Pressemitteilung · 10.09.1999 SSW legt Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes vor: Bürgerinnen und Bürger sollen Einblick und Einfluß bekommen

Die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk, hat heute in Kiel einen Entwurf eines Landesinformationsfreiheitsgesetzes (Drs. 14/2374) präsentiert, der schon am kommenden Donnerstag vom Landtag erstmals beraten wird. Der SSW-Gesetzentwurf sieht vor, daß Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf den Zugang zu Informationen der Behörden in Schleswig-Holstein erhalten. Ausgenommen sind die Akten von Gerichten und des Landtages, für die andere Regelungen gelten, sowie besonders sensible Daten.

Zur Begründung der SSW-Initiative führte Spoorendonk an:

"Informationen werden ein immer wichtigeres Gut in unserer Gesellschaft, und die Informationsfülle explodiert förmlich. Zukünftig wird es für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger entscheidend sein, daß sie die notwendigen Technologien beherrschen, und daß sie mit der Informationsflut umgehen können. Dieses allein wird aber nichts nützen, wenn die Informationen nicht zugänglich sind. Die Verteilung von Informationen in unserer Gesellschaft folgt nicht von selbst sozialen Erwägungen. Es ist an der Politik darauf zu achten, daß auch in Zeiten eines so erheblichen gesellschaftlichen Wandels die Chancengleichheit gewahrt bleibt. Der Zugang zu Informationen bekommt immer mehr Charakter eines Grundbedürfnisses, und sollte daher ein neues Bürgerrecht werden. Das wollen wir mit dem Informationsfreiheitsgesetz zumindest für den öffentlichen Bereich erreichen."

Sie verwies darauf, daß der größte Teil der Länder, "mit denen wir Deutschland normalerweise vergleichen", bereits ein solches Zugangsrecht haben. So wären die skandinavischen Länder Vorreiter, und in den meisten anderen europäischen Ländern gäbe es ebenfalls ein allgemeines Zugangsrecht. Auch die Europäische Kommission habe für die bei ihr vorhandenen Dokumente Informationszugangs-Regelungen geschaffen. Die USA garantierten gar seit 1966 ein umfassendes Zugangsrecht. In der Bundesrepublik habe nur das Bundesland Brandenburg 1998 ein `Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz´ eingeführt.

Die SSW-Abgeordnete unterstrich, daß das Gesetz nicht als "Vorschußmißtrauen" gegen die Verwaltungen zu werten sei. Ihrer Ansicht nach könne das Recht auf freien Zugang zu Informationen der öffentlichen Hand zwei wesentliche Funktionen erfüllen: "Einerseits wird das Verwaltungshandeln transparenter, wenn die Bürgerinnen und Bürger Einblick in dortige Verfahren und Entscheidungen bekommen. In diesem Sinne könnte das Zugangsrecht auch dazu beitragen, Verwaltungsakte nachvollziehbarer zu machen. Andererseits wird dadurch die Möglichkeit geschaffen, daß Bürgerinnen und Bürger sich am Prozeß der politischen Willensbildung und deren Umsetzung beteiligen. Durch ein Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen verbessert sich die Möglichkeit, auch zwischen den Wahlen politische Entscheidungen zu beeinflussen. Bürgerinnen und Bürger können nur qualifiziert Einfluß auf die Willensbildung politischer Gremien nehmen, wenn ihnen die richtigen Informationen zur Verfügung stehen."

Sie machte darauf aufmerksam, daß der Zugang zu öffentlichen Informationen aus ihrer Sicht untrennbar mit den meisten neuen Steuerungsmodellen für eine Modernisierung von Politik und Verwaltung verbunden sei: "Ob es um mehr Transparenz und bürgerschaftliche Mitwirkung geht oder um die marktförmige Gestaltung der Beziehung von Verwaltung und Bürgern: In beiden Fällen werden für den optimalen Ablauf Informationen benötigt, die heute noch von den Verwaltungen wie Verschlußsachen behandelt werden müssen. Heutzutage bekommt man so etwas allzu oft nur, wenn man vor ein Verwaltungsgericht zieht."

Anke Spoorendonk verwies darauf, daß man die eigene Initiative erst eingebracht habe, nachdem die Landesregierung sich der Verantwortung entzogen habe: "Der Landtag hat auf unsere Initiative vor über einem Jahr mit den Stimmen von SSW, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Landesregierung aufgefordert, unverzüglich einen Entwurf zu erarbeiten. Dieses ist aber nicht geschehen. Stattdessen hat sie versucht, sich damit herauszureden, daß man auf eine Bundesregelung wartet. Bisher ist aber aus Bonn nicht das geringste Signal gekommen, daß so etwas auf dem Weg ist. Daher müssen wir hier im Land handeln."

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