Rede · Flemming Meyer · 02.09.2005 Verhütungsmittel an ALG II- und Sozialhilfeempfängerinnen kostenfrei abgeben

Hartz IV hat regelmäßig seine Tücken. Es gibt viele Bereiche, mit denen man unzufrieden sein kann. Und oft ist es so, dass sich die Probleme erst im Nachhinein zeigen oder sie dann so augenfällig werden, dass man sie nicht mehr übersehen kann. In Bezug auf die Gewährung von Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II gibt es sicherlich vieles zu kritisieren und zu hinterfragen. Der Regelsatz von 345 Euro ist aus verschiedenen Bedarfen für einzelne Gütergruppen zusammengesetzt. So hat man für Nahrungsmittel 132,71 Euro zur Verfügung und für Freizeitgestaltung 39,48 Euro. Jede der einzelnen Summen in der Berechnung des ALG-II kann man kritisieren oder gutheißen. Man kann diskutieren, ob Kindergeld dem ALG-II angerechnet werden sollte, so wie es jetzt geschieht, oder ob man das Kindergeld heraus rechnet, was in meinen Augen gerechter wäre. Alle diese Berechnungen wären aber für alle Bezieher der entsprechenden Leistungen gleich. Und hier ist genau der Unterschied zu dem Problem, das wir mit unserem Antrag ansprechen wollen.

Der Satz für Gesundheitspflege liegt derzeit bei 13,17 Euro – für Frauen und für Männer gleichermaßen. Das ist schon wenig und wohl auch nicht ausreichend, aber dieser Satz reicht insbesondere gerade auch für die Frauen hinten und vorne nicht. Alleine die Pille kostet vierteljährlich rund 30 Euro und diese Ausgaben würden fast schon den gesamten Ansatz für Gesundheitspflege beanspruchen. Wovon sollen dann noch die Praxisgebühr oder auch die für die Gesundheit notwendigen Medikamente bezahlt werden. Wie sollen Frauen die Kosten für eine Spirale oder eine teure Sterilisation, die 600 bis 1.200 Euro kostet, aufbringen, wenn der Regelsatz nur 13,17 Euro beträgt? Ansparen kann man das mit dieser Summe nicht.

Bis Ende letzten Jahres wurde aus gutem Grund die Verhütung für Frauen kostenlos durch das Sozialamt getragen, weil damit genau diese Überlegungen, die ich gerade angestellt habe,  seinerzeit berücksichtigt worden sind. Diese Regelung ist ersatzlos abgeschafft worden und diese Regelung gilt es nun wieder in Kraft zu setzen.

Empfänger von Arbeitslosengeld II sind von vornherein schon gegenüber anderen Mitbürgern benachteiligt, weil sie nur das nötigste zum Leben haben. Armut darf aber nicht dazu führen, dass man nicht einmal mehr – im Gegensatz zu den besser gestellten Personen – seine Ausgaben für Verhütung bestreiten kann. Dies alleine ist schon die erste Benachteiligung, da ich der Meinung bin, dass man frei und ohne finanzielle Hindernisse über seine Sexualität entscheiden können sollte. Das ist sozusagen ein Grundrecht, das jedem Menschen zustehen sollte – gerade auch in einem immer noch so reichen Land wie Deutschland.

Dabei geht es aber nicht nur um sexuelle Selbstbestimmung oder um die allgemeine Unterstützung von sozial Schwachen, sondern auch um Geschlechtergerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. Diese ungleiche Situation darf so nicht bestehen bleiben. Von den rund 110.000 bis 120.000 ALG-II-Empfängern in Schleswig-Holstein sind zirka 40% Frauen. Das heißt, dass ungefähr 45.000 Frauen in Bezug auf die Gewährung von Verhütungsmitteln benachteiligt werden. Diese Ungleichbehandlung muss nach unserer Meinung geändert werden.

Am einfachsten wäre es, wenn das Gesundheitsmodernisierungsgesetz oder das Hartz-IV-Gesetz entsprechend geändert würde. Alle Parteien haben gesagt, dass die Gesetze, die Grundlage für die Hartz-Reformen sind, nach der Bundestagswahl noch einmal überarbeitet werden sollen. Es wird also in jedem Fall die Gelegenheit geben, zu handeln. Damit besteht die Möglichkeit für die Landesregierung, hier Einfluß zu nehmen und das sollte sie dann auch tun. Wir wissen wohl, dass man viel mehr bei den Hartz-Gesetzen ändern muss. Hierüber werden wir sicherlich auch noch Debatten führen. Aber für uns ist es wichtig, dass auch offensichtliche Benachteiligungen innerhalb der Gruppe der ALG-II-Empfänger ausgeräumt werden.

In der letzten Legislaturperiode haben wir mehrere Beschlüsse zum Thema Gender-Mainstreaming gefasst und parteiübergreifend immer wieder betont, dass die Geschlechtergerechtigkeit sich durch alle Beschlüsse und Initiativen ziehen sollte. Hier besteht nun die Gelegenheit, eine Fehlentwicklung zu Ungunsten der Frauen zu korrigieren, zumal man ohnehin die entsprechenden Gesetze überarbeiten will. Die Gerechtigkeit lässt sich einfach wieder herstellen, in dem man Verhütungsmittel wieder kostenfrei zur Verfügung stellt, ohne dass dies dem ALG-II-Regelsatz angerechnet wird. So könnten wir etwas für sozial Schwache tun und gleichzeitig eine offensichtliche Benachteiligung von Frauen aufheben.

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