Rede · Flemming Meyer · 10.12.2003 Studiengebühren

PRESSEINFORMATION
Seit Mai diesen Jahres haben wir das Thema Studiengebühren nun zum vierten Mal auf der Tagesordnung. Es wird Sie, sehr gehrte Kollegen von der FDP, nicht sehr verwundern, dass der SSW auch dieses Mal die Einführung von Studiengebühren und damit Ihren Gesetzentwurf ablehnt. Ich habe die sachlichen Gründe hier an dieser Stelle sowohl in der Mai- sowie in der Juni- und zuletzt in der August-Sitzung ausführlich und umfassend dargelegt und möchte es mir ersparen, sie in Gänze zu wiederholen.

Kurz und knapp ist zum Gesetzentwurf zu sagen, dass alle Erfahrungen im In- und Ausland klar zeigen, dass durch die Einführung von Studiengebühren lediglich die Zahl der Studierenden sinkt. Ein solcher Rückgang zeigt zudem in der Regel eine soziale Schlagseite, indem potenzielle Studierwillige aus Familien der mittleren und unteren Einkommensgruppen vom Studium abgeschreckt werden. Die im internationalen Vergleich bereits beschämende Schräglage bei den Bildungschancen in Deutschland würde dadurch nur noch verstärkt.

Das kann nicht das Ziel einer vernünftigen und zukunftorientierten Politik sein, zumindest sieht der SSW die Lösungen für die aktuellen Herausforderungen in ganz anderen Maßnahmen. Wenn wir – und ich unterstelle, dass das von den Initiativnehmern des vorliegenden Gesetzentwurfes auch gewollt wird – die Studiendauer der Studierenden nachhaltig verkürzen wollen, müssen wir zunächst an den sozialen sowie dienstrechtlichen Rahmenbedingungen ansetzen.

Eine allgemeine, elternunabhängige Studienförderung z.B. wäre eine wichtige Voraussetzung dafür, das Studierende ihr Studium zügig und erfolgreich abschließen könnten und sie so auch dem Arbeitsmarkt schneller zur Verfügung stehen würden. Eine Transferleistung also, die sich bereits in kurzer Zeit als effektive Bildungsinvestition erweisen würde.

Die Einführung gezielter Anreize für eine intensivere Betreuung der Studierenden würde die Lehre verbessern und wäre ein zweiter wichtiger Schritt, unsere Hochschullandschaft zu modernisieren, den Studiererfolg zu steigern und die allgemeine Studiendauer zu reduzieren. Der Gesetzentwurf leistet hierzu keinen Beitrag, im Gegenteil. Ich bleibe dabei, er ist das falsche Instrument zum falschen Zeitpunkt, der SSW lehnt ihn daher ab.

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