Pressemitteilung · 21.04.2021 SSW schafft Transparenz über Eventim-Deal

Eine kleine Anfrage des SSW bringt jetzt etwas Licht in den Impf-Deal der Landesregierung mit dem Ticketdienstleister Eventim. Immerhin: Der Datenschutz scheint gewährleistet.

Zu Details über die Zusammenarbeit mit CTS Eventim bei der Impfterminvergabe hat sich die Landesregierung bisher in Schweigen gehüllt. Weder Medien- noch private Anfragen zu Vertragsmodalitäten und Kosten wurden transparent beantwortet. Mittlerweile ist sogar eine Klage anhängig: Das Rechercheportal FragdenStaat.de hat das Land auf Herausgabe der Verträge verklagt.*

Etwas Licht ins Dunkle bringt nun eine kleine Anfrage des Vorsitzenden des SSW im Landtag, Lars Harms (Drucksache 19/2913). Demnach erfolgte der Vertragsabschluss mit Eventim bereits am 15. Dezember 2020, rund sechs Wochen vor öffentlicher Bekanntgabe.

Im Zeitraum Januar bis März hat das Land rund 900.000 Euro an Eventim überwiesen, für Entwicklung, Betrieb und Callcenter-Leistungen. Bemerkenswert ist dabei, dass sowohl Betriebs- als auch die Kosten für das Callcenter sich zwischen Januar und März mehr als verfünffacht haben. Kostentreiber waren nach Angaben der Regierung Umbuchungen durch die Aussetzung des AstraZeneca-Impstoffs einerseits und die erfolgte Umstellung auf schriftliche Einladungen an über 80-Jährige andererseits.

Eine Online-Terminvergabe stellt Eventim mit 0,22 Euro pro Termin in Rechnung. Für telefonische Leistungen werden 0,65 Euro abgerechnet, hinzu kämen Beträge für den Betrieb von 0800er-Nummern, so die Antwort der Landesregierung.

"Viel wichtiger für uns war allerdings die Frage nach dem Datenschutz", sagt Lars Harms. Schließlich habe CTS Eventim angekündigt, privaten Veranstaltern einen Ticketverkauf nur an geimpfte Personen zu ermöglichen. Durch den Landesdeal lägen die hierfür benötigten Daten schließlich auf dem Silbertablett. "Eine Weitergabe der Impfdaten an Dritte oder für anderweitige Zwecke wäre natürlich fatal. Doch hier können wir mittlerweile Entwarnung geben", so Harms.

Nach Angaben der Landesregierung habe sich der Ticketdienstleister vertraglich verpflichtet, Daten nur für die Impftermine zu erheben und zu verarbeiten. Eine Weitergabe oder anderweitige Verwendung, etwa zu Werbezwecken, sei ausgeschlossen, und die Daten müssen 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht werden.

"Damit können wir gut leben", so Harms, der die Kooperation mit CTS Eventim grundsätzlich begrüßt. Harms: "Die Probleme bei der Impfterminvergabe in anderen Bundesländern zeigen, dass wir mit Eventim grundsätzlich gut fahren. Der eigentliche Flaschenhals ist und bleibt ohnehin der Impfstoff selbst".

 

* https://fragdenstaat.de/blog/2021/03/09/schleswig-holstein-eventim-impfung-termine-klage/
 

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