Rede · Jette Waldinger-Thiering · 13.06.2018 Verbandsklagen können für mehr Fairness im Binnenmarkt sorgen

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 12 - EU-Binnenmarkt stärken – Verbandsklagen verhindern

„Der Vorschlag der EU-Kommission wird für mehr Fairness im Binnenmarkt sorgen!“

Die Europäische Kommission hat nun zum Thema Verbandsklage angekündigt, die Rechte der europäischen Verbraucher deutlich stärken zu wollen. Dabei geht es um das Recht auf geregelte Verbandsklagen für die Verbraucher auf europäischer Ebene.  Daher sollen Verbände und Organisationen, wie etwa Verbraucherschutzorganisationen, künftig die Möglichkeit erhalten, Verbandsklagen im Namen von Verbrauchern erheben zu können.

In neun EU-Ländern ist eine solche Verbandsklage  bisher schon möglich. Deutschland gehört bisher nicht dazu. Dabei betont die Kommission, dass die Zulassung solcher Vereine in den Händen der Mitgliedsstaaten liegen  soll und zudem von der Gemeinnützig  sowie dem „legitimes Interesse“ an der Durchsetzung des europäischen Verbraucherschutzrechts geknüpft werden soll.   Darüber hinaus  hat die Kommission betont, dass sich die vorliegende Anregung  deutlich von den Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild unterscheidet, da der Vorschlag keine ausgeführten Klagen durch Anwaltskanzleien erlaubt. Außerdem sollen die Sanktionen in Bezug auf verbraucherbezogene Verstöße gebündelt und somit EU-weit effizienter  werden. 

Wir vom SSW begrüßen ganz grundsätzlich den Vorschlag der Kommission in Bezug auf das Verbandsklagerecht, welches der Musterklage ähnelt.  Der so-genannte „New deal for consumers“ würde in unseren Augen das Wirken von den gemeinnützigen Organisationen nicht nur positiv Unterstützen, sondern es könnte in gewissen Maßen darüber hinaus als die natürliches Agieren von entsprechenden Institutionen sein. Schließlich vertreten sie ein bestimmtes Interesse nach innen, sowie auch nach außen. Warum also nicht auch die Möglichkeit zu einer solchen Klage einräumen? 

Die jüngste Affäre in der Autoindustrie um manipulierte Daten zeigt, dass der einzelne Verbraucher in einigen Fällen leider nicht besonders viel ausrichten kann.  Gleiches gilt etwa auch für die Geschäftspraktiken einige Lebensmittelhersteller, welche  möglicherweise in mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten Markenprodukte minderer Qualität verkaufen würden. Da wäre es doch ein zutreffender nächster Schritt, die Handlungsmöglichkeiten ausweiten zu wollen. Zudem ist es doch so, dass Verbandsklagen schon heute Teil der Gesetzgebung auf Landes- und Bundessebene sind.  Dabei soll es im vorliegenden Antrag wohl auch um den von der Bundesjustizministerin  vorgelegten Gesetzentwurf zum Verbraucherschutz gehen. Er sieht vor, dass Verbraucherschutzverbände einen Musterprozess anstrengen können. Dieses Vorhaben deckt sich im Allgemeinen mit dem von der EU-Kommission. 

Und dabei mag es demzufolge eine Frage der Ausgestaltung sein, diese Möglichkeit eben auch auf europäischer Ebene zu positionieren. Eine wie hier angesprochene Variante, können wir als SSW, wie bereits gesagt, nur ausdrücklich begrüßen. Denn um auf das Beispiel mit den bemängelten Qualitäts- andere sagen Rezepturunterschieden von Lebensmitteln in Mittel- und Osteuropa, so stellt sich doch ganz sicher die Frage der Gerechtigkeit und in gewisser Weise auch der Diskriminierung. Warum scheint es so, als ob ein Verbraucher in einigen EU-Mitgliedsländern weniger wert ist als in anderen? Warum werden etwa in der Slowakei, Kroatien oder Litauen Limonaden in mehr Austauschstoffen, Fischstäbchen mit weniger Fisch, Wurst mit mehr Fett und Flüssigkeit und Tütensuppen  mit weniger Gemüseanteile verkauft? Zum vollen Preis? Alles eine Frage der Rezeptur oder des Geschmacks? Wo endet die nationale Geschmacksvariation – und wo beginnt der Qualitätsverlust? Egal was nun tatsächlich dahinterstecken mag: Die Sache hat im wahrsten Sinne des Wortes Geschmäckle! Und genau für einen solchen Fall ist es eben gut, wenn man als Verbraucher einen starken Partner, wie etwa die jeweiligen Organisationen und Vereine, an der Seite hat. Die derzeitigen  verbraucherrechtlichen Fragestellungen sind, wie bereits gesagt, sehr umfassend und lassen sich von einem Einzelnen wohl kaum durchdringen. Von daher ist es völlig richtig, die Instrumente zu stärken, welche dann auch tatsächlich diesen Fragestellungen Herr werden können. Diese Idee können wir als SSW grundsätzlich unterstützen. Die Zielrichtung ist dabei klar. Unsere Aufgabe ist es, mögliche Fragestellungen an das Europaparlament sowie an den Bundestag offen zu kommunizieren, damit am Ende eine tragbare Lösung steht, die den genannten Inhalten gerecht wird. 

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