Pressemitteilung · 10.01.2012 SSW zum Haushaltskonsolidierungsgesetz: Die Stadt darf den Knebelvertrag des Landes so nicht unterschreiben!

Die SSW-Ratsfraktion hat sich auf ihrer gestrigen Fraktionssitzung u.a. mit Einzelheiten des öffentlich-rechtlichen Vertrages des Landes zur Haushaltskonsolidierung befasst. Durch das Haushaltskonsolidierungsgesetz des Landes werden der Stadt Konsolidierungshilfen angeboten. Vorrausetzung ist jedoch der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Land, der aus Sicht des SSW mit unannehmbaren Forderungen verbunden ist. Dazu sagte die Fraktionsvorsitzende Susanne Schäfer-Quäck:
„Aus Sicht des SSW handelt es sich bei dem vorgeschlagenen öffentlich-rechtlichen Vertrag des Landes um einen „Knebelvertrag“, der die kommunale Eigenständigkeit der Stadt in Gefahr bringt. Wir verlangen daher Änderungen am Vertrag und können dem aus heutiger Sicht so nicht zustimmen. Der Vertragsabschluss bis Mai scheint doch sehr dem Termin der Landtagswahl geschuldet zu sein und muss mindestens bis Oktober verlängert werden.“
Der finanzpolitische Sprecher der SSW-Ratsfraktion, Thorsten Kjärsgaard, ergänzt dazu:
„Natürlich begrüßt der SSW, dass die Landesregierung versucht mit dem Konsolidierungsgesetz insbesondere den kreisfreien Städten bei ihrer Haushaltskonsolidierung zu unterstützen. Allerdings muss der Erlass zum Gesetz dringend nachgebessert werden. So ist es unmöglich und unseriös, dass die Erklärung zum Abschluss des Vertrages im Rahmen des FAG bis zum 01.05.2012 unterschrieben werden soll. Darüber hinaus soll die Stadt dann auch noch bis zum Mai Konsolidierungskonzepte und – Übersichten liefern um die Machbarkeit nachzuweisen, wie man bis 2021 das aufgelaufene Defizit Flensburg auf Null bringen soll. Das Defizit unserer Stadt beträgt bereits über 90 Mio. €. Wie sollen wir dies bis 2021 in dem geforderten Maße weiter reduzieren können, mit einer derartig kurzfristigen Erklärungsfrist? Dies ist zeitlich nicht zu schaffen und daher fordern wir, dass diese Forderung zumindest mit einer realistischen Zeitvorgabe versehen wird. Unverständlich ist auch, dass der 2011 beschlossene Haushaltsstabilisierungspakt von fast 6 Mio. Euro nicht vom Land als Sparmaßnahmen im Rahmen des abzuschließenden Vertrages anerkannt wird. Damit wird Flensburg bestraft, weil es schon frühzeitig Sparmaßnahmen umgesetzt hat – in Gegensatz zu anderen Kommunen. Inhaltlich sind wir auch unzufrieden damit, dass das Land verlangt, dass die Übernahme neuer oder die Ausweitung bestehender freiwilliger Ausgaben nur möglich ist, wenn man zusätzliche Einsparungen in gleicher Höhe an anderer Stelle betätigt. Etwaige Mehreinnahmen dürfen dazu nicht benutzt werden. Dies schränkt die kommunale Handlungsfähigkeit ein und kann zu Problemen führen, z.B. wenn die Stadt in u.a. Kultur- und Infrastrukturbereichen Interreg-Projekte eingehen will.
Gehen die Optimierung von Einnahmemöglichkeiten ist generell nichts einzuwenden. Wir lehnen es aber ab, dass das Land vorschreiben will, wie wir in den kommenden Jahren die kommunalen Steuern zu erhöhen haben. So will das Land, dass die kreisfreien Städte bis 200.000 Einwohnern ab 2013 ihre Gewerbesteuer auf 410% und ab 2015 auf 420% erhöht. Gleichzeitig sollen die kreisangehörigen Kommunen wie zum Beispiel Harrislee, Handewitt oder Glücksburg gemäß des aktuell vorliegenden Erlassentwurfes in 2013 zu mindestens auf 370% bzw. in 2015 auf 380% erhöhen. Damit zementiert man den Wettbewerbsvorteil dieser Kommunen, die finanziell sowieso viel besser dastehen, weil die kreisfreien Städten viele kulturelle und soziale Angebote für das gesamte Umland vorhalten. Wenn man bedenkt, dass das Land sich immer weiter aus der Finanzierung von kommunalen Aufgaben wie beim Verbraucherschutz herauszieht und im Übrigen das Konnexitätsprinzip bei der Aufgabenfinanzierung weiterhin sträflich vernachlässigt, ist dieser Vertragsentwurf schon ein starkes Stück. Wir fordern weiterhin inhaltliche Änderungen am Erlassentwurf und mehr Zeit für die Erklärung und die Ausarbeitung eines langfristig tragbaren Konzeptes, um die Anforderungen des Landes zu erfüllen.“

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