Rede · 26.03.2021 Der Notausschuss sichert parlamentarische Handlungsfähigkeit in Katastrophenlagen
„Der Notausschuss kommt nur dann in Frage, wenn wir eine Katastrophenlage oder eine Pandemie haben, der Landtag seine Beschlussfähigkeit nicht herstellen kann und der Notausschuss mit 2/3 seiner Mitglieder die Notlage feststellt. Damit sind die Hürden extrem hoch.“