Rede · 19.02.2004 Verteuerung so genannter „Alcopops“

Es kommt selten vor, dass der SSW in drogenpolitischen Fragen mit der CDU einig ist. Zu unterschiedlich sind in den meisten Fällen unsere politischen Lösungsansätze gewesen – gerade wenn es um die Problematik von weichen Drogen geht. Deshalb gibt es heute eine landespolitische Premiere: denn der SSW kann den vorliegenden Antrag der CDU zu den so genannten „Alcopops“ ohne Wenn und Aber unterstützen.

Es ist unserer Meinung nach offensichtlich, dass der Verzehr der so genannten „Alcopops“ – die Mixgetränke mit Spirituosen – äußerst problematisch ist. Die Ursache ist eindeutig darin zu suchen, dass die Alkoholmenge in diesen Mixgetränken nicht klar ersichtlich ist und von vielen Jugendlichen massiv unterschätzt wird. Das fruchtig-süße Aroma dieser Mixgetränke verdeckt einem Alkoholgehalt von bis zu sechs Prozent. Als Folge davon gibt es leider noch weitere Beispiele von starken Alkoholmissbrauch Jugendlicher. Klar ist also: es muss etwas geschehen um diesen Missbrauch zu bekämpfen!

Die Entwicklung des erweiterten Alkoholmissbrauchs bei Jugendlichen ist das Ergebnis einer gezielten Marketingstrategie der Alkoholindustrie, die vor dem Hintergrund einer Umsatzstagnation bei Erwachsenen sich neue Märkte bei den Jugendlichen erschließen wollte. Mit Erfolg, wie wir sehen. Denn die „Alcopop-Getränke“ sind eine raffinierte Mischung aus Erfrischungsgetränken und starken Spirituosen, die durch gute Werbung sehr erfolgreich bei der Zielgruppe angekommen sind.

Es wird durch diese erfolgreiche Werbung auch insbesondere auf eine Zielgruppe fokussiert, die keinen Alkohol zu sich nehmen soll. Wir sprechen bei dieser Zielgruppe von 12 bis 16-jährigen Jugendlichen, die oft noch gar keine richtige Erfahrung mit alkoholischen Getränken haben und deshalb gerade anfällig sind für diese Getränke. Deshalb ist gerade auch die Werbung dieser Getränke in starke Kritik geraten. So hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen die Einstellung von unzulässiger jugendbezogener Internet-Werbung von verschiedenen Hersteller gefordert.

Nach Angaben des Bundesverbandes versuchen gewisse Hersteller auf ihren Internetseiten auf vielfältige Art und Weise Jugendliche anzusprechen und zum Alkoholkonsum zu verführen. Nach Einschätzung des Bundesverbandes verstoßen diese Hersteller mit dieser Art der Werbung bewusst gegen § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes, indem sie die Unerfahrenheit und leichte Beeinflussbarkeit von Kindern und Jugendlichen ausnutzen. Ob die Abmahnung der Verbraucherzentralen Erfolg haben wird, ist noch nicht sicher.

Daher müssen wir überlegen, ob es nicht noch weitere geeignete Maßnahmen gibt, die die Produzenten dazu zwingen die „Alcopops“ deutlicher als alkoholhaltige Getränke zu kennzeichnen und auch die Werbung in der Öffentlichkeit für alkoholhaltige Getränke einzuschränken oder zu reglementieren.

Ein noch wirksamerer Weg ist es aber den Verbrauch der „Alcopops“ zu begrenzen, indem der Preis der Ware erhöht. Wir begrüßen daher den Antrag der CDU, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzen soll durch geeignete staatliche Maßnahmen die Mixgetränke aus Spirituosen - zum Beispiel durch entsprechende Alkoholsteuern – deutlich zu verteuern. In anderen Länder wie Frankreich oder der Schweiz hat man dieses bereits erfolgreich in Angriff genommen. Auch den Vorschlag das so erzielte Aufkommen zweckgebunden für die Präventionsarbeit im Bereich der Drogen und Jugendlichen einzusetzen stehen wir ebenfalls positiv gegenüber.

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