Rede · Flemming Meyer · 12.07.2001 Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein

Es ist zu begrüßen, dass sich der Vorstand und der Betriebsrat der Verbraucherzentrale auf ein gemeinsames Konzept haben einigen können. Die seinerzeit vorliegenden konkurrierenden Konzepte waren sowohl vom finanziellen Aufwand her als auch aufgrund der Tatsache, dass man sich innerhalb der Verbraucherzentrale nicht einig war, nicht umsetzungsfähig. Nun sind wir glücklicherweise einen Schritt weiter.
Dem Bericht ist zu entnehmen, dass das Konzept noch genauer gefasst werden muss. Dies ist sicherlich richtig und bedarf dabei auch einer Begleitung durch die Landesregierung. In der Phase der Ausgestaltung des Konzeptes sollte die Landesregierung begleitend ihre Wünsche einbringen.
Dass bei der Standortwahl vier holsteinische Standorte und nur ein Standort im Landesteil Schleswig berücksichtigt werden soll, kann uns als SSW nicht recht sein. Bei der vorgeschlagenen Aufteilung werden die Bürger im Landesteil Schleswig verhältnismäßig weite Wege zurücklegen müssen, um eine Verbraucherzentrale erreichen zu können – dies ist ein eindeutiger Nachteil für die Bürger im Norden. Vor dem Hintergrund, dass landesweite Organisationen wie die Verbraucherzentrale auch eine landesweite Verantwortung haben, können wir die räumliche Verteilung der Verbraucherzentralen nicht akzeptieren und erwarten hier von der Landesregierung, dass sie sich für zwei Standorte im Landesteil Schleswig einsetzt. Nach meiner Meinung muss dieser Standort Husum heißen.
Trotzdem muss man sagen, dass egal welche Standorte nun aktuell sein werden, ein wichtiger zukünftiger Wirkungsbereich der Verbraucherzentrale das Internet sein wird. Viele Menschen, gerade in den ländlichen Regionen, werden sich dieses Mediums bedienen bzw. bedienen sich jetzt schon dieses Mediums. Da ist es erstaunlich zu lesen, dass die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale jetzt erst einmal eine Internetschulung machen sollen. Das ist viel zu spät.
Auch die Einschätzung, das Internet sei eine begleitende Aufgabe, ist in keinster Weise richtig. Eine geringfügig beschäftigte Kraft wird für diese Aufgabe auf keinen Fall ausreichend sein. Im Konzept der Verbraucherzentrale werden in bezug auf das Internet mit Sicherheit die falschen Prioritäten gesetzt. Hier muss in der Konzeption schnell umgesteuert werden, um wichtige Entwicklungen nicht zu verpassen.

Das Konzept zeigt, dass man sich schon sehr an den Leitsätzen, die die Landesregierung aufgestellt hat, orientiert – auch wenn manches noch verbesserungswürdig ist. Zwar orientiert sich der Finanzrahmen des Konzeptes immer noch nicht an dem vom Parlament vorgefassten Rahmen, aber Besserung ist in Sicht.
Es ist daher zu begrüßen, dass die Landesregierung dies erkannt hat und vorschlägt sowohl den Haushaltansatz für dieses Jahr als auch für nächstes Jahr zu erhöhen. 1,65 Millionen Mark Landesförderung ab dem Jahr 2002 sind eine gute Grundlage auf die die Verbraucherzentrale aufbauen kann. So würde auch das Land Schleswig-Holstein dem Anspruch gerecht, nach den Krisen der vergangenen Monate verstärkt Wert auf eine vorsorgende Verbraucherberatung zu setzen.
Wichtig ist allerdings, dass mit der Verbraucherzentrale konkrete Zielvereinbarungen abgeschlossen werden. Wenn das Land 1,65 Millionen Mark Zuschüsse leistet, ist es nur richtig auch festzulegen, was man erwartet. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Realität und Erwartungen durchaus auseinander liegen können. Aus diesen Erfahrungen sollten wir lernen und eine Zielvereinbarung zwischen Land und Verbraucherzentrale abschließen. So erhält die Verbraucherzentrale auch Planungssicherheit und kann ihre organisatorischen Schritte zum Umbau der Verbraucherzentralen im Lande auch in geeigneter Form umsetzen. Die Frage der Standorte muss dabei in diesen Zielvereinbarungen eine wichtige Rolle spielen.

Alle haben sich in den Verhandlungen bewegt und ich hoffe, dass die Verhandlungen zwischen Land und Verbraucherzentrale in Kürze abgeschlossen werden können und sich die Verbraucherzentrale dann wieder ausschließlich ihren eigentlichen Aufgaben widmen kann.

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