Rede · Flemming Meyer · 20.02.2013 Staatsvertrag sowie Antrag zur Sicherheitsverwahrung und zur Therapieunterbringung

Dieser Staatsvertrag geht mit guten Beispiel voran, und das nicht nur rechtlich, sondern vor allem auch inhaltlich. Schleswig-Holstein kann ein zeitgemäßes Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz präsentieren. Zeitgemäß heißt, dass Sicherungsverwahrung und Therapie sowie soziale Betreuung miteinander verbunden werden. Die Therapie gehört zur Unterbringung dazu und demnach wird es auch keine Entlassungen ohne adäquate Therapie geben.

Der wesentliche Kern der Behandlungsmaßnahmen ist die Vorbereitung der Untergebrachten auf ein Leben in Freiheit. Ob dies tatsächlich auch immer gelingt, ist eine eigenständige Frage.
Die Therapie im Rahmen der Sicherungsverwahrung beschäftigt sich mit ganz konkreten Dingen, wie das Schaffen eines sozialen Netzwerkes sowie Finanzberatung. Auch in Zukunft können die Untergebrachten den Kontakt zu ihren Angehörigen pflegen, der sich durch die geographische Nähe des Zusammenarbeitspartners Hamburg nicht wesentlich verändert. Nur so können häufigere Besuchstermine der Angehörigen auch nach Inkrafttreten des Gesetzes in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus bekommen die Untergebrachten die Möglichkeit, sich ggf. selbst zu verpflegen und kleinere Einkäufe zu unternehmen – selbstverständlich nur in Begleitung von erfahrenen Beamten.

Die Unterbringung wird sich von nun an deutlich von der gewöhnlichen, bereits verbüßten Strafhaft unterscheiden, so wie es vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Luxemburg und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgeschrieben ist. Damit wird das sogenannte Abstandsgebot eingehalten. Neben der räumlichen Unterscheidung ist auch inhaltlich zwischen der allgemeinen Haft und der Sicherheitsverwahrung zu unterscheiden. Grundlegend ist die Sicherheitsverwahrung präventiver Natur. Dieser Schutzmechanismus muss sowohl gegenüber dem Untergebrachten als auch gegenüber der Allgemeinheit deutlich werden. Die Sicherheitsverwahrung wird mit Hilfe dieses Gesetzes ohne individuelle Therapie nicht mehr möglich sein. Dafür haben auch wir uns vom SSW schon lange eingesetzt. Umso mehr freut es mich, wie schnell und fachorientiert die Zusammenarbeit zwischen unserer Ministerin und ihrer Hamburger Amtskollegin von statten gegangen ist und zu einem länderübergreifenden Konsens geführt haben. Was vorher lange nicht gelingen wollte, ist jetzt sicher: eine Länderübergreifende Lösung, die für Schleswig-Holstein außerdem auch von wirtschaftlichem Vorteil ist. Dies hat die Ministerin in der Januarssitzung des Landtages eindeutig aufgezeigt. Zur Erinnerung: Ein Neubau einer eigenen Sicherungsverwahrungseinrichtung würde Schleswig-Holstein mehr als acht Millionen Euro kosten. Andere Bundesländer haben in diesem Fall zweistellige Millionensummen ausgegeben. Mecklenburg-Vorpommern gibt 11 Millionen Euro aus und Bayern gibt allein für seinen Neubau in Straubing 19 Millionen Euro aus. In der Tat ist es eine riesige Summe, die wir Schleswig-Holsteiner hier gespart haben.

Für mich besteht kein Zweifel, dass ein menschenwürdiges Leben für die Untergebrachten in der JVA Fuhlsbüttel gewährleistet ist. Jeder Untergebrachte hat die Möglichkeit, sich in verschiedenen Aufenthalts- sowie Gruppenräumen aufzuhalten, neben der Möglichkeit sich jederzeit im eigenen Wohnbereich zurückzuziehen. Auch wenn die Zimmer über keinen eigenen Duschbereich verfügen, so können die Untergebrachten tagsüber die verfügbaren Großduschen auch als Einzelduschen nutzen. Und natürlich ist eine Installation von Duschen in den jeweiligen Zimmern in Zukunft nicht ausgeschlossen. Das Gesamtkonzept ist überzeugend. Und dieses Gesamtkonzept wird unseres Erachtens nach, auch ggf. vor Gericht standhalten.

Fest steht jedenfalls, dass die Zusammenarbeit von Ministerin Spoorendonk und ihrer Hamburger Kollegin Schiedek eine nicht zu unterschätzende Leistung ist, auch vor dem Hintergrund des knappen Zeit- und Finanzrahmens. Ministerin Spoorendonk und Ministerin Schiedek haben einen guten Weg aufgezeigt, wie die Sicherungsverwahrung im Einklang zwischen den Ansprüchen von Ländern, Bund und Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf vernünftige Beine gestellt werden kann. Und eine Grundlage dafür ist der heutige Gesetzentwurf, der die hervorragende Arbeit unserer Ministerin abrundet.

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