Rede · Flemming Meyer · 17.12.2004 Tierschutzbericht 2004

Vorweg möchte ich den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Erstellung dieses ausführlichen Tierschutzberichts danken. Aus dem Bericht geht deutlich hervor, wie umfangreich die Aspekte des Tierschutzes sind, obwohl er sich hierbei nur auf Schwerpunktthemen von Aktivitäten und erreichten Fortschritten konzentriert. Dies macht deutlich, wie umfassend Tierschutz ist.

Natürlich kann man sich die Frage stellen, warum dem Schutz der Tiere in der heutigen Zeit überhaupt noch mehr Rechte eingeräumt werden sollen, wo wir doch ein Tierschutzgesetz und zig andere Regelungen für Umgang oder Haltung von Tieren haben? Hierauf gibt es eine klare Antwort, diese Gesetze und Regelungen reichen nicht aus, um den Tieren den Schutz zukommen zu lassen, der ihnen als Mitgeschöpfe zukommt. Daher ist es begrüßenswert, dass die Landesregierung sich so stark in vielen Bereichen des Tierschutzes auf Landes- und Bundesebene einsetzt.

Dass der Tierschutz mittlerweile im Grundgesetz – mit der erforderlichen Zweidrittel Mehrheit – verankert ist, ist durchaus begrüßenswert. Dass dies nicht einfach gewesen ist, wissen wir alle. Der Bericht macht aber auch deutlich, dass solch eine Staatszielbestimmung eine verfassungsrechtliche Wertentscheidung enthält, die von der Politik bei der Gesetzgebung und von den Verwaltungsbehörden und Gerichten bei der Anwendung und Auslegung des geltenden Rechts zu beachten ist. Somit hat der Tierschutz im Grundgesetz einen mahnenden und keinen individuell verbindlichen Charakter.

Daher sind wir der Auffassung, dass ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen ein Schritt in die richtige Richtung wäre, um Tieren mehr Rechte einräumen zu können. Somit hätten anerkannte Tierschutzverbände - als eine Art gesetzlicher Vertreter der Tiere - die Möglichkeit die Interessen der Tiere rechtlich geltend zu machen.

Eine bundesweite Regelung sollte hierbei angestrebt werden und wir konnten dem Bericht entnehmen, dass ein entsprechender Gesetzentwurf noch beraten wird. Hier lässt sich jedoch feststellen, dass die Wirklichkeit den Bericht in diesem Punkt überholt hat, denn der Antrag wurde abgelehnt. Wenn es also derzeit keine politische Mehrheit für ein bundes­weites Verbandsklagerecht gibt, sollten wir in Schleswig-Holstein darüber nachdenken, eine landesweite Regelung auszuarbeiten. Nur so lässt sich die Angst derer nehmen, die befürchten, dass eine Prozessflut von Tierschutzverbänden entstehen würde.

Dass ein Verbandklagerecht durchaus sinnvoll ist, macht der Bericht im Zusammenhang mit der Tierhaltung für Nutztiere, Versuchstiere oder auch Zirkustiere deutlich. Natürlich haben wir bereits Bestimmungen für den Tierschutz, aber dies ist nicht immer ausreichend. Insbesondere wird dies deutlich, wenn wir uns den Teil über den Tierschutz in der Tierhaltung vor Augen führen. Die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen sind sehr umfangreich und speziell. Hier gibt es eine Fülle von Haltungsrichtlinien, die nur schwerfällig im Sinne des Tierschutzes zu verbessern sind. Gerade in diesem Bereich wird deutlich, wie mühsam es ist, die verschiedenen Interessen unter einen Hut zu bringen.

Daher begrüßen wir insbesondere die ehrenamtliche Tätigkeit des Tierschutzbeirates, der sich aus Persönlichkeiten aus den Bereichen des Tierschutzes, der Landwirtschaft, der Kirche, der Veterinärmedizin und anderer Wissenschaftsbereiche zusammensetzt.

Vorrangig ist dieser Beirat zwar als unabhängiges beratendes Gremium tätig, wir sehen seine Aufgabe aber insbesondere darin, dass zwischen den verschiedenen Betroffenen die Diskussion gesucht wird, um hier auch vermittelnde Arbeit zu leisten. Denn nur das Miteinander kann dazu beitragen, dass weitere Fortschritte für den Tierschutz erreicht werden können.

Tierschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe, mit einem breiten und umfangreichen Spektrum. Diesem müssen wir uns immer wieder stellen, um eine Verbesserung des Tierschutzes zu erreichen. Es ist aber auch notwendig, dass ein entsprechendes Verständnis in der Bevölkerung dafür vorherrscht. Daher begrüßen wir die aktive Öffentlichkeitsarbeit, die von der Landesregierung geleistet wird, um eine Sensibilisierung in der Bevölkerung für den Tierschutz zu erreichen. Hieran sollten wir alle mitarbeiten.

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