Rede · Flemming Meyer · 10.10.2007 Staatsangehörigkeitsrecht überarbeiten


Ist die Staatsangehörigkeit etwas Exklusives, ein Merkmal, das jeder Mensch nur einmal haben kann, wie das Geschlecht? Oder ist es doch eine Kategorie, die es auch doppelt geben kann, so wie „single“ und „geschieden“? Das ist die Frage, vor der wir stehen.

Während unser Staatsangehörigkeitsrecht hier keine zwei Meinungen zulässt und auf die Exklusivität der deutschen Staatsangehörigkeit pocht, sieht die Wirklichkeit der Menschen wesentlich bunter aus. Davon kann nicht zuletzt der SSW ein Lied singen. Wenn Sie junge Menschen in den Minderheiten in deutsch-dänischen Grenzland nach ihrer Zugehörigkeit fragen, dann fällt die Antwort häufig klar aus: „Ich habe zwar den einen oder anderen Pass, aber eigentlich bin ich eine Mischung aus beidem.“ Wenn Angehörige der dänischen Minderheit im südlichen Deutschland leben, dann betonen sie die dänische Seite ihrer Identität. Wenn sie nach Dänemark ziehen, dann entdecken sie die Prägung der deutschen Gesellschaft. Ähnliches gilt natürlich für Kinder von Eltern verschiedener Nationalität. Die Identität und die Gefühle lassen sich nicht auf Schwarz oder Weiß reduzieren.

Aber natürlich gibt es nicht nur den emotionalen Aspekt des Staatsangehörigkeitsrechts – obwohl es nebenbei bemerkt häufig dieser ist, der die Debatte über die doppelte Staatsbürgerschaft prägt, bei Befürwortern wie auch bei Gegnern. Die Staatsangehörigkeit hat sehr konkrete Konsequenzen. Sie entscheidet über die staatliche Unterstützung in persönlichen Problemlagen, und das sogar weltweit. Die Staatsbürgerschaft bestimmt Aufenthaltsrechte, begründet fundamentale Bürgerrechte wie das Wahlrecht und sie kann auch handfeste erbrechtliche Konsequenzen haben – um nur einiges zu nennen.

Wer 18-Jährige zwingt, sich zu entscheiden, der bringt sie aber in eine Situation, die sie kaum überblicken können. Heute müssen Jugendliche mit zwei Staatsangehörigkeiten sich spätestens zur Volljährigkeit entscheiden, wohin sie gehören. Diese Entscheidung wird in der Regel aus der aktuellen Lebenssituation und mit Blick auf aktuelle Lebensziele entschieden. Wir erleben aber immer wieder, dass Menschen erst später entdecken, was die Entscheidung über eine Staatsangehörigkeit bedeutet. Dann nämlich, wenn sie auf einmal unangenehme sozialrechtliche, erbrechtliche, aufenthaltsrechtliche und andere Konsequenzen zu spüren bekommen. Dieses sind ja auch Gründe dafür, dass die konsularischen Vertretungen der Türkei z. B. immer wieder vor einem Wechsel zum deutschen Pass gewarnt haben. Im Übrigen werden auch deutsche Auswanderer immer wieder davor gewarnt, leichtfertig im neuen Wohnland ihren Pass einzutauschen.

Hier geht es wohl bemerkt um erwachsene Menschen, die sich für ein Leben in einem anderen Land entschieden haben. Wer mit 18 an der Stufe zum Erwachsenenleben steht weiß aber häufig noch gar nicht, wohin ihn das Leben führen soll und wohin ihn das Leben bringt. Trotzdem muss er oder sie eine Entscheidung treffen, die ihre zukünftigen Möglichkeiten und ihre Zugehörigkeit zu zwei Kulturen stark beeinflusst.

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ist immer ein ziemlich exklusiv gewesen – im Gegensatz zu dem klassischer Einwanderungsländer wie den USA oder Australien. Erst in den letzten Jahrzehnten hat es sich zumindest ein bisschen von seiner klassischen Prägung durch das „Recht des Blutes“ verabschiedet und sich auch für Menschen geöffnet, die aus dem Ausland zugewandert sind. Wir haben in Deutschland aber einige Jahrgänge aus den 60ern, die sich nie entscheiden mussten. Anhand dieser Menschen lässt sich ganz gut beobachten, welche Konsequenzen der Vorschlag der Grünen hätte. Dabei wird eines deutlich: Die Loyalität zu Deutschland leidet nicht unter dem anderen Pass. Nur wenn man vom veralteten Bild ausgeht, dass Nationalität etwas Einzigartiges ist und dass jede andere Nationalität im Gegensatz zur Deutschen steht, kann man die doppelte Staatsangehörigkeit so verteufeln, wie es mancher konservativer Politiker tut.

Der Antrag der Grünen macht einen behutsamen Vorschlag, die Exklusivität der deutschen Staatsangehörigkeit der heutigen Wirklichkeit anzupassen. Es geht nicht um Einwanderer, die die deutsche Staatsangehörigkeit anstreben. Es geht ausschließlich um Jugendliche, die von Geburt an zwei Pässe haben, weil einer ihrer Eltern Ausländer ist. Es geht darum, diesen jungen Menschen zu ersparen, sich für das eine und damit gegen das andere Land entscheiden zu müssen. Der SSW sieht durchaus Argumente, die für eine solche Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sprechen. Deshalb gehen wir offen in die weiteren Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss.

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