Rede · Flemming Meyer · 24.01.2013 Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in Schleswig-Holstein

Ich halte den Kinderschutz für eine der wichtigsten Gemeinschaftsaufgaben zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Wir alle tragen Verantwortung für das Wohl der Kleinsten in unserer Gesellschaft. So viel ist klar. Dass es wichtig ist und bleibt, den Schutz von Kindern zu stärken und Hilfen weiterzuentwickeln, wird regelmäßig deutlich. Dafür muss man gar nicht so schreckliche Fälle wie den aus Segeberg heranziehen. In Gesprächen mit den Menschen in der Jugend- und Familienhilfe wird mir immer wieder gesagt, wie hoch die Überforderung bei den meist jungen Eltern ist. Es ist klar zu erkennen, wie groß der Bedarf an Hilfe und Unterstützung ist. Sie alle werden die Statistiken kennen, nach denen sich in den letzten fünf Jahren der Einsatz sozialpädagogischer Familienhelfer fast verdreifacht hat. Ich habe jedenfalls den Eindruck, dass wir in diesem Bereich kaum genug tun können.

Vor diesem Hintergrund ist es absolut richtig, dass die CDU einen schriftlichen Bericht zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes hier in Schleswig-Holstein beantragt hat. Denn Tatsache ist: Wir haben zwar ein vorbildliches Landeskinderschutzgesetz, aber auch das vor gut einem Jahr in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz bietet große Chancen, um die Situation der gefährdeten Kinder im Land weiter zu verbessern. Insbesondere der präventive Kinderschutz hat hier den Stellenwert, der ihm zusteht. Junge Eltern sollen wirkungsvoll unterstützt und Strukturen sollen weiter ausgebaut werden, damit Kindern nicht erst dann geholfen wird, wenn sie Leid erfahren haben. Und genau dieser Ansatz ist es, der SPD, Grünen und SSW besonders wichtig ist.

Nicht nur mit Blick auf den Landeshaushalt 2013 wird klar, dass es diese Landesregierung ernst meint mit dem Ausbau des Kinderschutzes und der frühen Hilfen. So stehen zum Beispiel über 2 Millionen Euro für die kommunale Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes bereit. Und wir unterstützen selbstverständlich auch in Zukunft das erfolgreiche Landesprogramm Schutzengel. Und uns ist dabei bewusst, dass ein effektiver Kinderschutz zusätzliche Maßnahmen braucht. Ich habe schon in der letzten Debatte zu diesem Thema deutlich gemacht, dass wir uns verstärkt auf weitere konkrete Hilfen - zum Beispiel im Rahmen der Familienbildung - konzentrieren wollen. Auch hier will ich gerne auf die entsprechende Aufstockung im Haushalt hinweisen.

Was die konkrete Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes angeht, so sind wir auf einem guten Weg. Das von unserem Sozialministerium in Berlin vorgelegte Konzept hat das große Interesse Schleswig-Holsteins am Ausbau der frühen Hilfen untermauert und offensichtlich überzeugt. Aus Sicht des SSW ist damit klar: Durch die zusätzlichen Bundesmittel für diesen Bereich, die auf der Grundlage klarer Richtlinien und unter Koordinierung des Landes an die Kreise und Kreisfreien Städte weitergereicht werden, werden wir hier zu deutlichen Verbesserungen kommen. Und im Übrigen begrüßen wir ausdrücklich, dass das zuständige Ministerium hier sehr sorgfältig arbeitet. Denn so ist sichergestellt, dass die Hilfen auch wirklich bei den gefährdeten Kindern ankommen.

Dass auch die Ausbildung, Qualifizierung und Finanzierung von Familienhebammen wie geplant vorangebracht wird, ist ein weiterer sehr wichtiger Punkt. Denn aus Sicht des SSW ist die Begleitungs- und Unterstützungsarbeit der Familienhebammen unverzichtbar für einen wirkungsvollen Kinderschutz. Sie können die Probleme vor Ort erkennen und machen die Nutzung der entsprechenden Angebote im Rahmen der Frühen Hilfen oft überhaupt erst möglich. Dass wir dabei aber auch nicht vergessen, wie wertvoll und unterstützenswert die Arbeit des Kinderschutzbundes und der Kinderschutzzentren im Land ist, sollte allen hier klar sein. Wir brauchen all diese Maßnahmen und all diese Akteure. Denn unser Ziel ist und bleibt es, allen Kindern ihr Recht auf eine gesunde Entwicklung zu geben.

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