im Ausland zu arbeiten. In einer von mir gestellten Kleinen Anfrage zu dieser Thematik geht aber hervor, wie groß die Hürden sind, zum Beispiel um Ausbildungen über die deutsch-dänische Grenze hinweg anzuerkennen.

Befürchtungen, dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die daraus resultierende stärkere Konkurrenz vor allem eine Absenkung der sozialen Standards bedeutet, werden durch die Antworten der Landesregierung nicht bestätigt. Dennoch können wir uns sicherlich noch alle an das harte Ringen um die Einführung der EU-Dienstleistungsrichtlinie erinnern. Der SSW hatte sich damals gegen das Herkunftslandprinzip ausgesprochen, weil es das deutsche Lohn- und Beschäftigungsniveau gefährdet hätte. Der ursprüngliche Entwurf der EU-Richtlinie sah vor, dass Arbeitnehmer EU-weit jeweils nach den Tarifen ihres Heimatlandes entlohnt werden sollten. Damit wären Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein massiv durch Billigkonkurrenz aus dem europäischen Ausland bedroht worden. Die abgespeckte Version der EU-Dienstleistungsrichtlinie wurde schließlich ohne das Herkunftsland-Prinzip beschlossen.
In der genannten Richtlinie gibt es zwar tatsächlich Erleichterungen für die Niederlassung von Dienstleistungsbetrieben in ganz Europa, aber diese müssen sich nunmehr überwiegend an die Bestimmungen, Standards und Gesetze der jeweiligen Länder halten. Das ist ein wichtiger Grundsatz im europäischen Miteinander, der den internationalen Wettbewerb fördert, aber faire Rahmenbedingungen für alle Wettbewerber schafft; egal ob es sich um ein ausländisches oder einheimisches Unternehmen handelt.

Die Landesregierung kommentiert ausführlich die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs der letzten Jahre, die ja mehr als alles andere die Notwendigkeit verdeutlicht, die soziale Dimension in der europäischen Zusammenarbeit zu stärken. Es geht dabei um Antidiskriminierung, um die Stärkung von Arbeitnehmerrechten - z.B. durch die Einrichtung eines europäischen Betriebsrates – und um Tariftreue.
Der SSW setzt sich bekanntlich schon seit vielen Jahren für die Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen ein. Für uns steht daher fest: Wenn die Richter des EuGH unter anderem die Beschränkung auf öffentliche Aufträge als selektiv ablehnen, ist es unserer Meinung nach durchaus denkbar, Tariftreue auch an private Aufträge zu binden. Die Debatte um das Tariftreuegesetz beginnt also jetzt erst richtig. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir uns in dieser Frage auf sicherem Grund bewegen. Wer nämlich in Schleswig-Holstein kein Geld verdienen kann, weil er sich an Tarife hält und die anderen Anbieter ihm alle Aufträge wegschnappen, der wird entweder den Standort wechseln, Tarife unterbieten oder Beschäftigte entlassen. Auf jeden Fall wird der mittelständisch geprägte Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein geschwächt werden und die Nachfrage sinkt, weil auch die Löhne sinken.

Genau diese Abwärtsspirale beobachten wir tatsächlich schon seit in einigen Branchen, in denen die Beschäftigten zu Hungerlöhnen arbeiten. Darum fordert der SSW die Einführung eines Mindestlohnes. Die Landesregierung hat in ihrer Antwort ganz deutlich ihre Position bezogen, dass nämlich die Lohn- und Gehaltstarife in ganz Deutschland gelten müssen, um auch in Brüssel Bestand zu haben. Konsequenterweise müssen wir darum schleunigst die Forderungen des deutschen Gewerkschaftsbundes nach einem bundesweit geltenden Mindestlohn umsetzen. Die Landesregierung kann das über ihre Stimme im Bundesrat tun. Die Bundesregierung hat mit dem vor wenigen Tagen in Kraft getretenem Mindestarbeitsbedingungengesetz die Möglichkeit geschaffen, dass auch in Branchen, in denen keine Tarifverträge existieren oder nur eine geringe Tarifbindung besteht, Mindestlöhne eingeführt werden. Hier müssen wir weiter am Ball bleiben.

Auch der Gesundheitssektor nimmt einen breiten Raum in der Beantwortung der Großen Anfrage ein, auch dies verständlicherweise. Die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen gehört in Schleswig-Holstein zu den ältesten, grenzüberschreitenden Netzwerken überhaupt. Das Flensburger Franziskus-Krankenhaus belegt eindrücklich, dass die dänischen Patienten nicht nur helfen, Kapazitäten effizient auszunutzen, sondern auch in den Krankenhausalltag eingebunden werden: Zweisprachige Patientenbegleitung ist nämlich selbstverständlich und hat eines der ersten grenzüberschreitenden Ausbildungsprogramme überhaupt angestoßen. Die Landesregierung verweist in ihrer Antwort auf die europäische Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, die die Rechtssicherheit für Patientinnen und Patienten verbessern soll. Für Schleswig-Holstein gilt es vor allem, die deutsch-dänischen Patientenverkehre rechtlich abzusichern. Der SSW hatte daher im letzten Jahr ein deutsch-dänisches Rahmenabkommen beantragt, um unter anderen einen besseren und schnelleren Zugangs der Bewohner des Grenzlandes zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsleistungen zu ermöglichen. Noch ist nicht abzusehen, inwieweit die geplante Richtlinie so ein Abkommen ersetzen kann. Wir werden das weiter verfolgen. Gleichwohl ist es mir wichtig noch einmal eines deutlich zu machen: Es kommt nicht in Frage, die Verantwortung, die Schleswig-Holstein als Nachbar Dänemarks ohne Zweifel zukommt, auf Berliner Schreibtische abzuschieben. Wir sind hier vor Ort die besten Experten und profitieren andererseits direkt von Verbesserung des internationalen Austausches im Gesundheitswesen. Die Landesregierung darf darum in ihren entsprechenden Bemühungen nicht nachlassen.

Der SSW betrachtet die Große Anfrage als ein Arbeitsinstrument. Sie liefert die Grundlage für neue Initiativen oder vertieft Debatten. Sie zeigt aber vor allen in aller Deutlichkeit die aktuelle Entscheidungslage und spricht konkrete Probleme an. Diese sollten wir anpacken.

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