Pressemitteilung · 23.03.1999 SSW begrüßt Ergebnis des Landesrechnungshofs

Den heute vorgelegten Bericht des Landesrechnungshofs über das Ergebnis der Prüfung "Soziale Dienste der Justiz" hat die Vorsitzende des SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Anke Spoorendonk, ausdrücklich begrüßt.

Der SSW hatte sich gegen das 1995 vom damaligen Justizminister Klingner vorgelegte "Gesetz über die sozialen Dienste der Justiz" ausgesprochen, das später als "Bewährungs- und Gerichtshilfegesetz" gegen die Stimme des SSW verabschiedet worden war. Der SSW hatte sich unter anderem vehement dagegen gewehrt, die Bewährungshilfe von den Landgerichten zu den Staatsanwaltschaften umzusiedeln, weil die Arbeit der Bewährungshelferinnen und -helfer immer erst nach erfolgtem Prozeß ansetzt, weshalb die herkömmliche Ansiedlung bei Landgerichten durchaus Sinn macht, und weil den Klienten der Weg zu dem Landgericht weit einfacher fallen dürfte als zur Staatsanwaltschaft. Der Bericht des Landesrechnungshofs hebt nun hervor, daß sich durch die Trennung der Bewährungshilfe aus dem Landgericht die Arbeitskontakte zu den Auftraggebern aus der Justiz sogar verschlechtert haben.

Der SSW hat den geplanten Modellversuch zur Zusammenfassung von Gerichts- und Bewährungshilfe auch deshalb abgelehnt, weil die Anordnung des Justizministers vom 22.04.1996 vorsah, daß Bewährungshelferinnen und -helfern eine Vorgesetzte bzw. ein Vorgesetzter vorgesetzt werden würde, was der Arbeitsweise der Bewährungshelferinnen und -helfer zuwiderläuft. Der Landesrechnungshof führt nun aus, daß der Leiter der Flensburger Dienststelle Verwaltungsaufgaben erledigt, die ohne die Zusammenfassung der sozialen Dienste gar nicht angefallen wären.

"Das Ergebnis des Landesrechnungshofs bestätigt, daß die Vorbehalte des SSW nicht aus der Luft gegriffen waren. Der SSW erwartet, daß der Modellversuch gestoppt und zu der herkömmlichen und sinnvollen Arbeitsweise zurückgekehrt wird.

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