Rede · Flemming Meyer · 08.10.2008 Überleitung Bundesbesoldungsgesetz

Dass wir es bei diesem Gesetz mit einer weiteren Konsequenz der Föderalismusreform zu tun haben, ist bekannt und geht so auch aus der Begründung des Entwurfs hervor. Dabei rufe ich in Erinnerung, dass sich der Schleswig-Holsteinische Landtag in einer Reihe von Debatten zu dieser Thematik gegen diese Verlagerung auf die Ebene der Länder ausgesprochen hat, um zu verhindern, dass es zu einem Überbietungswettbewerb zwischen den Bundesländern kommt. – Zu einem Wettbewerb, den die finanzschwachen Bundesländer schlecht gewinnen können. Auch hat der Landtag die Landesregierung dahin gehend unterstützt, dass es zumindest bei dem Beamtenrecht zu einer norddeutschen Kooperation kommen muss, damit sich die norddeutschen Länder nicht gegenseitig die Beamten wegschnappen und die einen ausbilden, während die anderen dann den Rahm abschöpfen. Wie weit diese schon funktioniert, ist aber immer noch schwer ersichtlich.

Schrittweise ist ein ums andere Land aber nun dabei, aus dem Bundesrecht Landesrecht zu machen. Schleswig-Holstein gehört zu den letzten, die eigene Regelungen verabschieden. Die einfachste Variante wäre die Übernahme der bundesrechtlichen Vorschriften gewesen. Das ist in einigen Bundesländern geschehen. Doch die Landesregierung hat die Gelegenheit genutzt, um auch redaktionelle Änderungen in Angriff zu nehmen.
Doch, wenn man das Paket aufschnürt, hätte man aus Sicht des SSW auch noch andere Dinge regeln können. So haben wir bei anderen Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass die Besoldungsstruktur des Beamtenrechts insgesamt modernisiert werden sollte. Stets wurde das aus dem einen oder anderen Grund abgelehnt. Ich möchte hier nur die besoldungsrechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe anführen, dessen Umsetzung im Landtag keine Mehrheit fand. Im Gegensatz zu Bremen hat Schleswig-Holstein in diesem Bereich die anstehende Überführung also nicht für eine Modernisierung genutzt, sondern sich weitestgehend auf die Behebung des - in Anführungszeichen gesetzten - Reparaturbedarfes beschränkt.

Die wirklichen Änderungen der Beamtenversorgung finden wir dagegen im vorliegenden Haushaltsstrukturgesetz für den Doppelhaushalt 2009/2010. Denn geht es nach der Landesregierung, wird die Ausgleichszulage für Beamte des Vollzugsdienstes künftig wegfallen. Für viele Betroffene bedeutet dies empfindliche Kürzungen ihrer Pensionen, was sie uns verständlicher Weise in ganz vielen brifen dargelegt haben. Auch die GDP hat in einer umfangreichen Stellungnahme diese Problematik aufgegriffen – unter anderem weist sie darauf hin, dass sich die Landesregierung damit auch von dem entfernt, worüber sich die norddeutschen Länder anscheinend einig waren. Das Signal, das von dieser Kürzung ausgeht, ist somit fatal. Da hilft es nichts, dass die regierungstragenden Fraktionen auf einer Veranstaltung der GDP in Rendsburg signalisiert haben, dass sie sich das ganze noch einmal überlegen wollen. Der Vertrauensverlust kann dadurch nicht wieder eingesammelt werden, und viele Beamten werden es sich künftig sicherlich genau überlegen, ob Schleswig-Holstein der geeignete Dienstherr ist, oder doch eher Hamburg oder Niedersachsen.

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